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Parlamentarische Anfragen
19. Oktober 2010
E-6840/2010
Antwort von Herrn Füle im Namen der Kommission

Im Jahr 2009 wurden in der Republik Moldau zwei große „vertrauliche“ Projekte finanziert, für die 42 Mio. EUR bzw. 37 Mio. EUR veranschlagt sind. Diese Projekte wurden im Rahmen der Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftspolitik (ENP) durchgeführt.

1. Bei den Projekten handelt es sich um das „Programm für die Unterstützung der Gesundheitspolitik“ (42 Mio. EUR) und das „Sektorbezogene Unterstützungsprogramm für den Wassersektor“ (37 Mio. EUR), die aus dem ENPI-Haushalt(1) der Jahre 2008 bzw. 2009 finanziert werden.

Die Vertraulichkeit stellt eine Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz der Transparenz dar, der einer der für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Union maßgeblichen Grundsätze ist. Wie alle Ausnahmen ist dieser Fall in der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union genau definiert, insbesondere in Artikel 30, der sich speziell auf die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(2) über den Schutz personenbezogener Daten bezieht.

Außerdem enthält die Haushaltsordnung in Bezug auf die öffentliche Auftragsvergabe (Teil 1 Titel V Kapitel 1 Abschnitt 2) und die Finanzhilfen (Artikel 110 Absatz 2 der Haushaltsordnung) detaillierte Bestimmungen über die Veröffentlichung. Zudem wird in Artikel 169 der Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung Folgendes ausgeführt: Von der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Einzelheiten einer Finanzhilfe „kann abgesehen werden, wenn die Veröffentlichung der Informationen die Sicherheit der Empfänger gefährden oder ihren Handelsinteressen schaden könnte“.

Die genannten Projekte wurden von der Kommission fälschlicherweise als „vertraulich“ eingestuft. Dies wurde inzwischen korrigiert, und es ist vorgesehen, dass die Informationen zu den Projektverträgen und ‑begünstigten wie üblich veröffentlicht werden.

2.  Das Gesundheitssektorprojekt hat in etwa die Hälfte seiner Laufzeit erreicht. In den folgenden Bereichen wurden bereits spürbaren Verbesserungen erzielt:

Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen zugunsten der moldauischen Bevölkerung,
Finanzierung des Gesundheitssystems und Mechanismen für die Bezahlung von Gesundheitsdienstleistungen,
verantwortliches Management des Gesundheitssystems,
Ressourcenmanagement im Gesundheitssektor.

Das Projekt „Wasserversorgung und Abwasserentsorgung“ hat eine Laufzeit von rund drei Jahren und befindet sich in der Anfangsphase. Eine Bewertung der Ergebnisse wäre daher verfrüht.

3. Wie in der Antwort auf Punkt 1 erläutert wurden die genannten Projekte fälschlicherweise als „vertraulich“ eingestuft. Normalerweise veröffentlicht die Kommission die Projektdaten der von der EU geförderten Projekte. Die Nichtveröffentlichung stellt eine Ausnahme dar.

4. Eine mögliche Gefahr besteht darin, dass personenbezogene Daten von Projektbegünstigten oder Projektmitarbeitern nicht hinreichend geschützt werden. Wenn es sich um Projekte in Konfliktgebieten handelt, könnten Projektmitarbeiter zudem persönlichen Risiken ausgesetzt werden. Derartige Situationen sind jedoch Ausnahmefälle. Die Informationen zu den allermeisten Projekten können der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die vollständige Transparenz bei der Verwendung der öffentlichen Mittel wird somit zusätzlich zu den vom Rechnungshof durchgeführten Kontrollen durch die Veröffentlichung der Projektdaten gewährleistet.

5. Die Projekte werden von den Kommissionsbediensteten der zuständigen EU-Delegation und der zentralen Dienststellen in Brüssel überwacht. Zudem unterliegen alle Projekte im Wert von mindestens 1 Mio. EUR einer jährlichen unabhängigen externen Überprüfung. Außerdem können Projekte eingehenden Ad-hoc-Überprüfungen durch unabhängige externe Sachverständige unterzogen werden. Bei allen Projekten sind Mittel für die Finanzierung einer externen Rechnungsprüfung vorgesehen. Zudem kann auch der Europäische Rechnungshof beschließen, eine Rechnungsprüfung vorzunehmen.

6. Sofern sich die Kommission dazu entschließt, die Vertraulichkeitsklausel anzuwenden, dient dies dem Schutz der Rechte und Freiheiten der Projektbegünstigten oder Projektmitarbeiter. So könnte beispielsweise ein Projekt zur Förderung der Meinungsfreiheit als „vertraulich“ eingestuft werden, wenn es in einem Land durchgeführt wird, dessen Regierung die Meinungsfreiheit nicht respektiert. Die Kommission erwartet, dass dieser Ansatz in wohlbegründeten Fällen und bei korrekter Umsetzung bei denjenigen auf Verständnis stößt, die sich für die individuellen Grundrechte engagieren. Fehler sind nicht ausgeschlossen, wie in diesem Fall bei der Republik Moldau, aber wie erläutert werden diese systematisch korrigiert.

7. und 8. Für die Mittelausstattung der aus dem Haushalt finanzierten Programme für Drittländer sind die mehrjährigen „Nationalen Richtprogramme“ (NRP) maßgeblich, in denen die inhaltlichen Hauptschwerpunkte und die entsprechende für die Partnerländer veranschlagte EU-Hilfe festgelegt werden. Vor der Annahme durch die Kommission müssen die Nationalen Richtprogramme von den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament genehmigt werden. Zur Umsetzung der NRP und Bereitstellung der jährlichen Mittelzuweisungen stellt die Kommission Jahresaktionsprogramme auf, die Ergebnis eines intensiven Dialogs und einer engen Zusammenarbeit mit dem Empfängerland sind. Die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament werden ebenfalls zu dem JAP konsultiert, bevor es von der Kommission angenommen wird.

9. Die Zahlungen für diese beiden „Budgethilfeprojekte“ werden erst dann getätigt, wenn das Partnerland die vorab vereinbarten Bedingungen für die im Projektsektor durchzuführenden Reformen erfüllt hat. Welche Beträge tatsächlich ausgezahlt werden, hängt davon ab, wie die Bewertung der Reformfortschritte ausfällt (so belief sich die zweite Auszahlung bei dem Gesundheitssektorprojekt auf 13 Mio. EUR; möglich gewesen wären maximal 15 Mio. EUR). Diese Bewertungen werden von unabhängigen Sachverständigen ausgeführt und von der zuständigen EU-Delegation validiert; erst im Anschluss daran wird eine Zahlung an die Regierung eines Empfängerlandes vorgeschlagen.

Eine weitere Voraussetzung bei sogenannten „Budgethilfeprogrammen“ sind stetige Verbesserungen bei der Verwaltung der öffentlichen Finanzen. Die Fortschritte im Bereich der öffentlichen Finanzveraltungssysteme der Empfängerländer werden regelmäßig in Studien und Evaluierungen bewertet.

Zudem finanziert die EU auch Projekte zur Verbesserung der öffentlichen Finanzverwaltung, und normalerweise betreffen einige der Bedingungen, an die die Zahlungen geknüpft sind, die Verwaltung der öffentlichen Ausgaben im jeweiligen Projektsektor.

(1)Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftspolitik.
(2)ABl. L 281 vom 23.11.1995.

ABl. C 243 E vom 20/08/2011
Letzte Aktualisierung: 17. November 2010Rechtlicher Hinweis