Antwort von Herrn Andor im Namen der Kommission Schriftliche anfragen : E-7668/10 , E-8141/10
Die Kofinanzierung grenzüberschreitender Partnerschaften erfolgt auf jährlicher Basis: Jedes Jahr werden die Partnerschaften aufgefordert, der Kommission einen Vorschlag vorzulegen. Die Höhe der bisher gewährten Zuschüsse ist kein Faktor, der bei der Beurteilung eines Vorschlags zu berücksichtigen wäre. Vielmehr wird jeder Vorschlag inhaltlich beurteilt, und zwar anhand der in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlichten Zuschlagskriterien. Das Gesamtbudget für EURES belief sich im Jahr 2001, als die EU nur 15 Mitgliedstaaten hatte, auf 12,3 Mio. EUR. Bei inzwischen 27 Mitgliedstaaten ist dieses Budget im Jahr 2010 auf 19,1 Mio. EUR angestiegen. Dies entspricht einer Erhöhung um 55 % in der Haushaltslinie, während die Zahl der Mitgliedstaaten um 80 % gestiegen ist. Dies könnte auch ein Grund dafür sein, dass manche Zuschussempfänger den Eindruck haben, ihre Zuschüsse seien im Laufe der Jahre „gekürzt“ worden.
In den neuen EURES-Leitlinien ist ausdrücklich die Rede davon, dass eine wichtige Aufgabe einer grenzüberschreitenden Partnerschaft darin besteht, Arbeitsuchenden Information und Beratung zu den regionalen Arbeitsmärkten und den Lebens- und Arbeitsbedingungen der betroffenen Regionen zu bieten. Gleichwohl werden die grenzüberschreitenden Partnerschaften auch aufgefordert, sich nicht darauf zu beschränken. Grenzüberschreitende Partnerschaften sollten sich auch an der Stellenvermittlung beteiligen. Der Kommission ist durchaus bewusst, dass die Stellenvermittlung keine einfache Aufgabe ist. Deshalb ist die Kommission dabei, auf europäischer Ebene neue Vermittlungsinstrumente zu entwickeln, die von allen EURES-Partnern kostenlos eingesetzt werden können.
Im Anschluss an die Überprüfung der grenzüberschreitenden EURES-Maßnahmen im Jahr 2008 hat die Kommission die Partnerschaften SLLR und PED (Pôle économique de développement) mehrmals aufgefordert, Lösungen zur Vermeidung von Doppelarbeit (und von Doppelfinanzierungen) vorzuschlagen. SLLR und PED sind zum Teil im selben Gebiet tätig, und zwar PED in der Provinz Luxemburg (Belgien), Lothringen (Frankreich) und Luxemburg, während SLLR das Saarland (DE), Lothringen (FR), Luxemburg (LU) und Rheinland-Pfalz (DE) abdeckt. Im Rahmen der Überprüfung der grenzüberschreitenden EURES-Maßnahmen wurde festgestellt, dass die Kosteneffizienz noch verbessert werden kann. Zwar haben die beiden Partnerschaften im Jahr 2009 einen strategischen Ausschuss eingerichtet, doch ist noch nichts darüber bekannt, wie gut die Koordinierung zwischen beiden funktioniert.
Die Kommission möchte dem Herrn Abgeordneten ferner mitteilen, dass der im Zeitraum 2010-2011 ausgezahlte Betrag 12 % unter dem entsprechenden Betrag des Vorjahres liegt. Beachten Sie bitte auch, dass nur sehr wenige grenzüberschreitende Partnerschaften Beträge in einer Größenordnung von nahezu 300 000 EUR erhalten haben und dass dazu die beiden grenzüberschreitenden Partnerschaften PED und SLLR gehören.
Die Kommission möchte den Herrn Abgeordneten allerdings darauf hinweisen, dass die Zuschussempfänger im Frühjahr 2010 über den Betrag informiert wurden, den sie erhalten würden, und dass nicht geplant ist „in Verhandlungen mit der Großregion zu treten, um eine annehmbare Lösung zu erarbeiten“.