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Parlamentarische Anfrage - E-003001/2011(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-003001/2011(ASW)

Antwort von Herrn Barnier im Namen der Kommission

Die Kommission tritt uneingeschränkt für die Schaffung größerer Transparenz, insbesondere in der mineralgewinnenden Industrie, ein. Sie nimmt die jüngsten Entwicklungen in einigen Mitgliedstaaten und in den Vereinigten Staaten zu diesem Thema zur Kenntnis. Vor diesem Hintergrund und gemäß ihrer Erklärung[1] gegenüber dem Europäischen Parlament vom 22. September 2010 schließt die Kommission in Kürze eine Folgenabschätzung zu der Möglichkeit ab, bestimmten Aktienemittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf den geregelten EU‑Märkten zugelassen sind, die Verpflichtung aufzuerlegen, bestimmte Finanzinformationen zu ihrer Tätigkeit in Drittländern offenzulegen. Auch andere Möglichkeiten zieht sie in Erwägung. Zu diesem Zweck werden viele verschiedene Informationsquellen herangezogen, darunter beispielsweise die von Transparency International und Revenue Watch erstellte Studie über die Förderung der Einnahmenstransparenz: Bericht 2011 über Erdöl- und Erdgasunternehmen (März 2011) mit Schwerpunkt auf der Transparenz im Erdöl- und Erdgassektor. Zu diesem Thema fand zwischen Oktober 2010 und Januar 2011 eine öffentliche Konsultation statt, um die Meinungen verschiedener Interessengruppen einzuholen. Das Feedback wurde zusammengefasst und auf der Website der Kommission veröffentlicht. Zurzeit werden Entwürfe für Rechtsvorschriften erarbeitet. Die Kommission beabsichtigt, im Oktober 2011 einen Vorschlag vorzulegen.

Was den Handel mit Diamanten angeht, unterstützt die Kommission das sogenannte „Kimberley Process Certification System“, das weit reichende Auflagen für seine Mitglieder macht, damit sie bescheinigen können, dass Lieferungen von Rohdiamanten „konfliktfrei“ sind, und das ein bahnbrechendes Regulierungsinstrument bei der Bekämpfung von „Konfliktressourcen“ darstellt.

Die Kommission hat das Thema der Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern in ihre politischen Dialoge auf dem Gebiet der Beschäftigung und Sozialpolitik mit einigen der wichtigsten Handelspartner der EU (zum Beispiel China und Indien) aufgenommen. Darüber hinaus hat sie nach dem Bergwerksunfall in Chile 2010 ihren beschäftigungspolitischen Dialog mit diesem Land schwerpunktmäßig auf das Thema Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ausgerichtet. Somit haben die chilenischen Behörden ihre Lehren gezogen und die landesweiten Rechtsvorschriften zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz geändert.

Außerdem hat die Kommission die Arbeit des Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs für Menschenrechte und transnationale Unternehmen, Professor John Ruggie, eingehend verfolgt. Dieser arbeitet erfolgreich an der Schaffung eines Rahmens, in dem Unternehmen die Menschenrechte, einschließlich Arbeitnehmerrechte, achten sollten. Die Kommission beabsichtigt, Möglichkeiten zu erkunden, wie dieses Rahmenwerk auf europäische Unternehmen, die in Drittländern tätig sind, angewendet werden könnte. Die Kommission wird die Grundsätze der sozialen Verantwortung der Unternehmen (Corporate Social Responsibility — CSR) weiterhin fördern und europäische Unternehmen dazu ermuntern, den einschlägigen internationalen Instrumenten beizutreten, darunter den unlängst aktualisierten OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen.

Die EU misst den Arbeitnehmerrechten als Teil ihrer generellen Menschenrechtspolitik gegenüber Drittländern hohe Bedeutung bei. So fördert und erleichtert sie zum Beispiel die Ratifizierung und Umsetzung der internationalen Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zu grundlegenden arbeitsrechtlichen Normen, auch durch technische Zusammenarbeit und enge Beziehungen zur IAO. Zudem hat die EU Fragen zu Beschäftigung, Arbeitsrecht und Sozialschutz in bilaterale Expertengespräche eingebracht. Darüber hinaus ist die EU fest entschlossen, grundlegende arbeitsrechtliche Normen und würdige Arbeitsverhältnisse für alle in ihrer Handelspolitik zu fördern. Durchweg nimmt sie Kooperationsinitiativen und Anreize für bessere Arbeitsbedingungen in die von ihr ausgehandelten Handelsvereinbarungen auf. Die Entwürfe der EU‑Handelsabkommen mit anderen Ländern und Regionen werden sorgfältig auf ihre potentiellen Folgen für die soziale Entwicklung, einschließlich arbeitsrechtlicher Standards, geprüft. Nach dem Allgemeinen Präferenzsystem der EU können Entwicklungsländern, die die grundlegenden arbeitsrechtlichen Normen der IAO ratifiziert und eingeführt haben, für ihre Ausfuhren in die EU spezielle Abschläge auf die Zollsätze gewährt werden.

ABl. C 309 E vom 21/10/2011