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Parlamentarische Anfrage - E-004497/2011(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-004497/2011(ASW)

Antwort von Herrn Hahn im Namen der Kommission
Schriftliche Anfragen : E-004497/11 , E-004768/11

28.6.2011

Strukturfondsinterventionen werden gemäß dem Subsidiaritätsprinzip im Wege der geteilten Mittelverwaltung durchgeführt. In diesem Sinne unterliegen Konzeption, Vorbereitung, Durchführung (einschließlich der Projektauswahl), Überwachung, Prüfung und Bewertung der unter dem Programm kofinanzierten Interventionen der Verantwortung der nationalen Behörden. Die Mitgliedstaaten informieren die Kommission nicht über einzelne Projekte, außer es handelt sich dabei um Großprojekte im Sinne der entsprechenden Verordnungen. Daher erhält die Kommission keine Details zur Umsetzung einzelner Projekte, sondern nur für Großprojekte. Sie kann jedoch gegebenenfalls Finanzkorrekturen vornehmen, wenn Projekte nicht abgeschlossen werden (fehlende Programme).

Nach den Angaben der griechischen Behörden betrugen im Zeitraum 2000‑2006 die Gesamtausgaben für Arbeiten an Sportboothäfen und Häfen in Griechenland 485 Mio. EUR, von denen 360 Mio. EUR aus den Strukturfonds finanziert wurden. Für den Zeitraum 2007‑2013 ist vorläufig ein Betrag von 279 Mio. EUR vorgesehen. Was den Hafen von Mykonos anbelangt, so wurden nach Angaben der griechischen Behörden zwei unterschiedliche Projekte gefördert. Das Projekt „Gestaltung des Gebietes um den alten Hafen von Mykonos“ wird unter dem Programm „Kreta und die Ägäischen Inseln“ kofinanziert. Das zweite Projekt „Hafen von Mykonos“ wird im Rahmen des Programms „Road axis, Ports, Urban Development“ für den Zeitraum 2000‑2006 und unter dem Programm „Verbesserung der Zugänglichkeit“ für den Zeitraum 2007‑2013 kofinanziert. Nach den erhaltenen Informationen betreffen die Arbeiten des Projektes in erster Linie Fahrgast- und Handelsschiffe im Gebiet von Tourlou und in zweiter Linie Sportboote, die in diesem Bereich verkehren. Die Überwachung und wirtschaftliche Haushaltsführung der entsprechenden Programme erfolgen im Rahmen der Vorschriften, die für die Strukturfonds gelten, und der sonstigen EU‑Strategien und Rechtsvorschriften; die Mitgliedstaaten sind für die Einhaltung dieser Vorschriften zuständig.

Der Kommission ist keine Bewertungsstudie zu den Häfen bekannt. Gegenwärtig bewertet die Kommission den Abschluss der Programme für den Zeitraum 2000‑2006. Wenn sich in diesem Rahmen zeigt, dass bestimmte Projekte unvollendet sind, wird die Kommission alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, einschließlich von Finanzkorrekturen, wie sie in den entsprechenden Vorschriften vorgesehen sind. Darüber hinaus umfasst der Abschluss aller Programme Kontrollen, die bei nachgewiesener missbräuchlicher Verwendung der Mittel konkrete Maßnahmen nach sich ziehen. In diesem Fall wird der Abschluss gemäß den Anforderungen der entsprechenden Rechtsvorschriften untersucht, die zu Programmabschluss gelten. Die Kommission wird die Bedenken des Herrn Abgeordneten im Rahmen des Abschlussverfahrens berücksichtigen.

Die Kommission bittet den Herrn Abgeordneten, seine Anfragen an die Verwaltungsbehörde zu richten, die für die betreffenden Programme zuständig ist. Weitere Informationen finden sich unter: http://www.epoalaa.gr und http://www.pepba.gr.

ABl. C 365 E vom 15/12/2011