Der Kommission ist der von dem Herrn Abgeordneten erwähnte Bericht bekannt, in dem Fragen zur Bewertung von Glyphosat und von Produkten, die dieses enthalten (z. B. „Roundup“), aufgeworfen werden.
Der Herr Abgeordnete verweist außerdem auf Studien, die in den achtziger und neunziger Jahren durchgeführt wurden. Die Kommission hat den Bericht erstattenden Mitgliedstaat, der für die ursprüngliche Bewertung zuständig war, Deutschland, gebeten, seinen Standpunkt zu den in dem Bericht aufgeführten Fakten darzulegen, und wird den Bericht bei einer der nächsten Sitzungen des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und die Tiergesundheit zur Diskussion stellen. Die Zulassung dieses Wirkstoffes kann, wie die eines jeden Wirkstoffes, im Lichte neuer Erkenntnisse über negative Auswirkungen überdacht werden. Momentan betrachtet die Kommission es jedoch nicht als angemessen, die derzeitige Zulassung von Glyphosat oder die Richtlinie 2010/77/EU der Kommission(1), mit der der Zeitpunkt des Auslaufens dieser Zulassung aufgeschoben wurde, aufzuheben. Die Kommission möchte den Herrn Abgeordneten diesbezüglich auch auf ihre Antwort auf die Schriftliche Anfrage P-10522/2010(2) verweisen.
Die Kommission bestätigt, dass eine mögliche Erneuerung der Zulassung von Glyphosat — und der anderen Wirkstoffe, die von der Richtlinie 2010/77/EU der Kommission erfasst werden — im Lichte der neuen Kriterien erfolgen wird, die in der seit dem 14. Juni 2011 geltenden Verordnung (EG) Nr. 1107/2009(3) festgelegt sind. Außerdem werden bei dem Erneuerungsverfahren auch die wissenschaftlichen Veröffentlichungen, die von der Fachwelt begutachtet wurden, berücksichtigt.