Parlamentarische Anfrage - E-009876/2011(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-009876/2011(ASW)

Antwort

Der Rat hat wiederholt darauf hingewiesen, wie wichtig die Gleichstellung von Frauen und Männern ist, und hat anerkannt, dass die Gleichstellung bei der wirtschaftlichen Entwicklung eine positive Rolle spielen kann.

Im Zusammenhang mit der Annahme der Strategie Europa 2020 hat der Rat am 30. November/1. Dezember 2009 Schlussfolgerungen zu dem Thema „Gleichstellung der Geschlechter: Stärkung von Wachstum und Beschäftigung — Beitrag zur Lissabon-Strategie für die Zeit nach 2010“[1] angenommen. Darin vertritt der Rat die Auffassung, dass „die Gleichstellung der Geschlechter für das Erreichen der Ziele der EU des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und eines hohen Beschäftigungsniveaus sowie für die Gewährleistung eines nachhaltigen Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit und die Bewältigung der demographischen Herausforderung von entscheidender Bedeutung ist“[2].

In dem Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter (2011-2020)[3], der am 7. März 2011 angenommen wurde, bekräftigte der Rat die Bedeutung der Gleichstellungspolitik für die Wirtschaft, da eine Geschlechtergleichstellungspolitik für Wirtschaftswachstum, Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit von wesentlicher Bedeutung sei; er forderte mit Nachdruck, dass auf Ebene der Mitgliedstaaten ebenso wie auf Ebene der Union geeignete Maßnahmen ergriffen werden.

Die Strategie Europa 2020 bezieht sich ausdrücklich auf die Gleichstellung von Frauen und Männern. Eines ihrer Kernziele besteht darin, dass „unter den 20- bis 64-jährigen Frauen und Männern [Hervorhebung durch den Autor] (…) eine Beschäftigungsquote von 75 % angestrebt (wird), auch durch die vermehrte Einbeziehung von Jugendlichen, älteren Arbeitnehmern und Geringqualifizierten sowie die bessere Eingliederung von legalen Migranten“[4].

Mit der Annahme der Schlussfolgerungen zu dem Thema „Überprüfung der Umsetzung der Aktionsplattform von Beijing — Frauen und Wirtschaft: Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben als Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmark“[5] am 1. Dezember 2011 hat der Rat diese Grundsätze bekräftigt. In diesen Schlussfolgerungen ruft der Rat „die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten die durchgängige Berücksichtigung von Gleichstellungsfragen in die Strategie Europa 2020 und in die nationalen Reformprogramme einzubinden“[6].

Der Europäische Rat hat die Kernziele, einschließlich der Beschäftigung, bei der Annahme des Euro-Plus-Pakts am 24./25. März bestätigt. Er erklärte, dass „die Mitgliedstaaten bekräftigen (…), dass sie die Strategie Europa 2020 entschlossen umsetzen werden“ und dass sie „die wichtigsten Maßnahmen benennen (werden), die zu ergreifen sind, um die im Juni 2010 vereinbarten Kernziele der Strategie Europa 2020 zu erreichen“[7].

ABl. C 168 E vom 14/06/2012