Europäisches Parlament

Choisissez la langue de votre document :

  • bg - български
  • es - español
  • cs - čeština
  • da - dansk
  • de - Deutsch (ausgewählt)
  • et - eesti keel
  • el - ελληνικά
  • en - English
  • fr - français
  • ga - Gaeilge
  • it - italiano
  • lv - latviešu valoda
  • lt - lietuvių kalba
  • hu - magyar
  • mt - Malti
  • nl - Nederlands
  • pl - polski
  • pt - português
  • ro - română
  • sk - slovenčina
  • sl - slovenščina
  • fi - suomi
  • sv - svenska
Parlamentarische Anfragen
20. Februar 2012
E-010619/2011
Antwort von Frau Catherine Ashton — Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin im Namen der Kommission

Einiges deutet darauf hin, dass das EU‑Einfuhrverbot für Erdöl aus Syrien große Wirkung zeigt. Da das syrische Regime in hohem Maße von Öleinnahmen abhängt, verstärkt das Verbot den von der EU ausgeübten Druck, die brutale Repression des syrischen Volkes zu beenden.

Vor dem Verbot entfielen rund 90 % der syrischen Ölexporte auf die EU. Berichten zufolge haben die Sanktionen zu einer Drosselung der Rohölförderung um 40 % (im August 2011 lag die Förderkapazitäten bei 350 000 Barrel/Tag) geführt Gleichzeitig sind die syrischen Vorratskapazitäten voll ausgelastet. Es kann zwar nicht ausgeschlossen werden, dass Syrien neue Absatzmärkte für einen Teil seiner Ölproduktion findet, doch wird dies durch die politische Isolation des Landes, auch in der arabischen Welt, und technische Probleme, wie z. B. die Inanspruchnahme von Transport- und (Rück-)Versicherungsunternehmen ohne Einschaltung von EU-Unternehmen, erheblich erschwert. Die Umgehung der Sanktionen käme einer verbotenen Aktivität gleich - Personen oder Organisationen, die sich wissentlich daran beteiligten, könnten in der EU strafrechtlich verfolgt werden. Außerdem hat die EU aktiv darum geworben, dass sich auch Drittländer den Sanktionsmaßnahmen anschließen.

Das Ölgeschäft war eine sehr wichtige Einnahmequelle der syrischen Regierung und trug insoweit auch zur wirtschaftlichen Entwicklung des Landes bei. Trotzdem wird das Einfuhrverbot voraussichtlich nicht mit bedeutenden unmittelbaren Folgen für die Zivilbevölkerung des Landes verbunden sein, der die Öleinnahmen nur in sehr begrenztem Maße zugutekamen. Die EU nimmt die Gefahr, dass sich ihre Maßnahmen negativ auf die Zivilbevölkerung auswirken, sehr ernst und wird die Lage nach wie vor beobachten.

Aus den obigen genannten Gründen hält die EU das Öleinfuhrverbot für eine zielführende und wirksame Maßnahme.

Das Verbot fügt sich in eine Reihe weiterer Maßnahmen ein, die die EU im Rahmen eines integrierten und umfassenden Ansatzes ergriffen hat. Parallel zur Entwicklung der Lage in Syrien hat die EU vor allem im Sommer und Herbst des vergangenen Jahres ihre restriktiven Maßnahmen weiter ausgebaut. Ob künftig zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, und wenn ja, welche, hängt von den Entwicklungen in Syrien ab. Aus Rücksicht auf die Zivilbevölkerung wurde die Ausfuhr von Öl nach Syrien noch nicht verboten, auch wenn es darauf hinzuweisen gilt, dass die Ölausfuhr nach Syrien bereits Restriktionen unterliegt, weil drei große Mineralölgesellschaften auf der Sanktionsliste stehen.

Weil bei den Ländern, gegen die die EU Sanktionen ergriffen hat oder in Betracht ziehen könnte, jeweils unterschiedliche Umstände herrschen, ist es nicht möglich, zu sagen, ob in anderen Fällen, in denen eine Regierung Gewalt gegen die eigene Bevölkerung anwendet, die Verhängung eines Ölembargos die am besten geeignete Maßnahme wäre. Generell lässt sich die EU bei der Verhängung von Sanktionen und restriktiven Maßnahmen von ihren politischen Zielen leiten und trägt dabei sowohl der Notwendigkeit, solche Maßnahmen gezielt einzusetzen, als auch der Wirksamkeit der Maßnahmen und der Achtung grundlegender Menschenrechte und der internationalen Verpflichtungen der Union Rechnung.

ABl. C 180 E vom 21/06/2012
Letzte Aktualisierung: 7. März 2012Rechtlicher Hinweis