Die Kommission ist sich der misslichen Lage der Opfer der Herrn Rakhat Aliyev zur Last gelegten Straftaten bewusst. Sie hat Eurojust aufgefordert, sich dieser Angelegenheit anzunehmen und die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, etwaige Kompetenzkonflikte auszuräumen, um die Ermittlungsarbeit in diesem Fall zu erleichtern.
Artikel 9 des Richtlinienvorschlags der Kommission zum Opferschutz soll sicherstellen, dass Opfern generell das Recht gewährt wird, im Strafverfahren gehört zu werden; die Verfahrensvorschriften hierfür sollen allerdings durch innerstaatliches Recht geregelt werden. Der Umstand, dass ein Verfahren ausgesetzt wird, führt nicht unbedingt dazu, dass das Opfer sein Recht, gehört zu werden, nicht ausüben kann.
Allerdings steht zu bedenken, dass jede Verzögerung eines Strafverfahrens für die Opfer und ihre Familien eine erhebliche Belastung darstellt. Aus diesem Grund hat die Kommission in ihrem Richtlinienvorschlag über die Rechte und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie die Opferhilfe nicht nur darauf abgestellt, dass die Bedürfnisse der Opfer bei Strafverfahren besser berücksichtigt werden, sondern auch gefordert, dass Opfer Zugang zu Opferhilfsdiensten erhalten, die ihnen helfen, die Folgen des Verbrechens zu bewältigen.
Der Richtlinienvorschlag wird derzeit im Europäischen Parlament und im Rat erörtert.