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Parlamentarische Anfragen
25. April 2012
E-001927/2012
Antwort von Michel Barnier im Namen der Kommission

Die Empfehlung zur Rekapitalisierung der Banken, die im Dezember 2011 von der EBA(1) bekannt gegeben wurde, hat zum Ziel, einen außerordentlichen, vorübergehenden Kapitalpuffer aufzubauen, um das Vertrauen der Investoren in den Bankensektor wiederherzustellen. Das oberste Ziel dieses Kapitalpuffers ist es nicht, die Umsetzung der Eigenkapitalanforderungen von Basel III voranzutreiben, sondern vielmehr, den Märkten entsprechend der Vereinbarung des Europäischen Rates vom 26. Oktober 2011 Zuversicht zu geben, dass die EU-Banken der anhaltenden Volatilität Stand halten und dabei ein adäquates Eigenkapital aufrecht erhalten können.

In der Empfehlung wurde ausdrücklich unterstrichen, dass sichergestellt werden muss, dass die Kapitalaufstockung den Kreditfluss in die Realwirtschaft nicht negativ beeinflusst. Nach den vorläufigen Plänen zur Eigenkapitalerhöhung, welche die Banken im Januar 2012 vorgelegt haben, ist davon auszugehen, dass die Banken den vorübergehenden Kapitalpuffer vornehmlich durch eine Erhöhung des Eigenkapitals, anstatt durch die Einschränkung der Kreditvergabe — auch an KMU — aufbauen wollen. Die kürzlich von der EZB ergriffenen Maßnahmen, um den Bankensektor mit Liquidität zu versorgen, haben außerdem die Situation bei der Bankenfinanzierung entspannt und dürften eine weitere Verschärfung der Kriterien der Banken für die Kreditvergabe begrenzen.

Was die Eigenkapitalanforderungen im Zusammenhang mit der Kreditvergabe an KMU angeht, wurde in der Folgenabschätzung der Kommission empfohlen, dass der Vorschlag zu den Eigenkapitalvorschriften (CRD IV) die Kreditvergabe an KMU im Vergleich zur Kreditvergabe an andere Unternehmen nicht beeinträchtigen sollte. Der Vorschlag enthält auch eine Überprüfungsklausel(2), um zu überprüfen, ob die Risikogewichtungen für Kredite an KMU auf Grundlage der tatsächlichen Daten zu Verlusten bei solchen Krediten über einen vollständigen Konjunkturzyklus angepasst werden können. Die EBA wurde darüber hinaus gebeten, der Kommission bis zum 1.  September 2012 einen Bericht zur Angemessenheit der derzeitigen Risikogewichtungen vorzulegen und zu prüfen, ob sie reduziert werden können, wobei eine Reduzierung um ein Drittel getestet werden soll. Die Kommission ist mit den Damen und Herren Abgeordneten einer Meinung, dass es überaus wichtig ist, mit dem neuen rechtlichen Rahmen den Zugang der KMU zu Finanzierungsmitteln nicht zu beschränken.

(1)Europäische Bankenaufsichtsbehörde.
(2)Artikel 485.

ABl. C 109 E vom 16/04/2013
Letzte Aktualisierung: 27. April 2012Rechtlicher Hinweis