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Parlamentarische Anfragen
26. Juni 2012
E-004589/2012
Antwort von Herrn Piebalgs im Namen der Kommission

1. Die Einfuhr von niederländischem Saatgut gefährdet den kenianischen Kartoffelsektor nicht — im Gegenteil. Dadurch soll die Verfügbarkeit von zertifizierten Pflanzkartoffeln in Kenia erhöht werden. Kartoffeln sind Kenias zweitwichtigste Nahrungsmittelkultur und nach Angaben der FAO(1) für seine Ernährungssicherheit von zentraler Bedeutung. Kenia kann derzeit allerdings nur 2 % der gesamten Nachfrage der Landwirte an zertifiziertem Saatgut bereitstellen, was zu einem konstanten Rückgang der Produktion geführt hat. Angesichts des kontinuierlichen Bevölkerungswachstums, muss die Produktion jedoch intensiviert werden. Die Einfuhr von hochwertigem Saatgut, ein Projekt einer öffentlich-privaten Partnerschaft der niederländischen und der kenianischen Regierung, wird von der kenianischen Industrie unterstützt. Die Verfügbarkeit von hochwertigerem Saatgut führt letztlich auch zu höheren Erträgen, Einkommenssteigerungen für die Landwirte und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie zur Förderung der Ernährungssicherheit in Kenia.

Obwohl Pflanzkartoffeln ein möglicher Träger von Pflanzenseuchen und -krankheiten sein können, sind der Kommission keine pflanzengesundheitlichen Risiken im Zusammenhang mit diesem speziellen Projekt bekannt. Sie ist auch nicht in der Lage, diese Risiken im Zusammenhang mit Saatguteinfuhren nach Kenia zu bewerten. Für eine solche Bewertung und die Einrichtung eines angemessenen pflanzenschutzrechtlichen Schutzniveaus sind die kenianischen Behörden zuständig.

2. und 3. Wie die vorliegenden Nachweise belegen, liegt hier offensichtlich kein Fall von Inkohärenz vor, da das Projekt auf die Verbesserung der Ernährungssicherheit abzielt und von der lokalen Industrie unterstützt wird. Im Einklang mit Artikel 208 AEUV setzt sich die Kommission weiterhin für die Förderung einer kohärenten Politik im Interesse der Entwicklung ein und überwacht diese Kohärenz, um mögliche Anzeichen negativer Auswirkungen auf die örtliche Wirtschaft oder Gefahren für die Ernährungssicherheit zu erkennen.

(1)FAO — Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation.

Letzte Aktualisierung: 2. Juli 2012Rechtlicher Hinweis