Antwort von Herrn Kallas im Namen der Kommission
5.3.2013
1. Ausgehend von den ihr vorliegenden Informationen kann die Kommission bestätigen, dass die Neubaustrecke Wendlingen — Ulm (durchschnittliche Steigung: 24,47 ‰ (15,9 km), maximale Steigung: ≤ 31 ‰ (1,47 km)) eine stärkere Steigung aufweist als die Bestandsstrecke über die Geislinger Steige (22,5 mm/m bzw. ‰).
2. Der Kommission liegen keine Informationen vor, nach denen die in Abschnitt 4.2.4.3 der technischen Spezifikationen für Hochgeschwindigkeitsinfrastruktur festgelegten Anforderungen (siehe: Beschluss 2011/275/EU der Kommission[1]) von der Neubaustrecke nicht erfüllt würden.
3. Generell sind stärkere Steigungen, insbesondere für Güterzüge, nachteilig, da die Kostenwirksamkeit und somit die Wettbewerbsfähigkeit sehr von einer hohen Transportkapazität pro Zug bezogen auf eine bestimmte Zugkraft und Leistung abhängen. Der Trend geht daher zu einem größeren Gewicht der Züge und zu längeren Zügen. Eine hohe Transportkapazität pro Zug kann auch für den Infrastrukturbetreiber wichtig sein, um eine hohe Transportkapazität zu erreichen. Aus diesen beiden Gründen wird versucht, starke Neigungen auf für den Güterverkehr wichtigen Strecken (z. B. alpine Basistunnels) zu vermeiden oder zu verringern.
Nach Kenntnis der Kommission werden für die Neubaustrecke Gewichtsbegrenzungen bzw. eine stärkere Leistung/Zugkraft erwogen.
4.-7. Die erbetenen Informationen betreffen operative Aspekte der neuen Strecke. Diese Aspekte waren Gegenstand einer Kosten-Nutzen-Analyse der Projektträger. Die Kommission regt daher an, dass sich der Herr Abgeordnete mit diesen Fragen direkt an die deutsche Regierung wendet.
- [1] Beschluss 2011/275/EU der Kommission vom 26. April 2011 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems „Infrastruktur“ des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems, ABl. L 126 vom 14.5.2011.
ABl. C 347 E vom 28/11/2013