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Parlamentarische Anfrage - E-004209/2013(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-004209/2013(ASW)

Antwort von Frau Malmström im Namen der Kommission

1. Innerhalb der EU verfügt das Vereinigte Königreich über ein System für die automatische Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten), während andere Mitgliedstaaten PNR-Daten unsystematisch zur Rechtsdurchsetzung verwenden — auf der Grundlage der Zollbestimmungen oder im Rahmen allgemeiner Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden.

2. Die Kommission hat als Reaktion auf ihre gezielte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Einrichtung von Stellen zur Weiterverarbeitung von PNR-Daten in den Mitgliedstaaten Anträge aus 16 Mitgliedstaaten erhalten.

3. Diese Anträge stammen aus Bulgarien, Estland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, den Niederlanden, Österreich, Portugal, Rumänien, Slowenien, der Slowakei, Finnland und Schweden.

4. Die Anträge werden derzeit von internen und externen Evaluatoren bewertet.

5. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist eine Einzel-Finanzierungsmaßnahme innerhalb des ISEC-Programms und steht in keinem direkten Zusammenhang zu den Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über den Vorschlag der Kommission für eine EU-weite PNR-Richtlinie[1]. Die Kommission verweist auf ihre Beantwortung der Fragen P-000343/2013 und E-000385/2013. Die bei der Kommission eingegangenen Anträge lassen jedoch erkennen, dass eine beträchtliche Anzahl von Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene Maßnahmen zur Einrichtung eines PNR-Systems ergreift. Dies unterstreicht die Notwendigkeit eines kohärenten Ansatzes für die Weiterverarbeitung von PNR-Daten in der EU. Nur ein kohärenter Ansatz für die Verarbeitung von PNR-Daten, wie er von der Kommission mit ihrem Vorschlag für eine EU-weite PNR-Richtlinie vorgelegt wurde, wird eine wirksame Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus ermöglichen und ein angemessenes und konsistentes Datenschutzniveau für die Weiterverarbeitung von PNR-Daten in der EU gewährleisten.

ABl. C 20 E vom 23/01/2014