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Parlamentarische Anfrage - E-007103/2013(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-007103/2013(ASW)

Antwort von Herrn Kallas im Namen der Kommission

Die Kommissionsdienststellen haben unlängst zu der Folgenabschätzung über eine Minderung der von Güterwagen in der Europäischen Union ausgehenden Lärmemissionen eine unterstützende Studie in Auftrag gegeben. Außerdem findet derzeit eine öffentliche Konsultation statt, die noch bis zum 3. Oktober dauern wird und über folgenden Link zugänglich ist: http://ec.europa.eu/transport/media/consultations/2013-railnoise_en.htm.

In der Studie wird u. a. die Option geprüft, die für neue Wagen geltenden Lärmgrenzwerte auf sämtliche in der EU verkehrenden Wagen auszuweiten. Bis zum Abschluss der Folgenabschätzung kann die Kommission den Ergebnissen jedoch nicht vorgreifen, weder was die bevorzugte Option noch was den eventuellen Einführungstermin einer Maßnahme betrifft.

Mit der Zulassung der neuen LL-Bremssohlen im Juni dieses Jahres wurde bereits ein erster Schritt unternommen, durch den sich die Aussichten auf eine raschere Verringerung des Schienenlärms in der EU verbessern.

Die Richtlinie 2012/34/EU bietet die Möglichkeit, abgestufte Trassenentgelte in Abhängigkeit von den Lärmemissionen der Wagen zu erheben. Die Kommission erwägt, aufgrund dieser Richtlinie bis 2015 eine Durchführungsmaßnahme vorzuschlagen, mit der die Bedingungen für eine solche lärmabhängige Abstufung für diejenigen Mitgliedstaaten, die entsprechende Regelungen bereits eingeführt haben oder einführen werden, harmonisiert werden sollen.

Der Vorschlag zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“ (KOM(2011)665/3[1]) sieht die Möglichkeit vor, dass die EU die Umrüstung der Bestandsgüterwagen mit bis zu 20 % der förderfähigen Kosten finanziell unterstützt. Ferner wird auch bei einer der Optionen, die im Rahmen der vorgenannten unterstützenden Studie zu untersuchen sind, zugrunde gelegt, dass zusätzliche öffentliche Gelder für die Umrüstung bereitgestellt werden.

ABl. C 81 E vom 20/03/2014