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Parlamentarische Anfrage - E-013106/2013(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-013106/2013(ASW)

Antwort von Frau Ashton — Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin im Namen der Kommission

Diese Leitlinien bestätigen den bereits seit langer Zeit von der Union vertretenen Standpunkt, dass bilaterale Abkommen mit Israel keine Hoheitsgebiete einschließen, die seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehen (die Golanhöhen, der Gazastreifen und das Westjordanland einschließlich Ost-Jerusalem).

Die EU wird die Leitlinien im vollen Umfang und im Einklang mit den politischen Standpunkten der EU im Nahostkonflikt und mit ihrer Verantwortung für die gewissenhafte Ausführung des Haushaltsplans der EU umsetzen. Alle Antragsteller, einschließlich der israelischen, müssen sich verpflichten, die in den Leitlinien festgelegten Förderkriterien zu erfüllen. Diese Anforderung muss in allen EU-Programmen im Einklang mit der Haushaltsordnung der EU erfüllt werden. Die Einhaltung der Verpflichtung wird im Rahmen der üblichen Verwaltungsverfahren für erfolgreiche Projekte überprüft, einschließlich Audits soweit notwendig.

ABl. C 231 vom 17/07/2014