• DE - Deutsch
  • EN - English
Parlamentarische Anfrage - E-006738/2014(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-006738/2014(ASW)

Antwort von Herrn Hahn im Namen der Kommission

Gemäß der Partnerschaftsvereinbarung soll die Breitbrandinfrastruktur mit insgesamt 400 Mio. EUR aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds gefördert werden, insbesondere aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in ländlichen Gebieten, in denen eindeutiges Marktversagen vorliegt.

Die ELER-Mittel sollen daher im Rahmen des nordrhein-westfälischen Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2020 eingesetzt werden, um Investitionen in die Breitbandinfrastruktur dort zu fördern, wo nachweislich ein Marktversagen vorliegt — unter der Voraussetzung, dass in Gebiete investiert wird, die vom Land Nordrhein-Westfalen nach objektiven und transparenten Kriterien als „ländlich“ eingestuft wurden. Im Unterschied zu anderen Fördermöglichkeiten im Rahmen dieser Programmoption sieht der ELER sogar eine Ausnahme für die Förderung von Investitionen in groß angelegte Breitband-Infrastrukturprojekte vor. Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 20 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013.

Was den EFRE[1] anbelangt, hat die Kommission die Vermeidung von Überschneidungen mit dem ELER und die Ausrichtung der Finanzmittel auf einige wenige Prioritäten gefordert, die die sogenannte kritische Masse erreichen, damit die Finanzmittel möglichst effizient eingesetzt werden und Synergien entstehen. Die EFRE-Investitionen im digitalen Bereich sind daher in einigen Bundesländern für die thematischen Ziele 1 und 3 eingeplant (z. B. Förderung der Entwicklung von IKT-Produkten und -Dienstleistungen sowie Verstärkung der IKT-Anwendung im Rahmen des thematischen Ziels 1 oder Entwicklung des Zugangs zu Breitbandnetzen für wirtschaftsnahe Infrastrukturen für KMU[2] im Rahmen des thematischen Ziels 3).