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Parlamentarische Anfrage - E-008343/2016(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-008343/2016(ASW)

Antwort von Frau Malmström im Namen der Kommission

Die endgültige Textfassung des Umfassenden Wirtschafts‐ und Handelsabkommens (CETA) kann auf der Website des Rates eingesehen werden. Sie beinhaltet Bestimmungen über den Investitionsschutz. Das CETA ist im Hinblick auf den Investitionsschutz das weitreichendste und ehrgeizigste Abkommen. Es stellt den Schutz von Investitionen sicher, aber wahrt gleichzeitig das Recht der Regierungen, im öffentlichen Interesse regelnd tätig zu werden, auch dann, wenn sich entsprechende Regelungen auf ausländische Investitionen auswirken. Das Abkommen spiegelt die Einigung Kanadas und der EU zur Reformierung des bestehenden Verfahrens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten wider: An die Stelle der traditionellen Investor-Staat-Streitbeilegung (Investor-state dispute settlement — ISDS), wie sie in zahlreichen von den Mitgliedstaaten ausgehandelten Handelsabkommen verankert ist, tritt eine neue, verbesserte Investitionsgerichtsbarkeit (Investment Court System — ICS).

In den bilateralen Diskussionen hat Kanada nie die Möglichkeit aufgebracht, das CETA ohne die Bestimmungen über den Investitionsschutz abzuschließen. Ganz im Gegenteil, um das Investitionsschutzsystem über das CETA hinaus zu reformieren und um die EU-Initiative für die Errichtung eines multilateralen Investitionsgerichtshofs zu unterstützen, bemühen sich Kanada und die EU gemeinsam, gleich gesinnte Länder zu beteiligen, die das unzeitgemäße Streitbeilegungssystem bei Investitionsstreitigkeiten, das in über 3 000 bestehenden bilateralen Investitionsabkommen enthalten ist, reformieren möchten.