Parlamentarische Anfrage - E-005531/2017(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-005531/2017(ASW)

Gemeinsame Antwort von Herrn Hahn im Namen der Kommission
Schriftliche Anfragen: E-005531/17 , P-005567/17

7.11.2017

Der Kommission ist es nicht möglich, die Behauptungen, auf die sich die Damen und Herren Abgeordneten beziehen, zu überprüfen und zu kommentieren.

Angesichts der komplexen und instabilen Lage in Libyen wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die korrekte Umsetzung und ordnungsgemäße Überwachung aller Programme zu gewährleisten. So wird beispielsweise das mit 46 Mio. EUR ausgestattete Libyen-Programm im Rahmen der regelmäßigen Überwachung und Berichterstattung, die für Organisationen vorgeschrieben sind, welche EU-Unterstützung erhalten, vom italienischen Innenministerium überwacht werden (erste Kontrollebene). Zusätzlich dazu sollen die Maßnahmen vor Ort durch eine unabhängige Instanz, mit der ein separater Vertrag geschlossen wird, überwacht werden (zweite Kontrollebene). Als weitere Kontrollebene kann die Überwachung der Maßnahmen noch durch ein Ad-hoc-Monitoring ergänzt werden. Sollten diese systematischen Bewertungen zu dem Schluss führen, dass die Bedingungen vor Ort eine Durchführung der fraglichen Maßnahmen nicht zulassen, so kann auf dieser Grundlage ihre Aussetzung beschlossen werden.