Parlamentarische Anfrage - E-006356/2011Parlamentarische Anfrage
E-006356/2011

Maryam Bahremans Inhaftierung im Iran

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-006356/2011
an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung
Pino Arlacchi (S&D) , María Muñiz De Urquiza (S&D) , Róża Gräfin von Thun und Hohenstein (PPE) , Gabriele Albertini (PPE) , Fiorello Provera (EFD) , Potito Salatto (PPE) , Joanna Senyszyn (S&D) , Britta Thomsen (S&D) , Jaroslav Paška (EFD) , Anne Delvaux (PPE) , Norica Nicolai (ALDE) , Charles Tannock (ECR) , Marita Ulvskog (S&D) , Marietta Giannakou (PPE) , Giommaria Uggias (ALDE) , Monica Luisa Macovei (PPE) , Nicole Sinclaire (NI) , Zuzana Roithová (PPE) , Alexandra Thein (ALDE) , Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE) , Baroness Sarah Ludford (ALDE) , Boris Zala (S&D) , Vincent Peillon (S&D) , Sari Essayah (PPE) , Mariya Nedelcheva (PPE) , Frieda Brepoels (Verts/ALE) , Franziska Keller (Verts/ALE) , Harlem Désir (S&D) , Ivo Vajgl (ALDE) , Robert Rochefort (ALDE) , Keith Taylor (Verts/ALE) , Paul Murphy (GUE/NGL) und Ulrike Lunacek (Verts/ALE)

Angaben verschiedener NROs zufolge ist die Frauenrechtlerin Maryam Bahreman am 11. Mai 2011 in Shiraz festgenommen worden. Sicherheitsbeamte des Geheimdienstministeriums hatten ihr in ihrer Wohnung einen Haftbefehl vorgelegt. Berichten zufolge wurde sie aufgrund des Vorwurfs festgenommen, sie habe „gegen die staatliche Sicherheit gehandelt“.

Maryam Bahreman ist eine soziale Aktivistin und Mitglied der Kampagne „Eine Million Unterschriften“. Jahrelang hat sie sich für die Rechte von Frauen eingesetzt. Ihr Anwalt teilte mit, sie sei einem Verhör bezüglich ihres Einsatzes für Menschenrechte und insbesondere ihrer Teilnahme an der 55. Sitzung der UN-Kommission für die Rechtsstellung der Frau in New York im März dieses Jahres unterzogen worden. Das Gerichtsverfahren gegen sie wird erst nach Beendigung der Verhöre eingeleitet werden. Sie ist einer großen Gefahr ausgesetzt, denn Folter oder andere Misshandlungen von Häftlingen sind im Iran weit verbreitet und werden häufig dazu eingesetzt, „Geständnisse“ zu erzwingen, die oftmals im Fernsehen ausgestrahlt werden und als Beweismittel vor Gericht zugelassen sind. Dies verstößt gegen das Folterverbot und Artikel 14 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR), dessen Vertragsstaat der Iran ist.

1. Hat die Kommission Kenntnis vom Fall Bahreman? Welche Schritte gedenkt sie als Reaktion auf diese schwerwiegenden Verletzungen der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit einzuleiten?

2. Welche Vorsorgemaßnahmen wird die Kommission zum Schutz der Gesundheit von Maryam Bahreman und den anderen Menschenrechtsaktivisten im Iran auch im Lichte der Erklärung über die Menschenrechtsverteidiger, die am 9. Dezember 1998 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde, ergreifen?

ABl. C 128 E vom 03/05/2012