Die Präsidentin. Nach der Tagesordnung folgt die Fragestunde mit Anfragen an den Rat (B6-0001/2005).
Die Präsidentin.
Anfrage Nr. 1 von Josu Ortuondo Larrea (H-0498/04)
Betrifft: Tod von Immigranten vor Fuerteventura (Kanarische Inseln)
Am 28. November 2004 ereignete sich vor der Küste Fuerteventuras (Spanien) ein tragischer Unfall, bei dem ein kleines Holzboot kenterte und zwei afrikanische Immigranten ums Leben kamen. Vierzehn weitere Immigranten werden noch vermisst. Wieder einmal fanden vor den europäischen Küsten Menschen den Tod, die mit Hilfe von Schleppern äußersten Notlagen entflohen waren, in der Hoffnung, auf dem europäischen Kontinent privat und beruflich ein neues Leben beginnen zu können.
Ist sich der Rat bewusst, dass wir uns einem schwer wiegenden humanitären Problem gegenübersehen, vor dem weder die europäische Gesellschaft noch die Organe der Europäischen Union weiterhin die Augen verschließen können und für das es eine dringende Lösung zu finden gilt? Welche politischen und humanitären Maßnahmen wird der Rat ergreifen, um diese tragischen Todesfälle, die nicht länger ignoriert werden können, zu verhindern?
Schmit,Rat. (FR) Der Herr Abgeordnete wird sich erinnern, dass der Rat bereits mehrfach sein Mitgefühl für die menschlichen Dramen zum Ausdruck gebracht hat, mit denen manche Versuche, illegal in die Europäische Union zu gelangen, endeten.
Das vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom 4. und 5. November 2004 angenommene Haager Programm behandelt auch dieses Problem und ruft zur Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten auf. Diesbezüglich möchte der Rat die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union nennen. Am 26. Oktober 2004 nahm der Rat eine Verordnung über die Gründung dieser Agentur an, die ihre Tätigkeit am 1. Mai 2005 aufnehmen wird. Die Agentur soll die Umsetzung der bestehenden und künftigen gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Überwachung der Außengrenzen erleichtern, indem sie die Koordinierung der Aktionen der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung dieser Bestimmungen gewährleistet.
Darüber hinaus nahm der Rat im Jahr 2002 einen umfassenden Plan zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des Menschenhandels in der Europäischen Union sowie einen Plan für einen integrierten Grenzschutz an den Außengrenzen der EU-Mitgliedstaaten an. Die Umsetzung dieser Pläne besitzt für den Rat und die Mitgliedstaaten, die ihre operationelle Zusammenarbeit mittels einer Reihe von gemeinsamen Aktionen und Pilotprojekten intensiviert haben, Priorität. Eine wesentliche Rolle wurde der gemeinsamen Instanz von Praktikern für die Außengrenzen zugewiesen, die die Umsetzung der in den Plänen vorgesehenen Operationen koordinierte. Im Rahmen dieser gemeinsamen Instanz wurden zwei Zentren geschaffen, um die Operationen und gemeinsamen Maßnahmen auf hoher See und in den Häfen zu koordinieren: es handelt sich um das westliche und das östliche Zentrum für die Seegrenzen, die in Spanien bzw. in Griechenland gelegen sind. Diese beiden Zentren haben Operationen zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung auf dem Seewege durchgeführt.
Der Rat möchte den Herrn Abgeordneten auch auf das Programm von Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung auf dem Seewege in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufmerksam machen, das am 27. November 2003 angenommen wurde. Dieses Programm enthält eine Reihe von Maßnahmen zur schnellstmöglichen Entwicklung eines koordinierten und effizienten Managements an den Seegrenzen.
Er erinnerte zugleich daran, dass es darauf ankomme, die internationalen Beziehungen zu den Drittländern zu verstärken, die Herkunfts- und Transitländer für die illegalen Zuwanderungsströme sind. Ich möchte Sie zudem darauf aufmerksam machen, dass sich der Rat JI auf seiner informellen Tagung im Wesentlichen mit diesen Fragen befassen wird.
Am 2. Dezember 2004 nahm der Rat Schlussfolgerungen zur Bewertung der erreichten Fortschritte bei der Umsetzung des Maßnahmenprogramms zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung auf dem Seewege in den EU-Mitgliedstaaten an. Der Rat stellte zwar fest, dass Fortschritte bei der Umsetzung des Programms erzielt wurden, schlussfolgerte jedoch zugleich, dass weitere Fortschritte hinsichtlich der operativen und legislativen Maßnahmen erforderlich seien.
Darüber hinaus bestätigte der Rat, dass es notwendig sei, die Zusammenarbeit mit den Drittländern zu verstärken und sich dabei von den Erfahrungen der einzelnen Mitgliedstaaten leiten zu lassen. Der Rat regte an, dass diese Zusammenarbeit alle Aspekte der illegalen Einwanderung umfassen sollte wie Rückführung und Wiederaufnahme, Bekämpfung des Menschenhandels und damit verbundener Netzwerke sowie aller Formen der illegalen Zuwanderung, Grenzüberwachung und Stärkung der Kapazitäten der Zuwanderungskontrolle.
Ortuondo Larrea (ALDE). – (ES) Zunächst möchte ich dem Ratsvorsitzenden, Herrn Schmit, für die ausführlichen Informationen, die er uns in seiner Antwort gegeben hat, und für sein Einfühlungsvermögen danken, denn als Vertreter eines Landes ohne Zugang zum Meer hat er uns umfassend über die Seegrenzen der Europäischen Union informiert.
In diesem Zusammenhang möchte ich hervorheben, dass Europa über eine lange Seegrenze verfügt, und darauf hinweisen, dass an den Seegrenzen Europas jedes Jahr Hunderte und Tausende von Menschen auf tragische Weise ums Leben kommen. Wir haben hier im Europäischen Parlament immer wieder den Aufbau einer Europäischen Küstenwache gefordert, die nicht nur dafür zuständig sein sollte, den Bedürfnissen der Menschen gerecht zu werden, die aus ihrer Not heraus nach Europa einzureisen versuchen und dabei gefährliche Seereisen in Kauf nehmen, sondern die auch bei der Verminderung der Meeresverschmutzung an unseren Küsten mithelfen könnte.
Hat sich der Rat mit dieser Problematik bereits befasst? Was hält er von einer Europäischen Küstenwache?
Schmit,Rat. (FR) Ich nehme die Anregung des Herrn Abgeordneten zur Kenntnis. Ich glaube, man sollte das vielleicht etwas fernere Ziel der Schaffung europäischer Küstenwachen anpeilen. In diesem Geiste wurde übrigens die Agentur für Grenzkontrollen geschaffen. Ich möchte Sie jedoch auch darauf aufmerksam machen, dass, selbst wenn die Küstenwachen sehr effizient arbeiten, das Problem weiter bestehen wird. Meiner Meinung nach sollte man einen weiter gefassten Ansatz wählen, der insbesondere einen intensiven Dialog und eine starke Zusammenarbeit mit den Drittländern sowie eine bessere und effizientere Kontrolle in den Transit- und Herkunftsländern einschließt. Im Übrigen muss man vor allem versuchen, und davon sprachen wir ja gerade im Rahmen der Entwicklungshilfe und der Entschuldung, den Ursachen für die von Ihnen erwähnten Verzweiflungstaten beizukommen.
Muscat (PSE). – (MT) Ich komme aus einem Land, das vom Meer umschlossen ist und sich an der Grenze der Europäischen Union befindet: Malta. Ich sehe ein, dass Ihr Vorschlag mittel- und langfristig in die richtige Richtung geht, jedoch muss uns klar sein, dass wir es mit einer Krise zu tun haben. Die Bewohner meines Landes werden - ab April - sehen, dass unaufhörlich, Tag für Tag, Menschen über das Meer zu uns hineinströmen. Vielen Ländern, darunter vielen der an der Grenze gelegenen Ländern, fehlt es an Mitteln, um diese Menschen würdig aufnehmen zu können, von ihrer Rückführung oder Ähnlichem ganz zu schweigen. Es handelt sich um ein europäisches Problem, kein Problem der Grenzländer. Ich möchte gern vom Rat wissen, was er konkret unternimmt, um die Geldmittel zuzuteilen, so dass unser Land und andere Länder an der Grenze dieses Problem mit Anstand bewältigen können.
Schmit,Rat. (FR)Ich verstehe die besondere Situation eines Landes wie Malta vollkommen, das sich ernsten Problemen der illegalen Einwanderung gegenübersieht, da viele Personen auf der Insel Zuflucht suchen.
Meiner Meinung nach muss man dieses Problem unter dem Blickwinkel der Solidarität behandeln. Hierfür müssen mehrere Maßnahmen ergriffen werden: mittelfristige Verbesserung der Überwachung unserer Seegrenzen und eventuelle Schaffung einer europäischen Küstenwache sowie die sofortige Bereitstellung von Finanzmitteln für die Rückführung von Personen, die in einem Land wie Malta eintreffen. Im Übrigen sollte man nach meinem Dafürhalten im Rahmen der finanziellen Vorausschau die notwendigen Finanzmittel vorsehen, um eine entsprechende Politik umzusetzen und so die europäische Solidarität auf dieser Ebene zu praktizieren.
Lassen Sie mich nochmals sagen, dass dies eines der zentralen Themen der nächsten informellen Tagung der für Einwanderungsfragen zuständigen Minister Ende dieses Monats in Luxemburg sein wird.
Gegenwärtig wenden die 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union jährlich etwa 120 Mrd. £ für Investitionen im Bereich der Forschung und Entwicklung auf. Gegenüber dem Betrag von über 210 Mrd. £, der von den Vereinigten Staaten aufgewendet wird, nehmen sich die Investitionen in der EU geringfügig aus. Dieses Ungleichgewicht ist einer der Faktoren, die zur Abwanderung begabter Wissenschaftler aus Europa in die USA beitragen. Im Bericht Kok wurde festgestellt, dass es sich bei fast drei Vierteln der führenden Informationstechnologieunternehmen der Welt um amerikanische Unternehmen handelt. Welche Maßnahmen beabsichtigt der Rat zu treffen, um die Wissenswirtschaft in Europa zu verbessern?
Schmit,Rat. (FR)Frau Präsidentin, wir lenken die Aufmerksamkeit des Herrn Abgeordneten auf die jüngsten Schlussfolgerungen des Rates zur Zukunft der Forschungspolitik: einerseits die Schlussfolgerungen des Rates vom 24. September 2004 über die europäische Forschungspolitik und andererseits die Schlussfolgerungen des Vorsitzes zur künftigen europäischen Politik der Forschungsförderung, die anlässlich des Rates „Wettbewerbsfähigkeit“ vom 25. und 26. November vorbereitet und von der großen Mehrheit der Delegationen mitgetragen wurden.
Die beiden Texte geben detailliert den Standpunkt des Rates über die mögliche künftige Entwicklung der europäischen Forschungspolitik wieder. In seinen Schlussfolgerungen vom September gibt der Rat zugleich seine Stellungnahme zur Antwort der Kommission auf die hochrangige Expertengruppe unter Vorsitz von Professor Marimon wieder, die beauftragt war, die Effizienz der Instrumente zur Umsetzung des sechsten Rahmenprogramms zu bewerten. In den gleichen Schlussfolgerungen unterstreicht der Rat, dass es darauf ankomme, die technologische Forschung und Entwicklung auf europäischer Ebene als unerlässliche Ergänzung zu den auf nationaler Ebene unternommenen Anstrengungen zu verstärken, und lenkt die Aufmerksamkeit insbesondere auf die Notwendigkeit, einen mächtigen Hebeleffekt auf die privaten Forschungsinvestitionen auszuüben, wofür die Verantwortung weitgehend bei den Mitgliedstaaten liegt. Er unterstreicht zugleich die wichtige Rolle, die die KMU bei der Steigerung der Innovations- und Forschungskapazitäten der Union spielen, und empfiehlt in diesem Zusammenhang, bei der Umsetzung des nächsten Rahmenprogramms einfachere und weniger bürokratische Methoden anzuwenden.
Wie der Herr Abgeordnete zweifellos weiß, sind die Investitionen für die wissenschaftliche und technische Entwicklung in Europa im Vergleich zu den USA bereits seit Jahren unzureichend, jedoch hat sich die Kluft seit Mitte der 90er Jahre vertieft. Erst seit der Verabschiedung der Strategie von Lissabon im Jahr 2000 und des in Barcelona im Jahr 2002 festgelegten Investitionsziels von 3 % wurden nachhaltige Anstrengungen unternommen, die der zu bewältigenden Herausforderung angemessen sind.
Es sei zugleich daran erinnert, dass die Europäische Union damit begonnen hat, wichtige Maßnahmen zur Entwicklung der FTE-Aktivitäten in den Bereichen Sicherheits- und Raumfahrtpolitik zu ergreifen. Die europäische Forschungs- und Entwicklungspolitik ist ein wesentlicher Bestandteil der Strategie von Lissabon, dessen Bedeutung insbesondere durch den ehemaligen niederländischen Ministerpräsidenten Wim Kok in seinem Bericht „Die Herausforderung annehmen“ unterstrichen wurde, der aber auch heute Vormittag sehr explizit durch den Präsidenten des Europäischen Rates und den Kommissionspräsidenten hervorgehoben wurde. Im Rahmen der Vorbereitung der Frühjahrstagung des Europäischen Rates teilt der Rat in großen Zügen die Analyse des Berichts Kok. Man wird ihm zweifellos im siebten FTE-Rahmenprogramm Rechnung tragen müssen, das wahrscheinlich im ersten Halbjahr 2006 im Mitentscheidungsverfahren mit dem Europäischen Parlament verabschiedet werden wird.
Form und Umfang des nächsten Rahmenprogramms werden allerdings auch durch die verfügbaren Mittel bestimmt, die, wie der Herr Abgeordnete verstehen wird, in erster Linie von den Ergebnissen der derzeitigen Beratungen über die Finanzielle Vorausschau abhängen werden.
Evans, Robert (PSE).–(EN) Ich möchte dem Ratspräsidenten für seine ausgesprochen ausführliche Antwort auf meine Frage danken. Er hat sich wie auch ich in meiner Frage auf den Kok-Bericht bezogen, doch – wie er vermutlich weiß – wird in dem Bericht außerdem empfohlen, etwa nach dem Vorbild der National Science Foundation in den USA einen Europäischen Forschungsrat einzurichten.
Es würde sich um eine unabhängige Einrichtung handeln, die von Wissenschaftlern und Akademikern geleitet wird und Stipendien für die Natur-, Ingenieur- und Sozialwissenschaften vergibt. Der Mittelbedarf wird voraussichtlich bei 2 Milliarden Euro im Jahr liegen.
Wird sich der Rat auf der vom Ratspräsidenten angesprochenen Tagung im März mit diesem Thema befassen? Hält er selbst es für eine gute Idee? Und wenn ja, wird er sich persönlich dafür einsetzen, um seine Kolleginnen und Kollegen in den anderen 24 Mitgliedstaaten davon zu überzeugen, dass diese Idee weiter verfolgt werden sollte?
Schmit,Rat. (FR)Frau Präsidentin, ich möchte Ihnen eine persönliche Antwort geben, denn Sie haben ja die Frage direkt an mich gerichtet. Ich halte das für eine gute Idee. Meiner Meinung nach muss die Bewertung der umgesetzten Forschungsprogramme verstärkt werden. Dieses Element verdient Berücksichtigung bei der Beratung über die Ausarbeitung des 7. Forschungsrahmenprogramms und der Mittelaufstockung im Rahmen der nächsten Finanziellen Vorausschau, die hoffentlich substanziell sein wird. Meiner Meinung nach sollte diese Idee vertieft und den Entscheidungsgremien des Rates vorgelegt werden.
Die Präsidentin.
Anfrage Nr. 3 von Dimitrios Papadimoulis (H-0503/04)
Betrifft: Schutz des Ökumenischen Patriarchats
Aus Anlass einer Einladung zu einem Empfang, in der der Patriarch von Konstantinopel als „ökumenisch“ bezeichnet wird, hat die türkische Regierung ein Rundschreiben herausgegeben, in dem gefordert wird, dass kein staatlicher Bediensteter der Einladung folgen darf, wobei darauf hingewiesen wird, dass „wir es als Fehler betrachten, wenn einer unserer Bürger Einladungen ausspricht unter Verwendung von Titeln, die er nicht besitzt und die ihm vom Ausland übertragen worden sind“. Kürzlich gab es auch Meldungen, wonach das neue Dogma der nationalen Sicherheit in der Türkei lauten wird, dass „den Versuchen entgegengewirkt werden muss, den gegenwärtigen Status des Patriarchats zu ändern und die Theologische Fakultät in Chalki wieder zu eröffnen“.
Derartige Angriffe gegen das Ökumenische Patriarchat sind in jüngster Zeit immer öfter zu verzeichnen und ein Beweis für die unflexible Haltung der Türkei in den oben genannten Fragen, obwohl diese für die Europäische Union ein wichtiges Kriterium für die Demokratisierung der Türkei darstellen.
Gedenkt der Rat, sich unverzüglich für den Schutz des Ökumenischen Patriarchats einzusetzen, da derartige Erklärungen auch in allerjüngster Zeit Terrorakte und „spontane“ Demonstrationen extremer Elemente zu Lasten des Ökumenischen Patriarchats geschürt haben?
Schmit,Rat. (FR)Der Rat weist darauf hin, dass die Türkei im Rahmen der im Mai 2003 überarbeiteten und angenommenen Beitrittspartnerschaft unter anderem die Voraussetzungen für eine einwandfreie Arbeitsweise der nichtmoslemischen Religionsgemeinschaften entsprechend der in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Praxis schaffen muss. Allerdings stoßen, wenngleich die Religionsfreiheit durch die Verfassung der Türkischen Republik garantiert ist, wie die Europäische Kommission in ihrem regelmäßigen Bericht 2004 erklärte, die nichtmoslemischen Religionsgemeinschaften, einschließlich dem Ökumenischen Patriarchat, nach wie vor auf Hindernisse und sind einem bürokratischen System unterworfen.
Trotz der in diesem Bereich erzielten Fortschritte sind die Probleme des Rechtsstatus der nichtmoslemischen Religionsgemeinschaften, der Registrierung des Grundeigentums und der Ausbildung der Geistlichen im derzeitigen Stadium nach wie vor ungelöst. Die neue umfassende Gesetzgebung, die erforderlich ist, um diesen Problemen abzuhelfen, befindet sich in Erarbeitung. In diesem Zusammenhang wird derzeit ein Gesetzentwurf über Stiftungen durch die türkische Regierung geprüft.
Die türkischen Behörden haben unlängst mitgeteilt, dass sie die Kommission auffordern wollen, Bemerkungen zu diesem Entwurf abzugeben, was eine sehr positive Entwicklung darstellt. Dem Herrn Abgeordneten ist bekannt, dass der Europäische Rat am 17. Dezember beschlossen hat, dass die Türkei die politischen Kriterien von Kopenhagen in hinreichendem Maße erfülle, um Beitrittsverhandlungen aufzunehmen, vorausgesetzt, dieses Land setzt die sechs von der Kommission genannten Gesetzestexte in Kraft. Er forderte die Kommission auf, dem Rat einen Vorschlag betreffend einen Verhandlungsrahmen mit der Türkei auf der Grundlage der in den am Ende der Tagung angenommenen Schlussfolgerungen des Vorsitzes genannten Punkte vorzulegen. Anschließend wurde der Rat aufgefordert, eine Einigung über den Rahmen für die Aufnahme der Verhandlungen am 3. Oktober 2005 nach den in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates genannten Modalitäten und Bedingungen zu erzielen.
Die tatsächliche und globale Umsetzung des Prozesses politischer Reformen wird weiterhin aufmerksam durch die Kommission verfolgt werden. Alle in dem regelmäßigen Bericht und der Empfehlung der Kommission aufgezählten strittigen Fragen, einschließlich der Religionsfreiheit, werden Gegenstand des Berichts sein, den die Kommission dem Rat regelmäßig vorzulegen hat.
Papadimoulis (GUE/NGL). – (EL) Frau Präsidentin, Herr Ratspräsident! Herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Da jedoch, wie Sie in Ihrer Antwort bemerkt haben, der Status der nicht-muslimischen Gemeinschaften, die Registrierung des Eigentums und die Frage der Ausbildung der Geistlichen immer noch nicht geklärt worden sind, möchte ich Sie Folgendes fragen: Halten Sie den in diesem Bereich erzielten Fortschritt für zufrieden stellend oder für unzureichend? Wenn der Rat der Ansicht ist, dass er unbefriedigend ist, was gedenken Sie dann zu unternehmen, damit in Zukunft bessere Ergebnisse erzielt werden können?
Schmit,Rat. (FR)Frau Präsidentin, nach meinem Dafürhalten muss die Ausübung der Religionsfreiheit durch alle Mitgliedstaaten und alle Kandidatenländer garantiert werden.
Wie ich Ihnen bereits sagte, wird der Rat die Umsetzung der Rechtsvorschriften, die in der Türkei noch nicht endgültig verabschiedet sind, sehr genau verfolgen. Zum gegebenen Zeitpunkt muss die Kommission dem Rat über alle Versäumnisse in diesem Bereich Bericht erstatten. Natürlich muss, wenn die Türkei nicht alle Erfordernisse erfüllt, ein deutlicher Dialog mit diesem Staat geführt werden, damit er sich diesem Kriterium unterwirft, das für die Aufnahme eines Landes in die Europäische Union von grundlegender Bedeutung ist.
Betrifft: Formelle Verabschiedung des Gemeinsamen Standpunktes im Rat zu dem Vorschlag für eine Richtlinie über computerimplementierte Erfindungen
Wie gedenkt der Rat im Hinblick auf die Verabschiedung eines Gemeinsamen Standpunks zu dem Vorschlag für eine Richtlinie über computerimplementierte Erfindungen weiter vorzugehen, in Anbetracht der Tatsachen, dass die polnische Regierung erklärt hat, den derzeitigen Vorschlag des Rates nicht unterstützen zu können, die neue Stimmgewichtung des Vertrags von Nizza nunmehr in Kraft ist und damit ohne Zustimmung Polens die erforderliche Mehrheit für die Annahme des Gemeinsamen Standpunktes auf Basis der politischen Einigung des Rates vom 18. Mai nicht mehr gegeben ist, das niederländische Parlament verlangt, die Zustimmung zum Gemeinsamen Standpunkt zurückzuziehen und sämtliche vier Fraktionen des Deutschen Bundestags in einem interfraktionellen Entschließungsantrag eine Reihe von Änderungen am Richtlinientext fordern?
Ist sich der Rat bewusst, dass diese politisch auf schwachen Füßen stehende Einigung auch den Standpunkt des Europäischen Parlaments vollständig ignoriert?
Schmit,Rat. (FR)Frau Präsidentin, der Rat möchte unterstreichen, dass er entgegen der Auffassung des Herrn Abgeordneten, wonach der Entwurf des gemeinsamen Standpunkts den Standpunkt des Europäischen Parlaments vollständig ignoriert, bei der Erarbeitung seines Entwurfs für einen gemeinsamen Standpunkt die vom Europäischen Parlament in erster Lesung eingebrachten Änderungsvorschläge eingehend geprüft und einige davon berücksichtigt hat.
Was die Annahme seines gemeinsamen Standpunkts betrifft, informiert der Rat den Herrn Abgeordneten, dass sie auf Antrag eines Mitgliedstaats auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wurde, um ihm mehr Zeit für die Erarbeitung einer Erklärung einzuräumen, die in das Protokoll einer der nächsten Ratstagungen aufgenommen werden soll.
Karas (PPE-DE).– Frau Präsidentin, Herr Ratspräsident! Ich möchte Ihnen dazu nur sagen, dass das, was uns bisher vorliegt, den Parlamentsbeschluss nicht ausreichend berücksichtigt. Das zeigt sich auch innerhalb des Rates, denn wäre dem so, dann hätte es im holländischen Parlament, im deutschen Parlament und in Polen in den letzten Wochen nicht zunehmend Kritik an der politischen Einigung im Rat gegeben. Ich frage Sie daher: Wird der jetzige Vorschlag, den Sie erarbeiten, von dem abweichen, was uns bekannt ist?
Ich möchte Sie zweitens fragen, nach welchem Recht – ob nach Nizza oder nicht – die Abstimmung im Rat erfolgen wird?
Schmit,Rat. (FR)Frau Präsidentin, ich glaube es gibt noch Kontakte zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament. Man hat mir erst heute Vormittag, also vor wenigen Stunden, wenn auch informell, einige Fragen zu diesem Thema gestellt.
Ich denke, Sie stellen da eine sehr präzise Frage. Ich glaube hier wird die qualifizierte Mehrheit angewendet.
Lichtenberger (Verts/ALE).– Herr Präsident! Ich möchte auch noch einmal auf das zurückkommen, was Sie gesagt haben, nämlich dass die derzeit beschlossene und im Rat behandelte Richtlinie den Wünschen des Parlaments entsprechen würde. Dem ist nicht so. Sie entspricht ja nicht einmal mehr den Wünschen des Rates, wenn man an die Mehrheitsregeln denkt. Es gibt jetzt keine Mehrheit mehr für diesen Vorschlag. Können Sie mir bitte erklären, wie Sie mit dieser Situation im Rat umzugehen gedenken? Denn hier ist eine Situation entstanden, die inhaltlich mehr als unbefriedigend und für den gesamten IT-Sektor negativ ist.
Schmit,Rat. (FR)Ich sagte Ihnen soeben, dass der Rat oder der Vorsitz nichts gegen die Idee von Gesprächen mit dem Europäischen Parlament haben, wobei sich jedoch versteht, das sage ich ganz klar, dass, wenn dieses Land seine Erklärung abgeben kann – und es kann dies anlässlich einer der nächsten Ratstagungen tun – der Rat sich im Prinzip mit qualifizierter Mehrheit äußern müsste.
Die Präsidentin.
Anfrage Nr. 6 von María Badía i Cutchet (H-0519/04)
Betrifft: Sprachliche Vielfalt in der Europäischen Union
In der Europäischen Union gibt es Sprachen mit jahrhundertealter Geschichte, die weder Sprachen eines Staates noch Amtssprachen in der Union sind, die jedoch von sehr vielen Menschen gesprochen werden, häufig aus verschiedenen Regionen einzelner Mitgliedstaaten, in denen sie in einigen Fällen Amtssprache sind. Manchmal besitzen diese Sprachen ein demographisches Gewicht, eine literarische Tradition und eine Vitalität, die vergleichbar sind mit anderen Staats- und Amtssprachen in der Union, mit einer ähnlichen oder höheren Einwohnerzahl.
Glaubt der Rat angesichts der Tatsache, dass die Achtung der sprachlichen Vielfalt eine der demokratischen und kulturellen Grundlagen der Union darstellt, wie dies in Artikel 22 der Grundrechte-Charta anerkannt wird („Die Union achtet die Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen“), und dass es daher gemäß den Werten der Europäischen Union ungerecht wäre, eine Sprache zu diskriminieren, weil sie nicht in dem gesamten Gebiet eines Staates gesprochen wird, nicht, dass die Europäische Union die Realität dieser Sprachen stärker berücksichtigen sollte?
Welche Haltung wird der Rat, da im Übrigen von der spanischen Regierung bereits ein Memorandum vorgelegt wurde, um die Sprachregelung in den europäischen Institutionen mit dem Ziel zu ändern, dass die Ko-Amtssprachen in Spanien in dieses System einbezogen werden, zu diesem Antrag einnehmen?
Schmit,Rat. (FR)Die ursprünglichen Amtssprachen, in denen die grundlegenden Verträge abgefasst sind und von denen jede gleichermaßen verbindlich ist, belaufen sich heute gemäß Artikel 53 des Vertrags über die Europäische Union, Artikel 314 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und Artikel 225 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft auf 21 Sprachen.
Gemäß Artikel 290 EG-Vertrag wird die Regelung der Sprachenfrage für die Organe der Gemeinschaft unbeschadet der Verfahrensordnung des Gerichtshofes vom Rat einstimmig getroffen. Kraft dieser Regelung belaufen sich die Amtssprachen und die Arbeitssprachen der Organe der Union gegenwärtig auf 20.
Das Amtsblatt der Europäischen Union erscheint in sämtlichen 20 Amtssprachen. Im Prinzip wird die Sprachenregelung im Rahmen der Erweiterungsverhandlungen angepasst. Kein rechtliches Hindernis steht dem entgegen, dass mit dem Beitritt eines neuen Mitgliedstaats die Hinzufügung von mehr als einer Amtssprache einhergeht.
Am 23. November 2004 legte Irland im Rat einen Vorschlag vor, mit dem die Verordnung Nr. 1/58 dahingehend geändert werden soll, dass zu den in Absatz 2 genannten 20 Amtssprachen die irische Sprache hinzugefügt werden soll, die zu den in Absatz 1 genannten 21 Sprachen gehört.
Am 13. Dezember 2004 brachte die spanische Regierung im Rat einen Antrag ein, folgenden Sprachen innerhalb der EU eine offizielle Anerkennung zu gewähren:
(ES) „Baskisch, Galicisch und die Sprache, die in der Autonomen Gemeinschaft Katalonien und auf den Balearen als Katalanisch und in der Gemeinschaft Valencia als Valencianisch bezeichnet wird.“
(FR) Entschuldigen Sie bitte meine schlechte Aussprache. Zu diesem Zweck schlug die spanische Regierung einige Änderungen der Verordnung Nr. 1/58 vor.
Obiols i Germà (PSE), in Vertretung des Berichterstatters. – (ES) Herr Ratsvorsitzender! Ich habe Ihnen aufmerksam zugehört.
(FR) einschließlich des Teils Ihres Beitrags in Spanisch mit einer Aussprache, die Anerkennung verdient und die vollkommen korrekt war. Nun aber die Frage, die meine Kollegin dem Ratsvorsitz gestellt hat und die ich hier in ihrer Abwesenheit – denn sie ist krank – in Erinnerung rufen möchte. Welche Haltung werden Sie zu dem Antrag der spanischen Regierung einnehmen?
(ES) ... anders gesagt, ist es Ihrer Meinung nach möglich, dass sich die Vertreter im Rat zu einem Punkt, der in dieser Frage vielleicht einen Schritt nach vorn bedeutet, einigen?
Schmit,Rat. (FR)Der Rat hat über diese Frage noch nicht beraten. Ich glaube, man sollte pragmatisch vorgehen. Natürlich muss man sich mit diesen Vorschlägen, dem irischen und dem der spanischen Regierung, beschäftigen. Ich kann dem Ergebnis, zu dem der Rat gelangen wird, nicht vorgreifen. Ich beziehe mich auf die dem Text der Verfassung beigefügte Erklärung, die gewissermaßen einen pragmatischen Ansatz an das Problem darstellt.
Wenn dieser Weg beschritten wird, hoffe und wünsche ich, dass man zu einer für alle akzeptablen Lösung gelangt.
Martin, David (PSE).– Natürlich besteht die Gefahr, dass andere Mitgliedstaaten nachziehen, nachdem Spanien und Irland ihre Anträge vorgelegt haben. In meiner Heimat Schottland gibt es die Minderheitensprache Gälisch, und in Wales gibt es eine andere Version des Gälischen als Minderheitensprache.
In der Zwischenzeit - bis diese Frage auf Gemeinschaftsebene geklärt wird – würde mich interessieren, ob die Ratspräsidentschaft alle Mitgliedstaaten dazu anhalten könnte, wichtige Gemeinschaftsdokumente wie die Verfassung und Rechtstexte in allen Minderheitensprachen ihres Landes zu veröffentlichen. Dann würde diese Aufgabe nicht der Gemeinschaft, sondern den Mitgliedstaaten zufallen. Dies wäre eine pragmatische Möglichkeit, diesem Problem aus dem Weg zu gehen.
Schmit,Rat. (FR)Sehr geehrter Herr Abgeordneter, zunächst bin ich in der besonderen Situation, dass ich selbst eine Minderheitensprache spreche, die weder eine Arbeitssprache noch eine Sprache der Verträge ist. Ich verstehe also in gewisser Weise das Problem, das hier aufgeworfen wurde.
Ich muss hinzufügen, dass die Veröffentlichung der grundlegenden Rechtstexte, der Verträge und eines Tages, wie ich hoffe, der Verfassung, in allen in der Europäischen Union gesprochenen Sprachen möglich ist. Ich glaube, man muss diesen Weg fortsetzen. Das ist übrigens ein wenig dieser pragmatische Ansatz, den ich dem spanischen Abgeordneten empfohlen habe.
Betrifft: Umsetzung der EU-Leitlinien in Bezug auf Kinder in bewaffneten Konflikten
Welche Maßnahmen schlägt der Rat vor, um die Umsetzung der EU-Leitlinien in Bezug auf Kinder in bewaffneten Konflikten sicherzustellen?
Schmit,Rat. (FR)Frau Präsidentin, der Rat verfolgt aktiv die Umsetzung der Leitlinien der Europäischen Union in Bezug auf Kinder in bewaffneten Konflikten und hat im Übrigen unlängst ein Dokument veröffentlicht, das eine Bilanz der Situation sowie einen Aktionsplan enthält. Dieses Dokument gibt einen Überblick über die Aktionen, die die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten im Jahr 2004 durchgeführt haben, besonders im Bereich der technischen Hilfe, der politischen Instrumente für das Krisenmanagement sowie der Zusammenarbeit mit der UNO, den NRO und anderen internationalen Organisationen.
Es enthält auch einen Aktionsplan zur Umsetzung der allgemeinen Ziele der Leitlinien in konkretere politische und praktische Verpflichtungen der Europäischen Union. Das Ziel besteht darin, technische Hilfe und politische Aktion miteinander zu verbinden, indem die Schwachstellen und die Möglichkeiten einer engeren Zusammenarbeit in dieser Frage aufgezeigt werden. Gegenwärtig ist diese Aktion für eine Reihe von Ländern bestimmt, in denen Kinder besonders von den bewaffneten Konflikten betroffen sind: Burundi, Kolumbien, Côte d'Ivoire, Liberia, Ruanda, Sierra Leone, Sri Lanka, Sudan, Uganda, Demokratische Republik Kongo, Afghanistan, Birma und Nepal.
Moraes (PSE).–(EN) Ich danke dem Ratspräsidenten, dass er klar und deutlich alle betreffenden Länder genannt hat. Genau diese Länder kommen in vielen Erklärungen vor, die den Abgeordneten zugehen. Wir vertreten mittlerweile die Auffassung, dass das Problem der Kindersoldaten keine Randerscheinung ist. Wir wissen jetzt, dass es sich auch in nicht genannten Ländern, beispielsweise im Nahen Osten, um ein weit verbreitetes Phänomen handelt. Wir erwarten vom luxemburgischen und vor allem auch vom britischen Ratsvorsitz, dass sie dieses Thema weiterhin ganz oben auf die Liste ihrer politischen Prioritäten setzen. In jedem Land, in dem es Konflikte gibt, wie Sri Lanka, gibt es auch dieses Problem. Dies können wir im Fernsehen beobachten.
Ich ersuche den Rat, dieses Problem nicht als Randerscheinung, sondern während des luxemburgischen Ratsvorsitzes als oberste Priorität der Entwicklungspolitik und der auswärtigen Angelegenheiten zu betrachten. Ich möchte ihm nochmals für seine deutliche Antwort danken.
Schmit,Rat. (FR)Ich kann dem Herrn Abgeordneten versichern, dass der luxemburgische Ratsvorsitz dieser Frage große Bedeutung beimisst und sie auf der Tagesordnung belassen wird.
Martin, David (PSE).–(EN) Frau Präsidentin, zur Geschäftsordnung: Dies stellt keine Kritik an Ihrer Person oder der luxemburgischen Ratspräsidentschaft, sondern an der Führung der Geschäfte in diesem Haus dar. Viel zu oft betrachten wir die Fragestunde als einen überflüssigen Teil unserer Tätigkeit. Doch für einfache Parlamentsabgeordnete stellt sie häufig die einzige Gelegenheit dar, Fragen an die Kommission und den Rat zu richten und unverzüglich eine Antwort zu erhalten. Es wäre eine Schande zuzulassen, dass die Fragestunde in unserer Arbeit immer mehr an Bedeutung verliert. Ich möchte Sie bitten, diese Frage an das Präsidium weiterzuleiten.
Die Präsidentin. Sie haben vollkommen Recht, Herr Kollege, das sehe ich genauso. Aber Sie wissen durch Ihre lange Erfahrung im Parlament natürlich auch, dass wir große Verzögerungen mit den anderen Themen hatten, wodurch die Fragestunde wieder sehr kurz geworden ist, und nun muss der Ratspräsident sofort in die nächste Sitzung eilen. Aber ich werde Ihren Hinweis aufnehmen und in Ihrem Sinne agieren.
Herr Ryan noch zu diesem Thema.
Ryan (UEN).–(EN) Dies passiert mir nun schon zum zweiten und meinem Kollegen Herrn Aylward zum dritten Mal. Wenn die Fragestunde verspätet beginnt, dann sollte sie auch um eine gewisse Zeit verlängert werden. Dies ist nicht der Fall, und so kann es nicht weitergehen.
Die Präsidentin. Es kommt sehr oft vor, dass die anwesenden Vertreter des Rates bzw. der Kommission durchaus bereit sind, ein bisschen länger bei uns zu bleiben und zu überziehen, aber ich kann es natürlich auch nicht ändern, wenn sie zur nächsten Sitzung müssen und keine Zeit mehr haben.
Ich möchte mich noch einmal bei Ihnen für den Hinweis bedanken. Wir werden das sehr ernst nehmen und alle Kolleginnen und Kollegen auffordern, ihre Redezeiten einzuhalten und keine Debatten zu überziehen.
Kollegin Figueiredo, Sie sind zu spät gekommen und waren nicht anwesend, als die Frage aufgerufen wurde; ich kann deshalb Ihre Anfrage nicht mehr drannehmen.
Figueiredo (GUE/NGL). – (PT) Frau Präsidentin! Ich entschuldige mich, dass ich jetzt das Wort ergreife, aber die Sitzung begann nicht zur vorgesehenen Zeit – zu der ich anwesend war – und da ich inzwischen an einer anderen Aussprache teilgenommen habe, kann ich Sie erst jetzt bitten, dass Sie die Diskussion über die wichtige Frage der Textilbranche zulassen und ich, wenn auch nur kurz, zu dieser Frage sprechen darf.
Die Präsidentin. Wenn ich das jetzt gestatte, weil der Ratspräsident nickt, verstoße ich gegen die Regeln, denn Sie müssen zur Zeit der Fragestellung anwesend sein. Die Anfrage 5 kam schon lange vorher, und wir haben nicht zu früh, sondern viel zu spät angefangen. Das heißt, Sie hätten eigentlich die Zeit nutzen müssen.
Die Anfragen 8 bis 25 werden schriftlich beantwortet.