Pressemitteilung
Strengere Abgasnormen für Kraftfahrzeuge: EP beschließt Euro 5- und Euro 6- Normen
Verkehr - 13-12-2006 - 14:08
Plenartagung
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Das EP hat heute eine neue Verordnung angenommen, die Grenzwerte für die Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 festlegt, um so die schädlichen Emissionen von Kraftfahrzeugen weiter zu reduzieren. Außerdem sollen Hersteller künftig verpflichtet sein, unabhängigen Händlern die gleichen Reparaturinformationen zu liefern wie autorisierten Händlern. Die Verordnung tritt Anfang 2007 in Kraft und soll ab Mitte 2008 von den Mitgliedstaaten angewendet werden.
"Durch schlechte Luftqualität haben wir in Europa jedes Jahr 370 000 vorzeitige Sterbefälle zu beklagen. Diese erschreckende Zahl muss minimiert werden", hob Berichterstatter Matthias GROOTE (SPD) in der Debatte hervor. Die neue Euro 5-Norm soll die seit 1. Januar 2005 geltende Euro 4-Norm ablösen. Groote betonte außerdem, "dass die vorliegende Euro 5-Verordnung ein gutes Beispiel für den Bürokratieabbau in Europa ist". Durch die neue Verordnung würden 25 Richtlinien aufgehoben.
Euro 5-Grenzwerte gelten ab 2009
Die Euro 5-Norm reduziert den Ausstoß von Stickstoffoxid (NOx) auf 60 mg/km bei Pkw mit Benzinmotor und auf 180 mg/km bei Pkw mit Dieselmotor. Der Grenzwert der Partikelmasse (PM) wird im Vergleich zu Euro 4 um 80 % von 25 mg/km auf 5 mg/km gesenkt. Die HC-NOx-Emissionen von Dieselmotoren dürfen dann noch 230 mg/km betragen. Die Grenzwerte von Kohlenstoffmonoxid (CO) bleiben unverändert auf dem Euro 4-Niveau von 1000 mg/km bei Benzinmotoren und 500 mg/km bei Dieselmotoren.
Die Euro 5-Norm soll ab dem 1. September 2009 für die Typgenehmigung aller Pkw (Klasse M) und leichter Nutzfahrzeuge (Klasse N1, Gruppe I) gelten. Für Dieselfahrzeuge mit einer Bezugsmasse von mehr als 2000 kg, die für "spezielle soziale Aufgaben" bestimmt sind, also beispielsweise Rettungs- und Bergungsfahrzeuge oder Großfamilienfahrzeuge für sieben oder mehr Insassen, gilt bis Ende 2011 eine Ausnahmeregelung.
Bereits jetzt Euro 6-Werte festgelegt
Gleichzeitig legt die Verordnung bereits Standards für Euro 6 vor, damit die Industrie bereits klare Informationen über die künftigen Emissionsgrenzwerte erhält. "Wir haben jetzt einen Vorschlag auf dem Tisch, der für die nächsten 10 Jahre strenge Emissionswerte festlegt und zugleich Anreize und Klarheit für technologische Innovationen schafft", lobte auch Günter VERHEUGEN, EU-Kommissar für Unternehmen und Industrie, in der Parlamentsdebatte. Euro 6 soll ab 1. September 2014 für Pkw (Klasse M) und leichte Nutzfahrzeuge (Klasse N1, Gruppe I) eingeführt werden und ein Jahr später dann auch für Fahrzeuge der Klasse N1, Gruppen II und III, und der Klasse N2 gelten.
Nach Meinung der Abgeordneten ist "eine erhebliche Minderung der Stickstoffoxid-Emissionen bei Dieselkraftfahrzeugen zur Verbesserung der Luftqualität und zur Einhaltung der Luftbelastungsgrenzwerte" erforderlich. Für Dieselmotoren gilt dann nach Euro 6-Standard ein NOx-Grenzwert von 80 mg/km, der für Benzinmotoren bleibt auf dem Niveau von Euro 5. Die HC-NOx-Emissionen von Dieselmotoren werden gegenüber Euro 5 um weitere 27 % auf 170 mg/km gesenkt. Die Mitgliedstaaten können für Fahrzeuge, die diese Normen bereits vor ihrer Einführung erfüllen, finanzielle Vorteile gewähren.
In der Verordnung werden zudem erstmals separate Grenzwerte für die Gesamtmasse der Kohlenwasserstoffe und die Masse der Nicht-Methan-Kohlenwasserstoffe eingeführt. Damit soll einerseits die Einführung von mit alternativen Treibstoffen betriebenen Fahrzeugen mit einem niedrigen Ausstoß an Stickstoffoxiden und Partikeln gefördert sowie andererseits ein reduzierter Ausstoß der benzinbetriebenen Fahrzeuge unterstützt werden. Die Emissionen von Kohlenwasserstoff (HC) für Benzinmotoren sollen bei Euro 5 und 6 auf dem Niveau der Euro 4-Norm von 100 mg/km verbleiben, für die Masse der Nicht-Methan-Kohlenwasserstoffe wird ein Grenzwert von 68 mg/km festgelegt.
Emissionen, die bisher nicht geregelt sind und die durch den verstärkten Einsatz neuartiger Kraftstoffe und neuer Motoren- und Abgasreinigungstechnik an Bedeutung gewinnen, soll die Kommission im Auge behalten und gegebenenfalls dem EP und dem Rat einen Vorschlag zur Regelung dieser Emissionen vorlegen.
Gleicher Zugang zu Reparaturinformationen für unabhängige und autorisierte Händler
Hersteller müssen in Zukunft unabhängigen Marktteilnehmern über eine standardisierte Suchfunktion im Internet den gleichen uneingeschränkten Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformation gewähren wie autorisierten Händlern und Reparaturbetrieben. Ein großer Teil dieser Informationen betrifft On-Board-Diagnosesysteme und ihr Zusammenwirken mit anderen Fahrzeugsystemen. Für die Bereitstellung solcher Informationen im Internet sollen technische Spezifikationen festgelegt werden.
Gemeinsame Normen wie etwa die OASIS-Norm würden den Informationsaustausch zwischen Herstellern und Dienstleistern erleichtern, so die Parlamentarier. Die technischen Formatvorschriften der Organisation für strukturierte Informationsstandards OASIS (Organization for the Advancement of Structured Information Standards) wurden 2003 in Zusammenarbeit verschiedener Industriezweige unter der Schirmherrschaft der Kommission entwickelt. In einem ersten Schritt soll die Anwendung der technischen Spezifikationen des OASIS-Formats zur Auflage gemacht werden. Später soll die Kommission CEN/ISO ersuchen, dieses Format zu einem Standard weiterzuentwickeln, der dann das OASIS-Format ersetzt.
Spätestens vier Jahre nach dem Inkrafttreten der Verordnung soll die Kommission dem EP und dem Rat einen Bericht über das Funktionieren der Regelung für den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen unterbreiten und dabei die Auswirkungen auf den Wettbewerb und die Funktionsweise des Binnenmarkts sowie die Vorzüge für die Umwelt besonders beachten.
REF: 20061207IPR01151
