Ziel von REACH ist es, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen sowie den freien Verkehr von Stoffen als solchen, in Zubereitungen oder in Erzeugnissen zu gewährleisten. Gleichzeitig sollen Wettbewerbsfähigkeit und Innovation verbessert sowie die Entwicklung alternativer Beurteilungsmethoden für von Stoffen ausgehende Gefahren gefördert werden. REACH fasst die 40 bisherigen Rechtstexte zum Chemikalienrecht in einer einzigen Verordnung zusammen.
529 Abgeordnete stimmten für den Kompromisstext, 98 dagegen, 24 enthielten sich. Berichterstatter Guido SACCONI (SPE, IT) sagte, die Einigung führe zu einem "ausgewogenen System", dass in der Lage sei die genannten Ziele zu erreichen. Um einen Kompromiss zu finden, haben man "den Himalaya besteigen müssen". EP-Präsident Josep BORRELL erklärte, mit der heutigen Abstimmung sei einer der "'komplexesten Texte in der Geschichte der EU" und ein außerordentlich wichtiges Gesetzespaket verabschiedet worden, das den europäischen Bürgerinnen und Bürgern Schutz biete vor den zahlreichen toxischen Substanzen unseres alltäglichen Lebens.
Von REACH neu erfasst werden Chemikalien, die bereits vor 1981 auf den Markt gebracht wurden und von denen jährlich mehr als 1t produziert oder importiert werden. Dies trifft auf rund 30.000 Stoffe zu. Über diese vor 1981 verwendeten Chemikalien liegen im Gegensatz zu den sog. "neuen Chemikalien", die nach 1981 auf den Markt gebracht wurden, nur unzureichende Informationen vor.
Zulassung: Risiken müssen sich "angemessen beherrschen" lassen
Ein wichtiges Ziel von REACH ist es, in bestimmten Fällen sicherzustellen, dass besorgniserregende Stoffe letztendlich durch weniger gefährliche Stoffe oder Technologien ersetzt werden.
Die Frage der Zulassung war lange Zeit heftig umstritten zwischen Parlament und Ministerrat. Die gefunden Einigung sieht nun vor, dass eine Zulassung nur dann erteilt wird, wenn sich die Risiken bei der Verwendung "angemessen beherrschen" lassen oder die Verwendung aus sozioökonomischen Gründen gerechtfertigt ist und keine geeigneten Alternativen zur Verfügung stehen, die wirtschaftlich und technisch tragfähig sind. Hersteller und Importeure - und nicht die Behörden - müssen nachweisen, dass die Stoffe sicher sind.
Sind "angemessene Alternativen verfügbar", muss ein Substitutionsplan einschließlich eines Zeitplans für die vorgeschlagenen Maßnahmen vorgelegt und die gefährliche Chemikalie durch die sichere Alternative ersetzen werden. Existieren keine Alternativen, muss ein Forschungs- und Entwicklungsplan vorgelegt werden, in dem die Maßnahmen aufgeführt wird, die unternommen werden, um einen Alternativstoff zu finden.
Für Stoffe mit persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen oder sehr persistenten und sehr bioakkumulierbaren Eigenschaften wird eine Zulassung nur dann erteilt, wenn nachgewiesen wird, dass der sozioökonomische Nutzen die Risiken überwiegt, die sich aus der Verwendung des Stoffes für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt ergeben, und wenn es keine geeigneten Alternativstoffe oder -technologien gibt.
Zulassungen unterliegen einer befristeten Überprüfung und sind in der Regel an Auflagen, einschließlich einer Überwachung, geknüpft. Die Dauer der befristeten Überprüfungen wird für jeden Einzelfall festgelegt. Zulassungen werden so lange als gültig angesehen, bis die Kommission beschließt, die Zulassung im Rahmen einer Überprüfung zu ändern oder zu widerrufen, sofern der Zulassungsinhaber mindestens 18 Monate vor Ablauf des befristeten Überprüfungszeitraums einen Überprüfungsbericht vorlegt. Sacconi schätzt, dass 2500 bis 3000 gefährliche Substanzen zugelassen werden müssen.
Überprüfung innerhalb von zwölf bzw. sieben Jahren
Innerhalb von 12 Jahre nach Inkrafttreten von REACH wird geprüft, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Stoffsicherheitsbeurteilung und zur Erstellung eines Stoffsicherheitsberichts auch auf Stoffe angewendet werden soll, die dieser Verpflichtung nicht unterliegen, weil sie nicht registrierungspflichtig sind oder zwar registrierungspflichtig sind, jedoch in Mengen von weniger als 10 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert werden.
Für Stoffe, die die Kriterien für die Einstufung als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend erfüllen, ist die Überprüfung jedoch innerhalb von sieben Jahren vorzunehmen. Bei der Überprüfung berücksichtigt die Kommission die den Herstellern und Importeuren durch die Erstellung des Stoffsicherheitsberichts entstehenden Kosten, die Aufteilung der Kosten zwischen den Akteuren der Lieferkette und den nachgeschalteten Anwendern sowie den Nutzen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt.
Daten gewinnen, Risiken beurteilen, Risikomanagementmaßnahmen entwickeln
Hersteller und Importeure sind verpflichtet, Daten über die von ihnen hergestellten oder eingeführten Stoffe zu gewinnen, diese Daten zur Beurteilung der stoffspezifischen Risiken zu nutzen und geeignete Risikomanagementmaßnahmen zu entwickeln und zu empfehlen. Damit diese Verpflichtungen auch eingehalten werden sowie aus Gründen der Transparenz muss im Rahmen der Registrierung bei der Agentur ein Dossier mit all diesen Informationen eingereicht werden.
Sorgfaltspflicht: Menschliche Gesundheit und Umwelt nicht schädigen
REACH schreibt fest, dass die Industrie Stoffe mit einer solchen Verantwortung und Sorgfalt herstellen, einführen, verwenden oder in den Verkehr bringen muss, dass die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht geschädigt werden.
Alle vorliegenden relevanten Informationen über Chemikalien müssen gesammelt werden, um gefährliche Eigenschaften zu ermitteln. Empfehlungen über Risikomanagementmaßnahmen sind systematisch entlang der gesamten Lieferkette weiterzuleiten, so dass schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt vermieden werden.
Vermeidung von Tierversuchen
Ein wichtiges Anliegen für das EP war die Vermeidung unnötiger Tierversuche. REACH verlangt daher, dass die Kommission, die Mitgliedstaaten, die Industrie und die anderen Beteiligten "weiterhin auf internationaler und nationaler Ebene einen Beitrag zur Förderung alternativer Testmethoden leisten". Dies schließt etwa computergestützter Methoden oder geeignete In-vitro-Methoden ein.
Die Strategie zur Förderung alternativer Testmethoden ist ein "vorrangiges Anliegen". Die Kommission muss daher sicherstellen, dass sie dies im Rahmen ihrer künftigen Forschungsrahmenprogramme und -initiativen wie dem Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2006-2010 auch bleibt.
Informationen über vorgeschlagene Testreihen, die Versuche an Wirbeltieren beinhalten, werden auf der Website der Agentur veröffentlicht. Diese veröffentlicht den Namen des Stoffes, den Gefahren-Endpunkt, für den Wirbeltierversuche vorgeschlagen werden, und den Termin, bis zu dem Informationen von Dritten vorgelegt werden müssen. Um Tierversuche zu vermeiden, fordert die Agentur Dritte auf, innerhalb von 45 Tagen wissenschaftlich fundierte Informationen und Studien vorzulegen, die sich auf den jeweiligen Stoff und Gefahren-Endpunkt beziehen, der Gegenstand des vorgeschlagenen Versuchsprogramms ist.