Pressemitteilung

Artikel im PDF-Format herunterladen
Plenartagung
CIA-Flüge in Europa: Kritik an Ministerrat und Mitgliedstaaten
Justiz und Inneres - 14-02-2007 - 15:20
Giovanni Claudio Fava: "Die Fakten sprechen für sich"

Giovanni Claudio Fava: "Die Fakten sprechen für sich"

Zwischen 2001 und 2005 haben mindestens 1.245 Flüge der CIA in Europa stattgefunden, so das Fazit des EP. Die europäischen Länder hätten "ein Auge zugedrückt oder Flüge der CIA zugelassen". In einigen Fällen hätten sich möglicherweise geheime Haftanstalten auf US-Militärstützpunkten in der EU befunden. Der Ministerrat müsse nötigenfalls mit Anhörungen und unverzüglich mit einer unabhängigen Untersuchung beginnen. 382 Abgeordnete stimmten für den Bericht, 256 dagegen, 74 enthielten sich.

Der Berichterstatter Giovanni Claudio FAVA (SPE, IT) betonte, dass die "Fakten für sich sprechen". Die Ergebnisse des Berichts erlaubten es nicht "wegzusehen". In der gesamten Affäre gebe es klare "Verantwortlichkeiten". Für die deutsche Ratspräsidentschaft sagte Günter GLOSER, die Arbeit des Nichtständigen Ausschusses habe "in einer Reihe von Mitgliedstaaten" parlamentarische und juristische Untersuchungen ausgelöst. Dies sei  "auch die richtige Ebene für solche Untersuchungen", da die EU z.B. in der Frage der Überwachung der Nachrichtendienste keine Kompetenzen habe. Gloser kritisierte, dass aus Behauptungen schnell Fakten geworden seien.
 
382 Ja- und 256 Nein-Stimmen bei 74 Enthaltungen
 
In dem heute angenommenen Abschlussbericht (382 Ja- und 256 Nein-Stimmen bei 74 Enthaltungen) des "Nichtständigen Ausschusses zur behaupteten Nutzung europäischer Staaten durch die CIA für die Beförderung und das rechtswidrige Festhalten von Gefangenen", heißt es, es erscheine "unwahrscheinlich", dass einige europäische Regierungen von den Tätigkeiten im Zusammenhang mit den außerordentlichen Überstellungen, die auf ihrem Hoheitsgebiet stattgefunden haben, keine Kenntnis gehabt haben. "Vertrauliche Quellen" bestätigten im Gegenteil,  dass die Mitgliedstaaten Kenntnis von außerordentlichen Überstellungen hatten, wogegen alle offiziellen Gesprächspartner des nichtständigen Ausschusses "diesbezüglich falsche Angaben gemacht haben".

Möglicherweise hätten mehr als die bekannten 1.245 Flüge CIA-Flüge stattgefunden, wobei jedoch nicht alle diese Flüge für außerordentliche Überstellungen genutzt worden seien. In Zukunft sollten Überfluggenehmigungen für Militär- und/oder Polizeiflugzeuge nur dann gewährt werden, wenn sie mit Garantien in Bezug auf die Achtung und Überwachung der Menschenrechte einhergehen. Es müsse ein Verbot oder ein Überwachungssystem für alle im Auftrag der CIA operierenden Flugzeuge, deren Beteiligung an außerordentlichen Überstellungen bekannt ist oder vermutet wird, eingeführt werden.

Kritik an Mitgliedstaaten: " Problematisches Ausbleiben konkreter Antworten"

Das Parlament kritisiert die "mangelhafte Zusammenarbeit vieler Mitgliedstaaten und des Rates der Europäischen Union". Dieses Verhalten sei "weit hinter dem Standard zurückgeblieben", der berechtigterweise erwarten werden dürfe.

Das "problematische Ausbleiben konkreter Antworten" zu den Fragen der Opfer, der nichtstaatlichen Organisationen (NSO), der Medien und der Abgeordneten habe den Wahrheitsgehalt der ohnehin gut dokumentierten Behauptungen "nur noch weiter bekräftigt".
 
Das Europäische Parlament erwartet, dass der Rat "Druck" auf alle betroffenen Regierungen ausübt, damit diese den Rat und die Kommission "vollständig und genau informieren", und dass er nötigenfalls Anhörungen beginnt und unverzüglich eine unabhängige Untersuchung in Auftrag gibt.
 
Geheime Haftanstalten möglicherweise auf US-Militärstützpunkten in der EU
 
Die Abgeordneten erinnern daran, dass außerordentliche Überstellungen "eine rechtsfreie Praxis" darstellten, ein "illegales und systematisches Instrument der Vereinigten Staaten beim Kampf gegen den Terrorismus" seien und gegen geltende internationale Menschenrechtsnormen verstießen. Dabei werde eine des Terrorismus verdächtige Person rechtswidrig entführt, inhaftiert und/oder in die Obhut von US-Beamten und/oder nach einem anderen Land zu Verhörzwecken verbracht, "was in der Mehrzahl aller Fälle mit einer geheimen Inhaftierung und mit Folter einhergeht".

Es sei "durchaus wahrscheinlich", dass mehrere europäische Länder wissentlich oder unwissentlich Informationen erhalten haben, die unter Anwendung von Folter  zustande kamen. Die Abgeordneten verurteilen jeden Versuch einer Informationsgewinnung durch Folter, unabhängig davon, wer daran beteiligt ist.

"Ernsthaft besorgt" äußern sich die Abgeordneten darüber, dass in einigen Fällen vorübergehend eingerichtete geheime Haftanstalten in europäischen Ländern sich möglicherweise auf US-Militärstützpunkten befunden haben. Zugleich bedauern sie, dass die Regierungen der europäischen Länder "nicht das Bedürfnis verspürt haben", von der amerikanischen Regierung Erklärungen über die Existenz geheimer Haftlager außerhalb des amerikanischen Hoheitsgebietes zu verlangen.
 
Fall Kurnaz: Aussicht auf Freilassung wurde von deutschen Behörden nicht akzeptiert

Die Abgeordneten stellen fest, dass Informationen des Rechtsanwalts von Murat Kurnaz und Informationen der deutschen Behörden zufolge im Jahre 2002 Aussicht auf eine Freilassung von Murat Kurnaz aus Guantánamo bestand, "dass diese aber von den deutschen Behörden nicht akzeptiert wurde".
 
Dem Rechtsanwalt von Murat Kurnaz sei seit 2002 "bei zahlreichen Gelegenheiten" von der deutschen Regierung gesagt worden, es sei "unmöglich, Verhandlungen mit der US-Regierung in Bezug auf dessen Freilassung aufzunehmen", weil Murat Kurnaz türkischer Staatsbürger sei. Alle Ermittlungen hätten bereits Ende Oktober 2002 ergeben, dass Murat Kurnaz keine terroristische Bedrohung darstelle.
 
Murat Kurnaz sei von deutschen Beamten in Guantánamo, wo er ohne formelle Anklage, ohne Prozess und ohne Rechtsbeistand inhaftiert war, in den Jahren 2002 und 2004 zweimal verhört wurde. Diese hätten ihm "ihm jeden Beistand" verwehrt und seien "ausschließlich an seiner Befragung interessiert " gewesen.
 
Das EP "erwartet eine vollständige Klärung aller einschlägigen Maßnahmen oder Unterlassungen von Seiten der deutschen Behörden durch den Untersuchungsausschuss des Bundestags und begrüßt den Umstand, dass die entsprechenden Ermittlungen bereits eingeleitet worden sind".
 
Fall Khaled El-Masri: Keine Beteiligung der deutschen Behörden an Entführung

Was den Fall Khaled El-Masri betrifft, so nimmt das EP zur Kenntnis, dass die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses des Bundestages bislang gezeigt haben, dass es "keine Beteiligung der deutschen Behörden an der rechtswidrigen Entführung gegeben hat".
 
Die Abgeordneten begrüßen in diesem Zusammenhang die Ausstellung von Haftbefehlen für die Verhaftung der 13 CIA-Agenten, die verdächtigt werden, an der rechtswidrigen Entführung von Khaled El Masri beteiligt gewesen zu sein.

Grundsätzlich lobt das EP die gute Zusammenarbeit von Seiten der deutschen Regierung bei der Bereitstellung von nur für den Dienstgebrauch bestimmten Dokumenten. Auch die "hervorragende Arbeit des Untersuchungsausschusses des Bundestags" wird begrüßt. Bedauerlich sei, dass "kein Vertreter der deutschen Regierung in der Lage gewesen ist, vor dem nichtständigen Ausschuss zu erscheinen".
 
Harsche Kritik an polnischer Regierung

Die Abgeordneten bedauern die "eklatant mangelhafte Zusammenarbeit" der polnischen Regierung mit dem CIA-Ausschuss. Diese Haltung spiegele eine "allgemeine Zurückweisung des nichtständigen Ausschusses und seines Ziels, Vorwürfe zu prüfen und Fakten festzustellen", seitens der polnischen Regierung wider.
 
Das EP nimmt "Kenntnis" von elf Zwischenlandungen von im Auftrag der CIA operierenden Flugzeugen auf polnischen Flughäfen und bekundet seine "ernste Besorgnis über den Zweck dieser Flüge", die aus Ländern kamen oder für Länder bestimmt waren, die mit außerordentlichen Überstellungen und der Verbringung von Inhaftierten in Verbindung stehen. In Bezug auf die Bordbücher für diese CIA-Flüge sei es zu "Verwirrung und  widersprüchlichen Äußerungen" gekommen: zunächst hieß es, sie seien nicht sichergestellt worden, anschließend, sie seien wahrscheinlich auf dem Flughafen archiviert worden, und schließlich, sie seien von der polnischen Regierung dem Europarat übermittelt worden.
 
Trotz der Erklärungen der höchsten Vertreter der polnischen Behörden, wonach es in Polen keine geheimen Haftanstalten gegeben hat, vertritt das EP die Auffassung, dass sich "in Anbetracht der genannten Indizienbeweise nicht feststellen oder leugnen lässt, dass es geheime Haftanstalten in Polen gegeben hat".
 
 
Existenz von US-Geheimgefängnissen in Rumänien kann nicht ausgeschlossen werden
 
Was Rumänien betrifft, so könne nicht ausgeschlossen werden, dass US-Geheimdienste geheim in Rumänien operiert haben. Es seien "keine schlüssigen Beweise" vorgebracht wurden, um alle Vorwürfe bezüglich des Betriebs einer geheimen Haftanstalt auf rumänischem Boden zu widerlegen.
 

Gipfel EU-USA zur Terrorbekämpfung und  "eindeutige und energische" Erklärung der EU nötig

Außerordentliche Überstellungen, rechtswidrige Verhaftungen und systematische Folterungen vieler Menschen dauerten weiterhin an, so das EP. Die US-Regierung selbst habe erklärt, sie werde weiterhin außerordentliche Überstellungen durchführen und geheime Inhaftierungslager unterhalten. Die Abgeordneten verlangen daher ein Gipfeltreffen der EU und der USA zur Terrorismusbekämpfung, "um derartigen unmenschlichen und illegalen Praktiken Einhalt zu gebieten". Rat und Mitgliedstaaten müssten eine "eindeutige und energische" Erklärung an die USA richten und sie darin auffordern, die Verfahren der außerordentlichen Inhaftierungen und Überstellungen einzustellen.

Der so genannte „Krieg gegen den Terror“ habe in seinen übermäßigen Ausformungen zu einem "schwerwiegenden und gefährlichen Abbau der Menschenrechte und der Grundfreiheiten geführt". Das EP betont in diesem Zusammenhang, dass in Demokratien, in denen die Rechtstaatlichkeit eine Selbstverständlichkeit darstellt, Terrorismus nicht dadurch erfolgreich bekämpft werden könne, dass die Grundsätze selbst, die der Terrorismus zu zerstören sucht, geopfert oder eingeschränkt werden. 

Unschuldige Opfer außerordentlicher Überstellungen entschädigen

Die Abgeordneten fordern die europäischen Länder auf, die unschuldigen Opfer außerordentlicher Überstellungen zu entschädigen. Es müsse sichergestellt werden, dass sie finanziell angemessen entschädigt werden, dass ihnen Zugang etwa zu Rehabilitationsprogrammen gewährt wird und dass sie Garantien erhalten, "dass sich derartige Vorfälle nicht wiederholen".
 
 
Bericht kein Angriff auf Geheimhaltungscharakter von Geheimdiensten
 
Schließlich macht das EP deutlich, dass der heute angenommene Bericht nicht dazu dienen soll, den "Geheimhaltungscharakter von Geheimdiensten anzugreifen". Vielmehr verfolge er das Ziel, die "Rechtswidrigkeit jener geheimdienstlichen Tätigkeiten anzuprangern, die unter den Umständen, die Gegenstand der Ermittlungen sind, ohne angemessene demokratische Kontrolle zu Verstößen gegen nationales und internationales Recht geführt haben".


REF: 20070209IPR02947

Weitere Informationen :Den angenommenen Text des EP finden Sie in Kürze hier.
Letzte Aktualisierung: 5. Dezember 2007Rechtlicher Hinweis