Pressemitteilung

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Plenartagung
Neues EU-Informationssystem soll "Visum-Shopping" verhindern
Justiz und Inneres - 07-06-2007 - 12:17
Das Europäische Parlament hat heute grünes Licht für eine neue Verordnung gegeben, mit der der "Datenaustausch zwischen Mitgliedstaaten über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt" geregelt wird. Zentraler Bestandteil der Verordnung ist die Errichtung des Visa-Informationssystems (VIS). Durch VIS sollen "Visum-Shopping" und Betrug wirksamer bekämpft werden.

Im Vorfeld der Abstimmung konnten sich Vertreter des EP und Ministerrat auf einen Kompromiss verständigen, so dass das Gesetzgebungsverfahren in Kürze abgeschlossen werden kann.

"Visum-Shopping" verhindern

Das bereits 2004 beschlossene Visa-Informationssystem (VIS) soll durch die heute verabschiedete Verordnung in die Tat umgesetzt werden. VIS stellt "eine der wichtigsten Initiativen im Rahmen der Maßnahmen der Europäischen Union zur Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts dar" und soll die gemeinsame Visumspolitik und die konsularische Zusammenarbeit in der Europäischen Union durch vereinfachten Datenaustausch verbessern. "Dadurch sollen die Visaantragsverfahren vereinfacht, "Visum-Shopping" verhindert sowie die Betrugsbekämpfung und Kontrollen an den Außengrenzübergangsstellen und innerhalb des Hoheitsgebiets der Mitgliedstaaten erleichtert werden". Außerdem ist vorgesehen, so die Identifizierung von Personen, die Zuweisung von Zuständigkeiten in Asylfragen und die "Verhütung von Gefahren für die innere Sicherheit" zu unterstützen.
 
Speicherung von Fotos und Fingerabdruckdaten in VIS
 
Die Verordnung legt Zweck, Funktionen sowie Verantwortlichkeiten des neuen Systems fest und sieht z.B. vor, dass Fotos, Fingerabdruckdaten, Verknüpfungen zu anderen Anträgen sowie alphanumerische Daten über den Antragsteller und über Visa, die beantragt, ausgestellt, verweigert, für nichtig erklärt, widerrufen, zurückgenommen oder verlängert wurden, in VIS gespeichert werden sollen. Daten, die erhoben werden, müssen nach maximal fünf Jahren wieder gelöscht werden.

Die "Verwendung des VIS zur Konsultation und zur Anforderung von Dokumenten" erfolgt auf indirektem Weg, indem die von den Mitgliedstaaten benannten zuständigen nationalen Behörden ihre Anträge an die VIS-Zentrale übermitteln und diese die Anliegen an die betreffenden Stellen in den anderen Mitgliedstaaten weiterleiten.
 
VIS-Verwaltungsbehörde einrichten
 
Das Europäische Parlament hat dem Vorschlag einige wichtige Aspekte hinzugefügt. So betont es u.a., "dass die Menschenwürde und die Integrität der Personen, deren Daten angefordert werden, geachtet werden" müssen und dass "Personen nicht aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung diskriminiert werden" dürfen.
 
Auch die Schaffung einer neuen Verwaltungsbehörde für das VIS, die aus dem Haushalt der Europäischen Union finanziert wird, wurde in der Verordnung festgelegt. Die Kommission ist nach einer Übergangszeit, in der diese Behörde eingerichtet werden soll, demnach nur noch für Aufgaben, die sich aus der Haushaltsausführung ergeben, für Erwerb und Ersetzung und für vertragliche Fragen zuständig. Das zentrale VIS soll sich, laut Verordnung, in Straßburg (Frankreich) befinden, ein Backup-System, das bei Ausfall einspringt, wird in Sankt Johann im Pongau (Österreich) angesiedelt.
 
Vielfältige Maßnahmen zum Datenschutz vorgesehen

Die Abgeordneten legen zudem besonderes Augenmerk auf das Thema "Datenschutz". So sind u.a. die strikte Regelung des Zugangs von Bediensteten, die "Erstellung und regelmäßige Aktualisierung eines Verzeichnisses" dieser Ermächtigten und ihrer jeweiligen Profile und "angemessene Schulung[en] über die Vorschriften betreffend Datensicherheit und Datenschutz [...]" vorgesehen. Daten sollen nur in Einzelfällen an Drittstaaten und internationale Organisationen weitergegeben werden, Datensicherheit soll z.B. durch Datenträger-, Speicher-, Datenzugangs-, Übertragungs- oder Eigenkontrollen gewährleistet werden.


REF: 20070606IPR07543

Weitere Informationen :Den angenommenen Text des EP finden Sie in Kürze hier.
Letzte Aktualisierung: 7. Dezember 2007Rechtlicher Hinweis