Blickpunkt

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Das Europaparlament für Gesundheitsschutz und ein soziales Europa
Beschäftigungspolitik - 18-03-2008 - 19:04
Symbolische Darstellung einer Fieber-Kurve und von Menschen

Europa steht nicht nur für Wettbewerb, Binnenmarkt und Preisstabilität, sondern auch für ein Sozialmodell und Gesundheitsschutz. Zwar sind Sozial- und Gesundheitspolitik zu weiten Teilen Sache der EU-Mitgliedstaaten, aber das Europäische Parlament setzt sich kontinuierlich für ein Europa ein, in dem Wohlstand, Wachstum und Profit Hand in Hand gehen mit sozialem Zusammenhalt und gesellschaftlicher Verantwortung.

Lesen Sie in unserem Blickpunktdossier mehr über einige Aspekte des sozialen Europas: erfahren Sie mehr  über das Europäische Sozialmodell, über die Bemühungen für ein rauchfreies Europa, die Europäische Krankenversicherungskarte und die Integration von Behinderten am Arbeitsplatz.
REF: 20080307FCS23267

Das Europäische Sozialmodell: was ist das?
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 ©BELGA/MAXPPP/Brocard Pascal

Die EU hat eine Antwort auf die Globalisierung: das Europäische Sozialmodell. Der EU geht es nicht nur um Wirtschaftswachstum, sondern auch um gemeinsame Grundsätze, die zum Wohlstand der EU beitragen: soziale Gerechtigkeit, Gleichheit und Solidarität. Sozialpolitik ist Sache der Mitgliedsstaaten, aber das Europäische Sozialmodell ist eine Bezugsgröße für die nationalen Sozialsysteme. Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten setzt sich für ein sozialeres Europa mit besserem sozialem Zusammenhalt und mehr und besseren Arbeitsplätzen ein. Im Oktober 2007 forderte das Europäische Parlament bei der Annahme seinen jüngsten Berichts über Sozialschutz und soziale Eingliederung ehrgeizige Ziele zur Armutsminderung.
 
Die Lissabon-Strategie
 
Im März 2000 propagierten die EU-Verantwortlichen die Lissabon-Strategie, um die EU bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensgestützten Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Neben dem Ziel einer stärkeren Wirtschaft zwecks Arbeitsplatzförderung beinhaltet die Strategie sozial- und umweltpolitische Maßnahmen zur Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung und sozialen Integration.
 
Dazu gehört die Modernisierung des Europäischen Sozialmodells, um durch Schaffung von Arbeitsplätzen, Chancengleichheit, lebenslanges Lernen und modernen Sozialschutz in Menschen zu investieren und die soziale Ausgrenzung zu bekämpfen. Die Neugestaltung der Strategie heißt sie zu stärken und wirtschaftlich und sozial nachhaltig zu machen.
 
Bisher hat die Lissabon-Agenda der Sozialpolitik weniger Beachtung geschenkt als der Preisstabilität, Kostensenkung und dem Abbau des Haushaltsdefizits, laut einem Bericht aus dem Jahr 2005 von Ilda Figueiredo (Vereinigte Linke, Portugal). „Globalisierung verstärkt den Wettbewerb für Märkte auf der ganzen Welt.... Die derzeitige Tendenz zu einer stärkeren Liberalisierung der Dienstleistungen wird den Wettbewerb verstärken und zu mehr Arbeitsplatzverlusten und Armut führen. Die Lösung sind mehr Investitionen in Bildung und Flexicurity“, sagte sie. „Ich fordere dringend eine Reform der Lissabon-Strategie als wirksame Antwort auf Globalisierungsgrundsätze“.
 
Trotz Konzentration auf die Erneuerung der europäischen Wirtschaft und erkennbarer Fortschritte wachsen die Bedenken, dass der Reformprozess nicht schnell genug ist und die ehrgeizigen Ziele für 2010 nicht verwirklicht werden.
 
Das soziale Europa und der neue Reformvertrag
 
Jedes EU-Land hat zwar eigene sozial- und wirtschaftspolitische Systeme und Strukturen, aber alle 27 Mitgliedstaaten haben ihr Bekenntnis zu denselben Grundwerten und Zielen auf der Grundlage von Grundrechten für alle bekräftigt. Die EU-Verträge verpflichten sie u.a. zum Streben nach einem hohen sozialen Schutzniveau, Gleichstellung von Männern und Frauen, Verbesserung der Lebensstandards und Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung.
 
Die 1961 ausgearbeitete und 1996 überarbeitete Europäische Sozialcharta wurde von 47 Ländern ratifiziert, ist aber nicht Teil des reformierten EU-Vertrags, sondern diente als Vorlage für die Charta der Grundrechte, die mit dem Inkrafttreten des Reformvertrags Rechtskraft erlangen wird.
Weitere Informationen :Figueiredo-Bericht 2005
Bericht zum Europäischen Sozialmodell Peneda und de Rossa (2006)
Lynne-Bericht 2007: Bestandsaufnahme der sozialen Wirklichkeit
Beschäftigungs- und Sozialausschuss
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Patientenmobilität in der EU
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©BELGA/MAXPPP/Fernandes

Heutzutage können EU-Bürger innerhalb Europas ungehindert reisen. Was geschieht, wenn sie im Ausland krank werden oder einen Unfall haben, wer übernimmt die Behandlungskosten? In einem anderen EU-Land berufstätige EU-Bürger sind abgesichert, aber wie sieht es mit den übrigen Bürgern aus? Das Parlament befasst sich mit diesen Dienstleistungen auf EU-Ebene und ersucht die Mitgliedstaaten, alle EU-Bürger gleich zu behandeln.
 
Viele EU-Mitgliedstaaten erstatten die Behandlungskosten in einem anderen Mitgliedstaat nur, wenn dies im Voraus genehmigt wurde. Die Patienten lassen sich generell lieber zuhause behandeln, was aber, wenn sie im Ausland dringend Hilfe benötigen, wenn eine lange Warteliste besteht und wie ist es bei Menschen in Grenzregionen? Diese Punkte müssen noch geklärt werden.
 
Andererseits befinden sich die Gesundheitssysteme sämtlicher EU Länder gleichermaßen angesichts der grundlegenden Herausforderung einer Kostenkontrolle bei gleichzeitiger Erbringung von Dienstleistungen guter Qualität für alle Gesellschaftsschichten in Schwierigkeiten. Die EU-Maßnahmen bedeuten keine Harmonisierung, aber es erscheint unwahrscheinlich, dass rein auf nationaler Ebene eine wirksame Lösung gefunden werden kann.
 
Der Vorsitzende des Ausschusses für Umweltfragen und Volksgesundheit, Miroslav Ouzký, erklärte: „Ich würde die Zuständigkeit für die Finanzierung der Gesundheitsversorgung den Nationalstaaten überlassen.“ Die Berichterstatterin über Gesundheitsversorgung und Altenpflege, Karin Jöns (SPD), fügte hinzu: „ Wir müssen allen EU-Bürgern ungeachtet ihres Einkommens, Sozialstatus, Alters und Wohnorts einen Zugang zu qualitativ hochwertigen und erschwinglichen Gesundheitsdiensten gewährleisten.“
 
Wo wir jetzt stehen - eine Fallstudie
 
Mit der Einführung der EU-Gesundheitskarte 2004 sollte bei Erkrankungen während eines Urlaubs, bei Studien im Ausland oder nach Genehmigung einer Behandlung durch die nationalen Behörden eine Kostendeckung gewährleistet werden. In der Praxis funktioniert es wie folgt:
Brigitta ist in Schweden versichert und hat eine Genehmigung für eine Operation in Deutschland. Ihr Krankenhausaufenthalt in Deutschland kostet 4000€. Für eine vergleichbare Behandlung in Schweden würden lediglich 2800€ erstattet, im Vergleich zu 3200€ in Deutschland. Dank der Genehmigung erhält Brigitta 3200€ zurück. Bietet das Herkunftsland eine höhere Erstattungsrate, erhält der Patient die höhere Rate.
Ohne Genehmigung werden Kosten für stationäre Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat grundsätzlich nicht übernommen.
 
EP setzt sich mit Nachdruck für Verbesserungen im Gesundheitswesen ein
 
  • Als Reaktion auf eine Forderung des EP wird die Kommission Anfang 2008 einen Vorschlag über Gesundheitsdienste ausarbeiten, der sich insbesondere mit der Patientenmobilität zwischen den Mitgliedstaaten und den Patientenrechten befasst.
  • Im Juli nahm das EP ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit (2008-2013) an, in dem EP-Ziele zur Verringerung der Ungleichheiten im Gesundheitszustand sowie die Förderung der grenzübergreifenden Gesundheitsversorgung und Mobilität von Patienten und Angehörigen der Gesundheitsberufe enthalten sind.
  • Im Mai klammerte es die Gesundheitsdienste aus der Dienstleistungsrichtlinie aus und ersuchte die Kommission, einen spezifischen Text vorzuschlagen, der den Patienten einen breiten Zugang zu Gesundheitssystemen in der EU und die Niederlassungsfreiheit von Ärzten, Forschern und Krankenschwestern gewährleistet.
  • Im März nahm es einen Bericht an, in dem mehr Rechtssicherheit bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung gefordert wurde. Die MdEPs begrüßten das Konsultationsverfahren der Kommission im Jahr 2007 über Gesundheitsdienste, um das Recht auf Zugang zur Gesundheitsversorgung in ganz Europa zu sichern.
„Gesundheit in Europa ist grenzüberschreitend und die EU überlegt zu Recht, wie die Patientenmobilität und -sicherheit gefördert und kodifiziert und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit verbessert werden kann“, so der britische Konservative John Bowis, Berichterstatter über Patientenmobilität und gesundheitliche Versorgung. Es gibt viele „Rankings“ für Gesundheit...Meine Präferenz heißt Feststellung und Verbreitung bewährter Verfahren in den verschiedenen Gesundheitsbereichen und vielleicht Ausweisung von Vorzeigeeinrichtungen“.
Weitere Informationen :Florenzbericht zu grenzüberschreitenden Gesundheitsleistungen
EU-Gesundheitsportal
Mehr zur Patientenmobilität
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Europa – bis 2009 rauchfrei?
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 ©BELGA/EPA/Michael Crabtree

Tabak tötet jährlich 650.000 Menschen in der EU. Davon sind 80.000 Passivraucher, wöchentlich stirbt so laut Forschungsergebnissen ein Barkeeper. Es zeichnet sich ein eindeutiger Trend zu rauchfreien Zonen in ganz Europa ab. Viele Länder haben landesweite Rauchverbote eingeführt, es muss aber noch nachgebessert werden. Im Oktober unterstützte das EP nachhaltig einen Bericht von Karl-Heinz Florenz, CDU, in dem „weitreichende Maßnahmen zur Einschränkung des Rauchens an öffentlichen Orten“ gefordert werden.
 
„In meinem Land sterben täglich 350 Menschen durch Rauchen. Würde täglich ein Flugzeug mit 350 Passagieren abstürzen, wäre dies ein Schock. Deshalb müssen wir diesen gefährlichen Verunreiniger, der Tausende von chemischen Stoffen enthält, darunter 250 krebserzeugende und giftige Substanzen, bekämpfen“, sagte Herr Florenz.
 
In allen EU-Mitgliedstaaten gibt es eine gewisse Regulierung des Rauchens, Umfang und Art sind jedoch sehr unterschiedlich.
  • Im März 2004 wurden in Irland und ab Sommer 2007 im gesamten Vereinigten Königreich umfassende Rauchverbote für sämtliche öffentliche Orte und Arbeitsplätze, einschließlich Bars und Restaurants, eingeführt.
  • Im Januar 2005 wurden in Italien, im April 2005 in Malta, im Juni 2005 in Schweden, im Januar 2007 in Litauen und zwischen Februar 2007 und Januar 2008 in Frankreich gesetzliche Rauchverbote mit Ausnahmen eingeführt.
  • Rauchen an geschlossenen öffentlichen Orten und an Arbeitsplätzen ist verboten in Belgien, Zypern, Estland, Finnland, den Niederlanden, Slowenien und Spanien.
Luigi Cocilovo, italienisches Mitglied der ALDE-Fraktion, erklärte: „Ich denke, Verbote in Europa sollten den Menschen, die Rauchen möchten, diese Möglichkeit erhalten. Ferner glaube ich nicht, dass Verbote den Rauchern helfen, aufzuhören. Dieses Ziel wird nur durch freie Willensentscheidung des Einzelnen erreicht“.
 
EP fordert weitere Anti-Rauch-Maßnahmen
Bezüglich Rauchtabak möchte das Europaparlament:
  • ein uneingeschränktes Rauchverbot an allen geschlossenen Arbeitsplätzen, einschließlich Verpflegungseinrichtungen, sowie in allen geschlossenen öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln in der EU;
  • ein EU-weites Verbot des Verkaufs von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren, auch Verhinderung des Zugangs von Jugendlichen zu Zigarettenautomaten, sowie ein Verbot des Fernverkaufs von Tabakerzeugnissen an Jugendliche;
  • Maßnahmen zur Unterstützung von Rauchern, die das Rauchen aufgeben möchten.
Es hat die Kommission ferner aufgefordert, umgehend die Gesundheitsrisiken des Konsums von Kautabak, des sog. Snus, und dessen Auswirkung auf den Zigarettenkonsum zu untersuchen. Snus ist derzeit EU-weit verboten, mit Ausnahme Schwedens, obwohl es Stimmen gibt, wonach das schwedische Beispiel zeige, dass Snus Menschen helfen könne, das Rauchen aufzugeben, und die Zahl der Todesfälle durch Lungenkrebs verringern könne.
 
„Würde im übrigen Europa Snus anstatt Tabak verwendet, gäbe es jährlich 250 000 Lungenkrebserkrankungen weniger. Wir müssen untersuchen, ob so Erkrankungen durch Tabakkonsum in Europa verringert werden könnten“, so Christofer Fjellner, ein schwedischer Europa-Abgeordneter in der EVP-ED-Fraktion. „Weniger Tabakkonsum trägt wesentlich zum Erreichen eines rauchfreien Europas bei!“
 
Möchten die Europäer aufhören zu rauchen?
 
Bei einer Eurobarometer-Umfrage im Mai 2007 „Einstellungen der Europäer zum Tabak“ wurde ein spürbarer Konsumrückgang im Vergleich zur letzten Umfrage 2002 festgestellt, obwohl noch 32% der Europäer rauchen. Die höchste Rate verzeichnen Griechenland mit 42% und Lettland, Ungarn und Bulgarien mit jeweils 36%. Schweden hat die niedrigste Rate mit 18%.
 
Ca. 88% der Europäer sind für ein Rauchverbot in Büros, an geschlossenen Arbeitsplätzen und geschlossenen öffentlichen Orten wie Flughäfen, Geschäften und U-Bahnen. Rauchverbote in Kneipen und Restaurants finden immer stärkere Unterstützung.
 
Im Januar 2007 startete die Kommission eine breit angelegte öffentliche Konsultation über die bestmögliche Propagierung rauchfreier Zonen in der EU mit ihrem Grünbuch „Für ein rauchfreies Europa“. Der für Gesundheit zuständige Kommissar Markos Kyprianou sagte: „Ich bin froh, dass die öffentliche Unterstützung für rauchfreie Arbeitsplätze und öffentliche Plätze in Europa so stark bleibt. Dies kann die Impulse für rauchfreie Arbeitsplätze und öffentliche Plätze in Europa bis 2009 nur stärken“.
 
Rauchen tötet auf verschiedene Weise
 
Zigaretten töten nicht nur wegen ihrer Gesundheitsschädlichkeit. Daten aus 14 Mitgliedstaaten belegen, dass mehr als 2000 Todesfälle jährlich durch Brände aufgrund von Zigaretten verursacht werden. Noch in diesem Jahr wird die Kommission Vorschläge vorlegen, um in allen 27 EU-Mitgliedstaaten selbstlöschende Zigaretten zur Pflicht zu machen.
Weitere Informationen :Für ein rauchfreies Europa - Florenzbericht
Presse-Info: Europa soll rauchfrei werden!
Eurobarometer Umfrage zum Thema Tabak
Artikel: Viel Rauch um den blauen Dunst
Hilfe und Tipps zum Aufhören
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CSR: Freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft und ihre Grenzen
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Ob Chemiefirmen, Sportartikel-Hersteller, Öl- oder Getränke-Multis: Spätestens seit Mitte der 90er Jahre haben sich für viele Firmen nicht nur die Produktionsketten, sondern auch die Wahrnehmung der ökologischen und sozialen Folgen ihrer Produktions- und Geschäftspraktiken globalisiert. Kein Zufall also, dass verstärkt über die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen, die „Corporate Social Responsibility", diskutiert wird – auch im Europaparlament.
 
Umschrieben wird mit dem Begriff der Corporate Social Responsibility (CSR) – was soviel wie „unternehmerische Verantwortung für die Gesellschaft“ heißt – die Idee, dass Unternehmen sich nicht nur am Unternehmensziel der Profit-Maximierung ausrichten, sondern die gesellschaftlichen Auswirkungen und die ethische Dimension ihres Handelns im Auge behalten sollen.
 
Effektive Selbstverpflichtung oder PR?
 
Manche verstehen CSR in erster Linie als Antwort der Wirtschaft auf den zunehmende Rechtfertigungsdruck, der heute nicht mehr nur von Aktionären, Eignern und Angestellten ausgeht, sondern auch von kritischen Konsumenten, den Medien und zivilgesellschaftlichen Gruppen, die immer stärker international vernetzt sind.
 
Während einige CSR dementsprechend hauptsächlich als Mittel der zeitgemäßen Unternehmenskommunikation sehen oder als zynische PR kritisieren, erkennen andere darin ein sinnvolles Instrument der freiwilligen Selbstverpflichtung und eine Chance, die Unternehmen in der globalen Marktwirtschaft  zu mehr Verantwortungsbewusstsein zu drängen.
 
Die CSR-Debatte auf EU-Ebene
 
Auf europäischer Ebene hat insbesondere die EU-Kommission den Dialog über die unternehmerische Verantwortung mehrfach vorangetrieben: 2001 veröffentlichte die EU-Exekutive ein sogenanntes Grünbuch, dass eine gesamteuropäische Diskussion über CSR anregen sollte.
 
2002 legte die Kommission eine weitere Mitteilung vor, in der sie CSR als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung bezeichnete. Im gleichen Jahr wurde von der Kommission ein Forum ins Leben gerufen, um mit zivilgesellschaftlichen Organisationen (u.a. Umwelt- Wohlfahrtsverbände),  Wirtschaftvertretern und Gewerkschaften einen Konsens über das Konzept, seine Indikatoren und vorbildliche Praktiken zu entwickeln.
 
Das Forum und die Diskussionen über das Grünbuch der Kommission brachten zu Tage, dass für die Unternehmen die Freiwilligkeit der CSR im Vordergrund steht.
 
Gewerkschaften und Verbände der Zivilgesellschaft betonten hingegen, dass freiwillige Initiativen nicht ausreichten, um die Rechte der Gesellschaft und der Arbeitnehmer zu schützen. Beispielsweise müsse es für Umwelt- und Sozial-Audits verbindliche Standards geben. Außerdem könnten CSR-Standards nur glaubwürdig sein, wenn sie nicht einseitig von den Unternehmen, sondern im Dialog mit den gesellschaftlichen Bezugsgruppen („den Stakeholdern") entwickelt würden.
 
Verbraucherschützer stellten heraus, dass die Konsumenten ein Recht hätten zu erfahren, unter welchen Bedingungen die angebotenen Produkte hergestellt werden – CSR bedürfe also der Transparenz. Anleger sprachen sich dafür aus, die Offenlegungspflicht der Unternehmen zu verstärken. Das Europaparlament forderte Mindeststandards in Bezug auf die Menschenrechte, sozial Kriterien und  Umweltauswirkungen.
 
EU-Parlament verabschiedet Howitt-Bericht zur CSR
 
Während der vergangen Plenartagung (am 13. März) hat das Europäische Parlament nunmehr mit breiter Mehrheit einen neuen Bericht zur CSR verabschiedet, mit dem es auf ein Strategiepapier der Kommission reagiert, mit dem Europa zu einem Spitzenreiter in Sachen CSR gemacht werden soll.
 
„Europa braucht ein allgemeines Klima, in dem Unternehmer nicht nur geachtet werden, weil sie gute Gewinne erzielen, sondern weil sie einen fairen Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Probleme leisten”, so die Kommission.
 
Der Parlamentsbericht, der von dem britischen Labour-Abgeordneten Richard Howitt vorbereitet worden war, folgt der Kommission in ihrer Definition der CSR: sie sei „die freiwillige Integration von Umwelt- und Sozialaspekten in Unternehmensabläufe, zusätzlich zu rechtlichen Anforderungen und vertraglichen Verpflichtungen“.
 
CSR kann Recht und Gesetz nicht ersetzen
 
Das Europaparlament betont, dass CSR kein Ersatz für verbindliche rechtliche Regelungen sein kann und auch nicht Regulierung durch die Hintertür bedeuten dürfe.
 
Berichterstatter Howitt kritisierte während der Parlamentsdebatte in diesem Zusammenhang den „Anything-goes-Ansatz" der Kommission und unterstrich, dass CSR nur mit internationalen Standards und unabhängiger Überprüfung funktionieren könne.
 
CSR sei nur dann glaubwürdig, wenn gewährleistet sei, dass die nationalen und internationalen Gesetze und Normen eingehalten werden, so die Position das Europaparlaments. Die EU-Abgeordneten verweisen dabei unter anderem auf die arbeitsrechtlichen Normen der Internationalen Arbeitsorganisation.
 
Konkrete Ergebnisse angemahnt
 
Die EU-Abgeordneten sind der Auffassung, dass die Diskussion über CSR in der EU „den Punkt erreicht hat, an dem der Akzent von den ‚Prozessen’ hin zu den Ergebnissen verschoben werden“ sollte und „zu einem messbaren Beitrag zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und der Umweltzerstörung“ führen müsse.
 
Die verabschiedete Parlamentsresolution unterstreicht, dass sich echte CSR auf die gesamte Produktionskette beziehen muss und fordert die Kommission auf ein Kriterienkatalog zu entwickeln, den Unternehmen beachten sollten, wenn sie sich als „gesellschaftlich verantwortliches Unternehmen“ bezeichnen wollen.
 
Das Europaparlament betont außerdem die Rolle der gesellschaftlichen Bezuggruppen, die einbezogen werden müssten, um CSR glaubwürdig fortzuentwickeln, und zeigt sich daher besorgt, dass „einige der wichtigsten Beteiligten“ sich kritisch über die „Transparenz und Ausgewogenheit“ der jüngsten Konsultationen zum Thema CSR durch die Kommission geäußert haben.
 
Recht vor Freiwilligkeit
 
Für Berichterstatter Howitt ist klar, dass die Freiwilligkeit Grenzen hat. Man solle nicht erwarten, dass die Wirtschaft von sich aus allen Herausforderungen der Gegenwart gerecht werden würde.  
 
Auch deshalb dringen die EU-Parlamentarier darauf, dass für von europäischen Unternehmen Geschädigten bessere Möglichkeiten geschaffen werden, damit diese ihre Recht vor europäischen Gerichten geltend machen können, selbst wenn sie sich außerhalb der EU befinden.
Weitere Informationen :EP-Resolution zu CSR (basierend auf dem Howitt-Bericht)
CSR aus Sicht der Kommission
weitere Dokumente zur CSR
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Parlament fordert und fördert Integration von Menschen mit Behinderungen
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Annika Flaake mit dem EU-Abgeordneten Helmut Kuhne

Annika Flaake mit dem EU-Abgeordneten Helmut Kuhne

Jeder zehnte Europäer lebt mit einer Behinderung und in jeder vierten Familie gibt es einen Menschen mit Behinderungen. Trotz Fortschritten und einer veränderten Einstellung gegenüber behinderten Menschen bleibt im Lebensalltag noch vieles zu verbessern, um den besonderen Bedürfnissen von Behinderten gerecht zu werden und ihre volle gesellschaftliche Integration zu gewährleisten. Das Parlament setzt sich politisch dafür ein und will diesem Anspruch auch als Arbeitgeber gerecht werden.
 
Seit 2007 bietet das Parlament ein besonderes Praktika-Programm für Menschen mit Behinderungen an. Schon zuvor zeigte die 21jährigen Annika Flaake (Photo) aus Lippetal bei Dortmund, dass Menschen mit Behinderungen zwar vor besonderen Herausforderungen stehen, aber auch in Bereichen arbeiten können, an die man zunächst nicht denkt: Annika Flaake ist blind und machte eine Ausbildung als Fremdsprachen-Sekretärin. Im Herbst 2006 arbeitete sie als Praktikantin im Bibliotheks- und Dokumentationszentrum des Europaparlaments in Brüssel.
 
Allerdings ist sie auch ein Beispiel dafür, dass behinderte Menschen es oft schwieriger haben, ihre Fähigkeiten unter Beweiß zu stellen. Bevor sie sich, vom SPD-Abgeordneten Helmut Kuhne ausdrücklich dazu ermutigt, beim Parlament für ein Praktikum bewarb, hatte sie sich mehrfach vergeblich bei französischen Firmen beworben.
 
Technische Unterstützung 
 
Im Europaparlament angekommen, war sie umso erstaunter ein hochmoderne „Braille-Zeile“ vorzufinden, die Texte vom Computer in Blindenschrift ausdruckt.
 
„Ich konnte es kaum glauben; ich dachte, ich müsste meinen eigenen Laptop mitbringen“. Ihr Computer im Parlament ist außerdem mit einem Kopfhörer ausgestattet, mit dem sie sich die Texte vom PC vorlesen lassen kann. Somit kann sie „die gleiche Arbeit wie eine sehende Person machen“, wie sie sagte.
 
Nur das Arbeiten in drei Sprachen zugleich ist noch etwas ungewohnt und führt manchmal zu englisch-französisch-deutschen Mischsätzen, wie sie lachend erzählte.
 
Kollegen von Arbeit beeindruckt
 
Die Mitarbeiter der Bibliothek waren von ihren Computerkenntnissen sehr beeindruckt und der damalige Generalsekretär des Europaparlaments Julian Priestly meinte, sie sei ein Beispiel „für den phantastischen Beitrag, den behinderte Menschen leisten können.“
 
Politisch beschäftigte sich das Parlament 2006 in einem Bericht der britischen Liberalen Elisabeth Lynne mit der Situation von Behinderten (siehe Link unten). Lynne setzte sich dafür ein, dass die EU-Kommission eine spezielle Richtlinie entwirft, um die Diskriminierung von Behinderten abzubauen und den Zugang zu allen Dienstleistungen und Produkten zu garantieren.
 
Parlament „wirkungsvoller Verbündeter" für die „Lobby" von Behinderten
 
Der Vorsitzende des European Disability Forums Yannis Vardakastanis bescheinigte dem Parlament, dass es „ein wirkungsvoller Verbündeter ist, um Behinderung politisch zu thematisieren, und die greifbaren Fortschritte, die in den letzten zehn Jahren erreicht wurden, sind dafür ein deutlicher Beweis".
 
Das Präsidium des Europaparlaments hat im Juni 2005 eine Neufassung des „Kodexes über gute Praktiken für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen“ verabschiedet, der das EP-Generalsekretariat (die Parlamentsverwaltung) als Arbeitgeber und die Gebäude und Einrichtungen des Parlaments behindertengerechter machen soll.
 
Mehr Praktikumsplätze für Menschen mit Behinderungen
 
Das EP-Generalsekretariat hat sich auch dazu entschlossen, ab 2007 mindestens zehn behinderte Praktikanten aufzunehmen.
 
Die Kollegen von Annika Flaake haben sie während ihres Praktikums unterstützt, indem sie sie zum Beispiel in die Kantine oder zur Bushaltestelle begleiteten, wofür sie dankbar war: „Die Leute in der Bibliothek helfen mir sehr“, erzählte sie. 
 
Noch besser wäre allerdings, wenn zum Beispiel die Aufzüge im Parlamentsgebäude in Blindenschrift beschildert wären, wie eine der konkreten Anregungen lautet, die sie am Ende ihres Praktikums aufschrieb.
 
„Manchmal verirre ich mich, wenn ich im Parlament herumlaufe“. Das geht allerdings nicht nur Blinden so.
Weitere Informationen :Lynne-Bericht
Mehr über Praktika im Parlamentssekretariat
European Disability Forum
Mehr zur Antidiskriminierungspolitik der EU
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Europäische Krankenversicherungskarte
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Junge Frau zeigt Europäische Krankenversicherungskarte © European Parliament

Medizinische Versorgung im Ausland: einfacher mit der EKVK

Ferienzeit: Die Koffer sind gepackt, die Nachbarn werden die Pflanzen gießen und die Katze füttern, auch die Tickets sind gekauft. Aber haben Sie auch an die neue Europäische Krankenversicherungs-Karte gedacht?
 
Die Überwindung der Grenzen zwischen den EU-Staaten ist eine der Errungenschaften der Europäischen Union. EU-Bürger haben das Recht, ohne Einschränkungen zu reisen. Damit die Bürger von diesem Recht auch wirklich profitieren können, ist es aber zum Beispiel notwendig, dass die Kosten für medizinische Behandlung im Ausland möglichst einfach rückerstattet werden.
 
Die EU hat daher den gesetzlichen Rahmen für eine einheitliche Krankenversicherungskarte geschaffen; diese Karte soll die verschiedenen bisher benutzen Formulare, insbesondere das so genannte E 111, ersetzen.
 
Die EU-Verordnung, die die Einführung der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) ermöglicht hat, wurde vom Europäischen Parlament im Dezember 2003 angenommen. Auch musste bis dahin bestehende Sozialversicherungs-Gesetzgebung geändert werden.
 
Das Parlament legte Wert darauf, dass die Karte möglichst schnell eingeführt werden konnte und beschränkte sich daher darauf, einige wenige Abänderung an den Vorschlägen der EU-Kommission vorzunehmen  und die EU-Mitgliedsstaaten aufzufordern, die Versicherten gut über ihre Rechte und Pflichten zu informieren.
 
Dies bereitete den Weg für eine schnelle Einführung der Karte, die nunmehr seit 1. Januar 2006 ausgestellt und in allen EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz anerkannt wird.
 
 
Die Europäische Krankenversicherungskarte: praktische Informationen 
 
Die EKVK macht es einfacher, während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts ärztlich behandelt zu werden. Die Behandlung erfolgt nach den Regeln des Landes, in dem sich der Patient befindet und die Rückerstattung erfolgt gemäß den in diesem Land geltenden Sätzen.
 
Die EKVK ist bestimmt für Behandlungen in einem anderem europäischen Land, die während des Auslandsaufenthaltes notwendig werden. Sie ist also nicht vorgesehen, um planbare Behandlungen in einem andern EU-Staat zu bekommen oder wenn der Auslandsaufenthalt vor allem der medizinischen Behandlung dient. 
 
Die EKVK kann nur für Behandlungen benutzt werden, die von der gesetzlichen Krankenversicherung im Land der Behandlung auch übernommen werden.
 
Alle im Rahmen einer gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten haben Anspruch auf eine EKVK. Der jeweilige Mitgliedsstaat ist für die Ausgabe der Karte verantwortlich; wer eine Karte erhalten möchte, sollte sich an seine Krankenversicherung wenden.
 
Die elektronische Gesundheitskarte in Deutschland wird auf der Rückseite, ebenso wie die in Österreich bereits eingeführte e-Card, die EKVK automatisch enthalten. Das Formular E111 ist seit Januar 2006 ungültig.
 
Also bei Auslandsreisen daran denken: die EKVK oder das provisorische Zertifikat mitnehmen! Gute Reise!
 
Für die Ausgabe der Europäischen Krankenversicherungskarte sind die jeweiligen Stellen der EU-Mitgliedsstaaten zuständig. Dieser Artikel dient der Information und dem Auffinden von Informationen; die Darstellung hat keine offiziellen Charakter.
Weitere Informationen :Grünes Licht für Europäische Krankenversicherungskarte
Legislative Entschließung des EP zum Kommissionsvorschlag
Hintergrundinformationen zum Gesetzgebungsverfahren auf L'OEIL (EN/FR)
Website der EU-Kommission: die Europäische Krankenversicherungskarte
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Letzte Aktualisierung: 7. April 2008Rechtlicher Hinweis