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Plenartagung
Klare Regeln für Hedge Fonds und Private Equity
Wirtschaft und Währung - 23-09-2008 - 13:00
Mit großer Mehrheit hat heute das Europäische Parlament gesetzliche Regelungen für Hedge Fonds und Private Equity eingefordert. Diese sollen u. a. Vorschriften zu Transparenz, finanzieller Stabilität, Eigenkapital, zur EU-Beaufsichtigung von Rating-Agenturen sowie Maßnahmen gegen Überschuldung und gegen Interessenkonflikte enthalten.

Der Bericht des dänischen Abgeordneten Poul Nyrup RASMUSSEN (SPE) fordert von der Kommission eine Reihe von Gesetzesvorschlägen zu Hedge Fonds und Private Equity, um durch erhöhte Transparenz, Einführung von Eigenkapitalvorschriften und Maßnahmen gegen Überschuldung und Interessenkonflikte das Vertrauen in die Finanzmärkte wiederzugewinnen.
 
Der zweite Bericht von Klaus-Heiner LEHNE (CDU) widmet sich der Transparenz institutioneller Investoren und verlangt einen "gemeinsamen Transparenzstandard". Transparenz sei schließlich eine Grundvoraussetzung für das Vertrauen der Anleger und das Verständnis komplexer Finanzprodukte und trage somit zum optimalen Funktionieren und zur Stabilität der Finanzmärkte bei.
 
Hedge Fonds und Private Equity, die in der EU angesiedelt sind, benötigen nach mehrheitlicher Ansicht der Abgeordneten ein Regelungsumfeld, das einerseits ihre innovativen Strategien achtet, um ihre Wettbewerbsfähigkeit auf internationaler Ebene sicherzustellen, gleichzeitig aber die Auswirkungen einer "potenziell nachteiligen Marktdynamik" abmildert.
 
Eigenkapitalvorschriften
 
Wertpapierfirmen, darunter Partnerunternehmen und Kommanditgesellschaften, Versicherungsgesellschaften, Kreditinstitute und konventionelle Fonds (wie OGAW- und Pensionsfonds/Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung), müssen den Eigenkapitalvorschriften entsprechen, so die Abgeordneten. Die Kommission solle sicherstellen, dass "angemessene Eigenkapitalvorschriften für alle Finanzinstitute risiko-, nicht unternehmensbasiert" sind. Bestehenden Regelungen soll gegenüber neuen Vorschriften der Vorrang gegeben werden.
 
EU-Beaufsichtigung von Rating-Agenturen
 
Die Kommission sollte, so die Abgeordneten, einen Mechanismus für eine EU-Überprüfung von Rating-Agenturen, Verfahren und Vorschriften begründen, wobei entsprechende Pflichten bereits bestehenden Einrichtungen wie dem Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR) übertragen werden sollten. Der Marktzugang und der Wettbewerb bei den Rating-Agenturen seien zu fördern.
 
Altersversorgung
 
Seit Mitte der neunziger Jahre hält eine steigende Zahl von Pensionsfonds und Versicherungsgesellschaften Anteile an Hedge Fonds und Private Equity. Jeder Ausfall würde sich negativ auf die Rentenansprüche der Versorgungsfondsmitglieder auswirken, so die Argumentation der Abgeordneten. Bei der Überprüfung der entsprechenden EU-Richtlinie sollte die Information der Arbeitnehmer oder Personalvertreter über die Art der Investition ihrer Renten und der damit verbundenen Risiken verbessert werden.
 
EU-Vorschriften für Finanzdienstleistungen überprüfen
 
Schließlich soll die Kommission eine Untersuchung aller bestehenden EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf die Finanzmärkte einleiten, um sämtliche "Lücken" bezüglich der Beaufsichtigung von Hedge-Fonds und Private Equity zu ermitteln. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Untersuchung soll die Kommission dann ggf. Vorschläge machen, um Hedge Fonds, Private Equity und sonstige relevante Akteure "besser zu beaufsichtigen".
 
Für den Bericht von Poul Nyrup RASMUSSEN stimmten 562 Abgeordente, 86 stimmten dagegen, 25 enthielten sich.  Für den Bericht von Klaus-Heiner LEHNE stimmten 513 Abgeordnete, 43 stimmten dagegen, 117 enthielten sich.
 
Die beiden Berichte sind Initiativberichte gemäß Artikel 39 der Geschäftsordnung, nachdem das Europäische Parlament mit der Mehrheit seiner Mitglieder gemäß Artikel 192 des EU-Vertrages die Kommission verbindlich auffordern kann, einen Gesetzesvorschlag zu einem bestimmten Thema vorzulegen.
 
 

REF: 20080922IPR37771

Weitere Informationen :Den vom EP angenommenen Text finden Sie in Kürze hier
Letzte Aktualisierung: 30. September 2008Rechtlicher Hinweis