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Ausgang offen: Abstimmung über EU-Gesetzgebung gegen Diskriminierung
Grundrechte - 01-04-2009 - 14:02
Wohnungsanzeige "Heteros unerwünscht" könnte zukünftig verboten sein.

Fenster eines Immobilienmaklers in London © BELGA_EPA_ANDY RAIN

Während man sich gegen Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt rechtlich zur Wehr setzen kann, ist dies bei der Vergabe einer Wohnung bisher nicht EU-weit möglich. Die Antidiskriminierungsgesetzgebung deckt derzeit v.a. die Arbeitswelt und die rassistische Diskriminierung in anderen Lebensbereichen ab. Das EU-Parlament stimmt Donnerstagmittag über eine Richtlinie ab, die bestehende Lücken schließen soll. Wie sinnvoll dies ist, darüber sind die Innenpolitiker im Europaparlament geteilter Meinung.

Nach eigenen Angaben haben 15% aller Europäer (in den 12 Monaten vor der Befragung) Situationen erlebt, in denen sie sich diskriminiert fühlten. Die Europäische Union hat in den vergangenen Jahren verschiedene Richtlinien erlassen, die vor allem die Diskriminierung in der Arbeitswelt verbieten.
 
Bestehende EU-Gesetzgebung
 
Die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung, des Glaubens oder einer Behinderung in der Arbeitswelt ist durch die im Jahr 2000 von der EU verabschiedete Anti-Diskriminierungsrichtlinie verboten.
 
Rassistische Diskriminierung ist auch außerhalb der Arbeitswelt verboten, wobei – wie bei allen EU-Richtlinien – entsprechende Gesetze von den nationalen Gesetzgebern im Sinne des EU-Rechts verabschiedet oder angepasst werden müssen.
 
Innenausschuss will Lücken zu schließen
 
Nicht erfasst ist bisher v.a. die Diskriminierung aufgrund des Alters, der Religionszugehörigkeit und des Glaubens, der sexuellen Orientierung oder aufgrund einer Behinderung außerhalb der Arbeitswelt.
 
Aus Sicht der niederländischen Grünen-Abgeordneten Kathalijne Buitenweg führen diese Lücken in der EU-Gesetzgebung insbesondere im Gesundheits- und Bildungswesen sowie auf dem Wohnungsmarkt zu „nicht akzeptablen Situationen“.
 
Zwar werde eine farbige Frau vor rassischer Diskriminierung oder der geschlechtsspezifischen Diskriminierung geschützt, als Lesbe dürfe sie aber etwa bei der Wohnungsvergabe diskriminiert werden.
 
Buitenweg hofft, dass der Ministerrat und das Parlamentsplenum ihrem Bericht für den Innenausschuss und damit der neuen Anti-Diskriminierungsrichtlinie zustimmt.
 
Ihr Bericht fordert auch, mehrfache Diskriminierung und die Belange von Behinderten besonders zu berücksichtigen.
 
Einige Arten der Ungleichbehandlung sollten auch weiterhin möglich sein, betont der Innenausschuss: dazu gehörten etwa die risikoabhängige Berechnung von Versicherungsprämien oder altersabhängige Verkaufsbeschränkungen für Alkohol und Waffen.
 
„Viel Aufwand, wenig Nutzen"
 
Der Ausgang der Abstimmung am Donnerstag im Plenum ist aber keineswegs sicher. Buitenwegs CSU-Kollege Manfred Weber, Obmann der größten Fraktion im Europaparlament, betont zwar, dass seine Fraktion sich „gegen Diskriminierung jedweder Art einsetzt“, er aber durch die vorgeschlagenen Richtlinie vor allem zusätzlichen bürokratischen Aufwand und wenig Nutzen für die Betroffenen erwartet.
 
Die Debatte zum Thema findet am späten Mittwochnachmittag statt und kann wie stets live per Webstream verfolgt werden.
 

REF: 20090326STO52719

Weitere Informationen :Presse-Info: Neue Antidiskriminierungsrichtlinie
Buitenweg-Bericht
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EU Website "Stopp Diskriminierung
Letzte Aktualisierung: 1. April 2009Rechtlicher Hinweis