Der britische EU-Abgeordnete Malcolm Harbour verteidigt das Telekompaket, über welches das Europaparlament am Mittwoch abstimmt, gegen Kritik und Befürchtungen, es könne den freien Zugang zum Internet beschränken. Darum gehe es nicht und sei es niemals gegangen, so Harbour kategorisch. Vielmehr schaffe das Paket einen Rechtsrahmen, der die Grundrechte der Nutzer respektiere und die Rechte von Internet- und Telefonnutzern stärke.
In den Auseinandersetzungen über das Telekom-Paket und in den Verhandlungen zwischen Europaparlament und Ministerrat ging es u.a. um den Internetzugang und die mögliche Sperrung des Zugangs. Was sieht der Kompromiss zum Telekom-Paket in dieser Hinsicht vor?
In dieser Richtlinie, in diesem Gesetzespaket, ging und geht es nicht um die Durchsetzung von Urheberrechten. Das Europaparlament kann den Mitgliedsstaaten nicht vorschreiben, wie sie ihr Justizsystem organisieren. Das ist ein Grundelement der Subsidiarität.
Wir haben klargestellt, dass der Zugang zum Internet zu den Grundrechten eines jeden europäischen Bürgers gehört und dass die Europäische Menschenrechtskonvention anwendbar ist.
Zugangsbeschränkungen fallen in die Zuständigkeit der nationalen Regierungen und Behörden. Europa verschreibt hier keine Rezepte. In Frankreich ist beispielsweise der Zugang zu einer Website gesperrt worden, die Nazi-Souvenirs verkauft – es waren staatliche Stellen Frankreichs, die das so entschieden haben.
Was wir auf europäischer Ebene tun können, ist zu verlangen, dass die Nutzer von den Internet-Providern darüber informiert werden, welche Websites ihnen weshalb vorenthalten werden.
Es gibt eine verbreitete Sorge, das Telekompaket werde es möglich machen, dass Internet-Provider nur bestimmte Websites zugänglich machen und beispielsweise das Telefonieren übers das Internet zu unterbinden. Was sagen Sie dazu?
Das hat nichts mit der Realität zu tun. Im Telekom-Paket ging es nie um Beschränkungen des Internets. Ich bin über entsprechende Angaben etwa von Black-out Europe sehr erstaunt. Es gibt schlicht nichts im Telekompaket, dass so was vorsieht.
Was bringt das Paket für die Verbraucher?
Die Verbraucherinformationen werden transparenter und es wird einfacher, den Anbieter zu wechseln. Vor Vertragsabschluss muss klar sein, für wie lange man sich an ein Angebot bindet. Es wird nicht mehr möglich sein, Kunden für über 24 Monate zu binden.
Es wird auch einfacher beim Anbieterwechsel seine Telefonnummer zu behalten und sie innerhalb eines einzigen Arbeitstages umzuleiten.
Wir verbessern auch die Notruf-Systeme, indem die Ortung bei Notrufen vereinfacht wird – dies kann eine Frage von Leben und Tod sein.
Auch die Preis-Transparenz wird verbessert und die Möglichkeit, Preise online zu vergleichen. Die nationalen Regulierungsbehörden könne außerdem die Anbieter verpflichten, spezielle Angebote für Behinderte vorzusehen, die deren Zugang zu den Telekommunikationsdienstleistungen gewährleisten.
Verbraucher können auch verlangen, dass sie selbst einen monatlichen Maximalbetrag für ihre Internet- oder Telefonnutzung festlegen können.
Wenn die Anbieter versehentlich Nutzerdaten zugänglich machen, müssen Sie zukünftig die betroffenen Kunden darüber angemessen informieren.
Wie stark sollte das Internet reglementiert bzw. beaufsichtigt werden – wenn überhaupt?
Natürlich muss das Netz reguliert und beaufsichtigt werden, denn es wird für verbotene Handlungen, für Straftaten genutzt – für Terrorismus, Kinderpornographie und Kinderhandel und anderes mehr.
Das Prinzip muss lauten, dass wir ein freies Internet haben, aber kein Internet, in dem keinerlei Regeln gelten.