Background
Tagungswoche - Plenarsitzung 12.-15. Dezember 2005 - Straßburg
Institutionen - 19-12-2005 - 10:04
In der Tagungswoche finden Sie die zusammenfassende Berichterstattung über die Plenartagung des Europäischen Parlaments vom 12.-15. Dezember 2005 in Straßburg. Zu den wichtigsten behandelten Themen gehörten unter anderem:
- Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur EU
- Parlament beschließt EU-Haushalt - 111,969 Mrd. Euro für 2006
- Mehr Rechte für Behinderte und Personen eingeschränkter Mobilität bei Flugreisen
- Lkw-Maut: Parlament verabschiedet revidierte Eurovignetten-Richtlinie
- Ja zur Vorratsdatenspeicherung bis zu zwei Jahren - Keine Speicherung der Kommunikationsinhalte
- Einigung zur Energieeffizienz-Richtlinie: Energie sparen und effizienter nutzen
- Parlament für Einsetzung eines Nichtständigen Ausschusses zu CIA-Aktivitäten in Europa
- Klare Zielvorgaben für Sammlung und Recycling von Batterien
- Vergabe des Sacharow-Preises 2005
- Staatliche Beihilfen als Instrument regionaler Entwicklung - Keine EU-Förderdung von Betriebsverlagerungen
Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur EU
Parlament beschließt EU-Haushalt - 111,969 Mrd. Euro für 2006
Mehr Rechte für Behinderte und Personen eingeschränkter Mobilität bei Flugreisen
Lkw-Maut: Parlament verabschiedet revidierte Eurovignetten-Richtlinie
Ja zur Vorratsdatenspeicherung bis zu zwei Jahren - Keine Speicherung der Kommunikationsinhalte
Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens
Einigung zur Energieeffizienz-Richtlinie: Energie sparen und effizienter nutzen
Parlament für Einsetzung eines Nichtständigen Ausschusses zu CIA-Aktivitäten in Europa
Klare Zielvorgaben für Sammlung und Recycling von Batterien
Parlament lehnt Richtlinie zur "Einführung humaner Fangnormen für bestimmte Tierarten" ab
Vorbereitung des Europäischen Rates in Brüssel
Gesetzgebungs- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für das Jahr 2006
Vergabe des Sacharow-Preises 2005
Staatliche Beihilfen als Instrument regionaler Entwicklung - Keine EU-Förderdung von Betriebsverlagerungen
Hilfe für die von der Reform der EU-Zuckermarktordnung betroffenen Länder
Europäisches Jahr der Chancengleichheit für alle: 2007
Änderung der Maschinen-Richtlinie
Anwendung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) wird verschoben
REF: 20051206BKG03221
Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur EU
Das Europäische Parlament hat heute zwei Berichte angenommen, die sich mit dem Stand der Beitrittsvorbereitungen Bulgariens und Rumäniens befassen. Nachstehend finden Sie eine ausführliche Analyse der heutigen Abstimmung.
Parlament sieht Bulgarien auf der Zielgeraden
"Bulgarien ist auf dem Weg, die Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft fristgerecht zu erfüllen", so das Europäische Parlament in dem heute angenommenen Bericht von Geoffrey VAN ORDEN (EVP-ED, UK). Das EP bewertet die Situation Bulgariens insgesamt deutlich positiver als die Rumäniens und unterstreicht, dass der Beitritt Bulgariens ausschließlich von seinen eigenen Verdiensten abhänge und nicht an den Beitrittsantrag eines anderen Staates gebunden sein sollte.
Die Abgeordneten beglückwünschen "die jeweiligen bulgarischen Regierungen zu ihrem stetigen Engagement und ihren Fortschritten in Bezug auf den EU-Beitritt" und begrüßen die Entschlossenheit, mit der dieser verfolgt werde (2). Bulgarien sei der Erfüllung der Beitrittskriterien 14 Monate vor dem Beitritt ebenso nahe oder sogar noch näher gekommen als die neuen Mitgliedstaaten in derselben Phase des Beitrittsprozesses (4). Wie Rumänien leiste auch Bulgarien einen beträchtlichen Beitrag zur Stabilität der größeren Region Südosteuropas und spiele eine entscheidende Rolle bei der Förderung der regionalen Sicherheit und des regionalen Wohlstands (8).
Das Land erfülle nach wie vor die politischen Kriterien (9). Hinsichtlich der wirtschaftlichen Kriterien, die zu erfüllen sind, begrüßt der Ausschuss etwa die beachtlichen Fortschritte bei der Schaffung von Rahmenbedingungen für Unternehmen, die Investitions- und Wachstumsanreize bieten, sowie die Bereitstellung von privaten, staatlichen und europäischen Mitteln zur Entwicklung von wirksamen und gerechten Rechts-, Verwaltungs-, und Regulierungsstrukturen für die wirtschaftliche Tätigkeit (23).
Hinsichtlich der Integration der Roma nimmt das Parlament die praktischen Maßnahmen Bulgariens zur Kenntnis, die deren Integration in die Gesellschaft („Mainstream Society“) verbessern sollen. Allerdings weist das EP "mit Nachdruck darauf hin, dass Schlüsselreformen bei der Bekämpfung der Diskriminierung in den Bereichen Bildung, Wohnungsbau und Gesundheitsfürsorge noch verwirklicht werden müssen (19).
Die Aussicht auf einen fristgerechten Beitritt stellt nach Auffassung des Parlaments einen wesentlichen Anreiz für größere Anstrengungen und für einen beschleunigten Reformprozess dar. Die bulgarischen Behörden werden daher aufgefordert, "greifbare Ergebnisse vorzulegen und damit sicherzustellen, dass das vorgesehene Beitrittsdatum 1. Januar 2007 erreichbar ist" (5).
Trotz der im Allgemeinen positiven Beurteilung Bulgariens im Monitoringbericht der Kommission teilt das Parlament die "teilweise kritische Beurteilung der Fortschritte" (3). So seien etwa verstärkte Anstrengungen für den Aufbau ausreichender Kapazitäten in der Verwaltung und im Justizwesen notwendig, um die EU-Vorschriften um- und durchzusetzen, insbesondere hinsichtlich der Bekämpfung der Korruption und der dringend erforderlichen weiteren Reform des Justizwesens (9). Die Abgeordneten bedauern beispielsweise, dass es "bislang wenige erfolgreiche Verurteilungen von hochrangigen Beamten wegen Korruption gegeben hat" (13).
Anstrengungen und Verbesserungen seien ebenfalls nötig in den Bereichen Umweltschutz (30), Implementierung und Durchsetzung des Schutzes des geistigen und gewerblichen Eigentums (31), Tierschutz (27), ökologischer Landbau (26) sowie beim Aufbau neuer Kapazitäten zur nachhaltigen Energieerzeugung und der Einsparung von Energie (29).
Die Abgeordneten betonen in diesem Zusammenhang die Wichtigkeit des Aufbaus neuer Kapazitäten in Bezug auf erneuerbare Energiequellen sowie Anstrengungen zur Einsparung von Energie und zur Erreichung der Ziele des Kyoto-Protokolls. Rat und Kommission werden erneut aufgefordert, zu gewährleisten, dass Bulgarien seine Zusagen in Bezug auf die Stilllegungstermine für die Blöcke 3 und 4 des Atomkraftwerks Kozloduy entsprechend dem Beitrittsvertrag einhält (29).
Mit Blick auf die die strategische Lage Bulgariens an einer EU-Außengrenze empfiehlt das Parlament weitere abgestimmte Anstrengungen zur Verbesserung aller Aspekte der Grenzkontrollen einschließlich Maßnahmen betreffend die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, des Menschenhandels sowie des Drogenhandels und betreffend die öffentliche Gesundheit wie etwa die Tierseuchenkontrolle (17).
Berichterstatter: Geoffrey VAN ORDEN (EVP-ED, UK)
Stand der Beitrittsvorbereitungen Bulgariens
[2005/2204(INI)]
Initiativbericht
Den angenommenen Text des EP finden Sie in Kürze hier.
Ja zum Beitritt Rumäniens - wenn alle Bedingungen erfüllt werden
Das Europäische Parlament bekräftigt seinen von einem "starken politischen Willen getragenen Wunsch" nach einem Beitritt des Landes zum 1. Januar 2007. Allerdings müssten die im Beitrittsvertrag eingegangenen Verpflichtungen erfüllt werden. Insbesondere die Korruptionsbekämpfung müsse entschieden verbessert werden. Rumänien leiste einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des südosteuropäischen Raums und spiele eine wichtige Rolle bei der Förderung von Sicherheit und Wohlstand in der Region.
Rumänien müsse die im Beitrittsvertrag vorgesehenen Bedingungen erfüllen, "da andernfalls die Schutzklauseln angewendet werden" (30). Diese Schutzklauseln ermöglichen es der Kommission, eine Verschiebung des Beitritts auf 2008 vorzuschlagen. Zwar könnten seit dem letzten Bericht der Kommission bedeutende Verbesserungen festgestellt werden; dennoch müsse Rumänien unverzüglich Maßnahmen treffen, um die festgestellten Mängel zu beheben und der Union am 1. Januar 2007 beitreten zu können (D). Das tatsächliche Beitrittsdatum werde "nach strenger Prüfung des Standes der Beitrittsvorbereitungen Rumäniens festgesetzt" (F).
Zwar äußern die Abgeordneten den Wunsch nach einem gemeinschaftlichen Beitritt Rumäniens und Bulgariens. Sie machen jedoch deutlich, dass "der Prüfung und Bewertung der Beitrittsgesuche beider Länder schlussendlich die jeweils eigenen Leistungen zugrunde gelegt werden müssen" (4).
In dem Bericht von Pierre MOSCOVICI (SPE, FR) über den Stand der Beitrittsvorbereitungen Rumäniens anerkennt das Parlament die erzielten Forschritte, insbesondere in den Bereichen Meinungsfreiheit, Justizwesen, Integration von Minderheiten, Kinderschutz, Rückgabe von Eigentum und Wettbewerbspolitik (7). Begrüßt werden auch die Verbesserungen, die im Bereich Kinderschutz erzielt wurden (21). Besorgt zeigen sich die Abgeordneten jedoch über die anhaltenden Verzögerungen in mehreren Bereichen wie der Verbesserung der Verwaltungskapazität, der Bekämpfung von Korruption und der Anwendung der EU-Vorschriften in bestimmten Sektoren der Landwirtschaft, im öffentlichen Auftragswesen und im Umweltbereich. Auch die anhaltenden Berichte über Misshandlungen durch Polizeikräfte, darunter auch Fälle von exzessiver Gewaltanwendung und Gewaltanwendung mit Todesfolge, kritisiert der Ausschuss und fordert Rumänien auf, die gerichtliche Überprüfung solcher Fälle zu verbessern (7).
Die Bekämpfung der Korruption, "insbesondere der Korruption auf hoher Ebene, der Korruption auf allen Ebenen der Justiz, der Vollstreckungsbehörden und der öffentlichen Verwaltung", hat für das Parlament höchste Priorität. Ein "Bewusstsein des Ausmaßes dieses Problems und seiner Folgen" müsse entwickelt werden (8).
Die Abgeordneten verlangen des Weiteren eine Fortsetzung der Reform des Justizwesens (10), weitere Anstrengungen bei der Anwendung der Umweltvorschriften (16), einen besseren Schutz von Menschen mit geistiger Behinderung (22), die zügige Umsetzung des Gesetzes über die Rückgabe von Eigentum (19) sowie die Anwendung der Vorschriften zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum, um Produkt- und Markenpiraterie zu verhindern (20). Zudem müsse eine wirksame und transparente Verwendung der bewilligten EU-Mittel sichergestellt werden (15).
Schließlich verlangt das Parlament verstärkte Anstrengungen zur Integration der Roma, insbesondere "die klare Ächtung jeglicher Form des Rassismus" und die Gewährleistung eines besseren Zugangs zu einer guten Ausbildung und zum Arbeitsmarkt (25).
Berichterstatter: Pierre MOSCOVICI (SPE, FR)
Stand der Beitrittsvorbereitungen Rumäniens
[2005/2205(INI)]
Initiativbericht
Den angenommenen Text des EP finden Sie in Kürze hier.
Parlament beschließt EU-Haushalt - 111,969 Mrd. Euro für 2006
Das Europäische Parlament hat heute den Haushalt der EU für 2006 beschlossen. Dem waren zähe Verhandlungen zwischen Parlament und Ministerrat vorausgegangen. Der Haushalt sieht Mittel in Höhe von 1,01% des Bruttonationaleinkommens (BNE) für 2006 vor. Die Summe für die Zahlungsermächtigungen beläuft sich auf € 111,969 Mrd., was etwa 1,01% des BNE der EU entspricht.
Giovanni PITTELLA (SPE, IT), General-Berichterstatter des Europäischen Parlaments für den Haushalt 2006, sagte, das Ergebnis sei "wichtig im Hinblick auf die bevorstehenden Verhandlungen über die nächste Finanzielle Vorausschau. Die für 2006 festgelegten Ausgaben sind höher als jene, welche in den Kompromissen von Luxemburg und Großbritannien für 2007-2013 vorgesehen waren".
Zu beachten ist, dass im Falle des Scheiterns der Verhandlungen über die nächste Finanzielle Vorausschau der Haushalt 2006 als Verhandlungsbasis dient. Der vereinbarte Wert von 1,01% stellt eine Erhöhung im Vergleich zu 2005 dar, als Ausgaben in Höhe von 1% des Bruttonationaleinkommens festgesetzt wurden. Die Erhöhung beläuft sich somit auf 5,7 Mrd. Euro oder 5,3% gegenüber 2005.
Landwirtschaft
Das Parlament bedauert die vom Rat vorgenommenen Kürzungen im Bereich der Direktzahlungen für die Gemeinsame Agrarpolitik. Die Abgeordneten sind jedoch erfreut darüber, dass die Mittel für das Programm "Food for poor people" erhöht wurden.
Strukturmaßnahmen
Parlament und Rat haben beschlossen, die Ausgaben in diesem Bereich nicht zu erhöhen, da die Durchführung von Strukturmaßnahmen in den neuen Mitgliedstaaten schlechter als vorhergesehen war. Des Weiteren wurde vereinbart, dass es, wie bereits im Haushalt 2005, möglich sein wird, zusätzliche Fördermittel für Strukturmaßnahmen in den neuen Mitgliedstaaten aufzubringen, falls dies im Laufe des Jahres notwendig werden sollte.
Interne Politikbereiche
Der Rat hat die vom Parlament verlangten € 100 Mio. für zusätzliche Fördermittel für eine Reihe von Programmen, die direkt den Bürgern zugute kommen und entscheidende Bestandteile der Lissabonstrategie darstellen, akzeptiert: LIFE, Socrates und andere Programme im Bereich Forschung, KMU, Jugend und Kultur. Außerdem wird ein Teil der Reserven, die von der Kommission für deren Informations-Haushalt geplant sind, freigegeben.
9 Mio. Euro sind für den Kampf gegen den Terrorismus und den Aufbau des allgemeinen Frühwarnsystems ARGUS vorgesehen, durch das alle spezialisierten Systeme für Notfallsituationen, die Maßnahmen auf EU-Ebene erfordern, miteinander verbunden werden.
Außenpolitik
Für den Bereich Außenpolitik sind € 275 Mio. mehr als in der derzeitigen Finanziellen Vorausschau vorgesehen, die mit Hilfe des Flexibilitätsinstruments (das die Aufstockung der Mittel für unvorhergesehene, einmalige Posten erlaubt) beschafft werden sollen. Dies war einer der größten Streitpunkte während der Verhandlungen zwischen Parlament und Rat (der Rat bestand auf ein Maximum von € 200 Mio.).
Durch Einsatz des Flexibilitätsinstruments wird es möglich sein, den Wiederaufbau im Irak finanziell zu unterstützen sowie Ländern, die im Dezember 2004 vom Tsunami betroffen waren, finanziell zu helfen. Des Weiteren sollen AKP-Länder (Afrika, Karibik und Pazifik), die durch die Zuckermarktreform betroffen sind, finanziell stärker unterstützt werden und es soll mehr Geld für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) zur Verfügung gestellt werden. Diese Entscheidungen fanden Berücksichtigung im Bericht von Reimer BÖGE (EVP-ED, DE) über die Mobilisierung des Flexibilitätsinstruments.
Insgesamt belaufen die Mittel für die GASP für das Jahr 2006 auf 102,6 Mio. €, was einer Erhöhung von 40 Mio. im Vergleich zum Haushaltsvorentwurf für 2006 entspricht. Es wurde außerdem vereinbart, dass ab nun alle drei Monate Treffen zwischen Parlament und Rat stattfinden, um sich über die GASP-Aktivitäten auszutauschen.
Sonstiges
Das Parlament bringt seine Enttäuschung gegenüber dem "Verhalten" der Kommission während der Verhandlungen zum Budget 2006 zum Ausdruck. 16 Mio. Euro für das Personalbudget der Kommission werden in die Reserve eingestellt.
Berichterstatter: Giovanni PITTELLA (SPE, IT), Valdis DOMBROVSKIS (EVP-ED, LV)
Haushaltsplan 2006: zweite Lesung
Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006 in der vom Rat geänderten Fassung (alle Einzelpläne)
Einzelplan I - Europäisches Parlament
Einzelplan II - Rat
Einzelplan III - Kommission
Einzelplan IV - Gerichtshof
Einzelplan V - Rechnungshof
Einzelplan VI - Wirtschafts- und Sozialausschuss
Einzelplan VII - Ausschuss der Regionen
Einzelplan VIII(A) - Europäischer Bürgerbeauftragter
Einzelplan VIII(B) - Europäischer Datenschutzbeauftragter
[2005/2001(BUD) - 2005/2002(BUD)]
Berichterstatter: Reimer BÖGE (EVP-ED, DE)
Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanaspruchnahme des Flexibilitätsinstruments gemäß Nummer 24 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999
[2004/2099(ACI)]
Den angenommenen Text des EP finden Sie in Kürze hier.
Mehr Rechte für Behinderte und Personen eingeschränkter Mobilität bei Flugreisen
Behinderten Menschen und Personen eingeschränkter Mobilität darf in Zukunft die Beförderungen mit einem Flugzeug aufgrund ihrer Behinderung nicht verweigert werden. Zugleich erhalten sie unentgeltlich die Hilfe, die sie benötigen, um den Luftverkehr wirklich nutzen zu können, also etwa beim Transport vom Abfertigungsschalter zum Flugzeug, bei der Erledigung der Abfertigung oder beim Verlassen des Flugzeugs mit Hilfe von Lifts. Dies hat heute das Europäische Parlament beschlossen.
Parlament und Rat konnten sich im Vorfeld auf einen Kompromiss verständigen, d.h. die Verkehrsminister werden die Erste Lesung des Parlaments ohne Änderungen billigen, so dass das Gesetzgebungsverfahren damit beendet ist.
Der Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Robert EVANS (SPE, UK), sagte in der Debatte am Dienstagabend, dass jährlich bis zu 10 Millionen Passagiere Hilfeleistungen an europäischen Flughäfen erhalten. Allerdings "beschweren sich zu viele Menschen - insbesondere Ältere oder solche mit Behinderungen - darüber, dass sie vernachlässigt, oder schlimmer, schlecht behandelt werden. Wir müssen deshalb die Rechte der Passagiere ohne Wenn und Aber garantieren. Sie haben Anspruch auf Hilfe, ohne dass ihnen dadurch zusätzliche Kosten entstehen".
In ihrem Kompromiss haben Rat und Parlament zahlreiche Änderungen beschlossen, die den Kommissionsvorschlag präzisieren und klar stellen, welche Rechte behinderte Menschen und Personen eingeschränkter Mobilität in welchen Fällen haben, wer für die Erbringung der Hilfe zuständig ist, wie diese finanziert wird und wann die Beförderung verweigert werden kann.
Die wichtigsten Aspekte der Verordnung betreffen u.a. folgende Punkte:
Zunächst wird klargestellt, dass die Verordnung für behinderte Menschen und Personen eingeschränkter Mobilität gilt (48, 75) Damit werden ausdrücklich auch Blinde, Sehbehinderte, Taube, Schwerhörige und solche Menschen eingeschlossen, die eine geistige Behinderung haben. Ihnen darf die Beförderung nicht verweigert werden (50). Zudem muss ihnen unentgeltlich die Hilfe gewährleistet werden, die sie benötigen, um den Luftverkehr wirklich nutzen zu können (100). Dazu gehören u. a. der Transport vom Abfertigungsschalter zum Flugzeug, die Erledigung der Abfertigung, das Besteigen bzw. das Verlassen des Luftfahrzeugs mit Hilfe von Lifts, Rollstühlen oder sonstigen benötigten Hilfen, der Gang zu Toiletten, das Erreichen von Anschlussflügen oder die Abfertigung aller notwendigen Ausrüstungen, wie elektrische Rollstühle (sofern diese 48 Stunden zuvor angemeldet wurden und an Bord genügend Platz ist) (119 ff).
Die Verordnung gilt für Flughäfen mit mehr als 150 000 Passagieren pro Jahr (106). Auf diesen Flughäfen werden Ankunfts- und Abfahrtsorte bestimmt, an denen behinderte Menschen und Personen eingeschränkter Mobilität ohne Schwierigkeiten ihre Ankunft auf dem Flughafen bekannt geben und um Hilfe bitten können (88).
Allerdings müssen die Passagiere spätestens 48 Stunden vor Abflug dem betreffenden Luftfahrt- oder Reiseunternehmen ihre Hilfsbedürftigkeit anmelden. Die Anmeldung gilt gleichzeitig auch für den Rückflug (93).
Das Leitungsorgan eines Flughafens hat dafür zu sorgen, dass die Hilfe unentgeltlich geleistet wird (100). Es kann die Hilfe selbst leisten oder einem oder mehreren Dritten den Auftrag erteilen. Es sind jedoch auch flughafenspezifische Lösungen möglich, d.h. bei der Auftragsvergabe sind bestehende Dienste auf dem betreffenden Flughafen zu berücksichtigen (101). Damit können auch Luftfahrtunternehmen, die für behinderte Menschen und Personen eingeschränkter Mobilität bereits hochwertige Dienstleistungen erbringen, diese Dienste anbieten. Bereits geschaffene Strukturen können somit weiterhin genutzt werden.
Was die Finanzierung der Hilfe betrifft, ist eine Umlage vorgesehen, die angemessen, kostenabhängig, transparent und vom Leitungsorgan des Flughafens in Abstimmung mit dem Flughafennutzerausschuss oder einer anderen geeigneten Einrichtung festgesetzt wird. Die Umlage wird auf alle Luftfahrtunternehmen, die den Flughafen benutzen, im Verhältnis zu der Gesamtzahl der Fluggäste, die jedes Unternehmen zu und von dem Flughafen befördert, aufgeteilt (103).
Das Recht auf Beförderung kann jedoch nicht absolut sein. Der Transport kann allerdings nur verweigert werden, um geltenden, auf internationaler, gemeinschaftlicher oder nationaler Ebene gesetzlich festgelegten Sicherheitsanforderungen nachzukommen oder wenn wegen der Größe des Luftfahrzeugs oder seiner Türen die Anbordnahme oder die Beförderung physisch unmöglich sind (83). Bei einer Weigerung aus Gründen der Luftfahrzeuggröße oder des gerechtfertigten Fehlens von Kabinenbesatzungsmitgliedern müssen der betreffenden Person Alternativen vorgeschlagen werden (84).
Keinem behinderten Fluggast oder Fluggast eingeschränkter Mobilität sollte ein finanzieller Schaden entstehen, wenn ein Luftfahrtunternehmen nicht in der Lage ist, dem Fluggast Zugang zum Flugzeug zu gewähren. Der fraglichen Person muss deshalb eine vollständige Erstattung der Kosten oder die Möglichkeit angeboten werden, einen anderen Flug ohne zusätzliche Kosten zu buchen, auf dem sämtlichen Sicherheitsanforderungen genügt werden kann (84).
Parlament und Rat einigten sich darauf, dass die Verordnung 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft tritt und nach zwei Jahren, also Anfang 2008, angewendet werden soll. Die Artikel 3 (Beförderungspflicht) und 4 (Abweichungen, besondere Bedingungen und Unterrichtung) werden bereits ein Jahr nach Inkrafttreten angewendet (117).
Berichterstatter: Robert EVANS (SPE, UK)
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte von Flugreisenden eingeschränkter Mobilität
[KOM(2005)0047 - C6-0045/2005 - 2005/0007(COD)]
(***I) Mitentscheidungsverfahren, 1. Lesung
Den angenommenen Text des EP finden Sie in Kürze hier.
Lkw-Maut: Parlament verabschiedet revidierte Eurovignetten-Richtlinie
Das EP hat heute die neue Eurovignetten-Richtlinie verabschiedet, mit der die Regeln für die Erhebung von Maut- und Benutzungsgebühren harmonisiert werden. Eine Maut kann für Lkw ab 12 t beibehalten/eingeführt werden, ab 2012 gilt die Mautregelung auch für Lkw ab 3,5 t. Auch eine Differenzierung der Maut, etwa nach Tageszeit oder Emissionen, ist möglich. Zudem muss die Kommission bis 2008 ein Modell zur Berechnung der Umwelt-, Lärm-, Stau- und Gesundheitskosten ("externe Kosten") vorlegen.
Die Revision der Richtlinie über die "Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge" (Eurovignetten-Richtlinie) ist eines der wichtigsten Gesetzgebungsprojekte im Verkehrsbereich in dieser Legislaturperiode. Nachdem sich Parlament und Rat sich im Vorfeld auf einen Kompromiss verständigen konnten, werden die Verkehrsminister die Zweite Lesung des Parlaments ohne Änderungen billigen, so dass das Gesetzgebungsverfahren damit beendet ist.
Allgemeine Ziele der Revision der Eurovignetten-Richtlinie sind:
- Harmonisierung der Verkehrstarife in allen Mitgliedstaaten zur Stärkung des Binnenmarktes
- Gerechte Gebühren für die Nutzung der Straßeninfrastruktur auf der Grundlage des Verursacherprinzips verbunden mit der Internalisierung externer Kosten sowohl für die Infrastruktur als auch für alle Verkehrsträger
- Homogene Methoden zur Berechnung der Kosten der Verkehrsträger
- Verkehrspolitische Instrumente für Regierungen gestützt auf die Infrastrukturkosten, um die Nutzung von Verkehrsarten mit der geringsten Umweltbelastung zu fördern und neue Investitionen im Infrastrukturbereich zu ermöglichen
Nach Ansicht der Berichterstatterin Corien WORTMANN-KOOL (EVP-ED, NL) ist die Einigung zur Änderung dieser Richtlinie dringend, da eine zunehmende Zahl von Mitgliedstaaten die Einführung von Maut- und/oder Straßenbenutzungsgebühren in Erwägung ziehen. Einerseits auf Grund der erforderlichen Investitionen zur Bewältigung der zunehmende Nachfrage nach Verkehrsinfrastrukturen. Andererseits seien "Instrumente und Investitionen erforderlich, um Verkehrsstaus, Luftverschmutzung, Lärm zu bekämpfen und gleichzeitig Straßenverkehrsicherheit und nachhaltigen Verkehr zu verbessern".
Die wichtigsten Aspekte der Einigung zwischen Parlament und Rat betreffen u. a.:
Anwendungsbereich
Maut- und/oder Benutzungsgebühren können für Fahrzeuge ab 12 t Gesamtgewicht beibehalten oder eingeführt werden. Ab 2012 gilt die Richtlinie auch für alle Lkw mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder mehr (55).
Die Ausweitung auf Lkw ab 3,5 t muss allerdings nicht vorgenommen werden, wenn sich dies erheblich negativ auf den freien Warenverkehr, die Umwelt, den Lärmpegel, Staubildungen oder die Gesundheit auswirken würde oder wenn die Ausweitung Verwaltungskosten verursacht, die höher als 30% der zusätzlichen Einnahmen wären (55).
Die Mitgliedstaaten dürfen Maut- und/oder Benutzungsgebühren auf dem transeuropäischen Straßennetz oder auf Teilen dieses Netzes beibehalten oder einführen. Das Recht der Mitgliedstaaten, Maut- und/oder Benutzungsgebühren auf nicht zum transeuropäischen Straßennetz gehörenden Straßen zu erheben, bleibt hiervon unberührt: Hierzu gehören etwa parallel verlaufenden Straßen, die Ausweichverkehre anziehen und/oder Straßen, die in direkter Konkurrenz zu einem Teil des TEN stehen (51).
Externe Kosten
Spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie legt die Kommission, nach Untersuchung aller Optionen einschließlich Umwelt-, Lärm-, Stau- und Gesundheitskosten, ein allgemein gültiges, transparentes und nachvollziehbares Modell zur Monetarisierung aller externen Kosten vor.
Dieses Modell dient als Grundlage für zukünftige Berechnungen von Infrastrukturbenutzungsgebühren und wird durch eine Analyse der Auswirkungen auf die Internalisierung externer Kosten für alle Verkehrsträger und einer Strategie zur schrittweisen Umsetzung dieses Models für alle Verkehrsträger begleitet (37).
Differenzierung
Die Mautgebührensätze können differenziert werden, etwa nach EURO-Emissionsklassen, der Höhe der PM (Staubteilchen) und NOx-Emissionen, sofern keine Mautgebühr mehr als 100 % über der Gebühr liegt, die für gleichwertige Fahrzeuge erhoben wird, die die strengsten Emissionsnormen erfüllen. Eine Differenzierung ist ebenfalls nach der Tageszeit, der Tageskategorie oder der Jahreszeit möglich. Für nach 2010 eingeführte Mautsysteme ist eine Differenzierung nach EURO-Emissionsklassen der Höhe der PM und NOx-Emissionen obligatorisch (32).
Die Mitgliedstaaten können darüber hinaus besondere Gebühren erheben zur Bekämpfung zeit- und ortsbedingter Verkehrsüberlastung. Auch ist den Mitgliedstaaten freigestellt, besondere Mautgebühren einzuführen zur Bekämpfung von Umweltauswirkungen einschließlich schlechter Luftqualität und zwar für jede Straße, insbesondere in städtischen Gebieten einschließlich für ein städtisches Gebiet kreuzende Straßen des transeuropäischen Netzes (35).
Verwendung der Mittel
Es wird keine Zweckbindung der Einnahmen vorgeschrieben. Vielmehr entscheiden die Mitgliedstaaten über die Verwendung der Einnahmen aus Gebühren für die Nutzung der Straßeninfrastruktur. Um den Ausbau des Verkehrsnetzes als Ganzes sicherzustellen, sollen die Einnahmen aus Gebühren jedoch zum Nutzen des Verkehrssektors und zur Optimierung des Gesamtverkehrssystems eingesetzt werden (36).
Hintergrund:
Die EU-Kommission hatte bereits in ihrem Weißbuch aus dem Jahr 2001 zur europäischen Verkehrspolitik bis 2010 dargelegt, dass "ein Hauptgrund für das Ungleichgewicht im Verkehrssystem die Tatsache darstellt, dass die Verkehrsträger nicht immer und überall die Kosten bezahlen, die sie verursachen." Das Europäische Parlament hat bei der Annahme des Berichts zu den Schlussfolgerungen des Weißbuchs die Notwendigkeit einer Tarifierung der Infrastrukturen bekräftigt.
Nach wiederholter Aufforderung durch das Europäische Parlament, die Mitgliedstaaten und den Europäischen Rat und legte die Kommission im Jahr 2003 einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge vor.
Berichterstatterin: Corien WORTMANN-KOOL (EVP-ED, NL)
Gemeinsamer Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge
9856/1/2005 - C6-0274/2005 - 2003/0175(COD)
(***II) Mitentscheidungsverfahren, 2. Lesung
Den angenommenen Text des EP finden Sie in Kürze hier.
Ja zur Vorratsdatenspeicherung bis zu zwei Jahren - Keine Speicherung der Kommunikationsinhalte
Das Europäische Parlament erleichtert die Bekämpfung und Verfolgung schwerer Straftaten durch die Speicherung und Auswertung von Daten von Telefonaten, SMS-Kurzmitteilungen und der Internetnutzung. Daten können für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten und höchstens zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Kommunikation gespeichert werden. Nicht auf Vorrat gespeichert werden dürfen allerdings Daten, die Auskunft über den Inhalt eines Kommunikationsvorgangs geben.
Ziel der Richtlinie ist die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten. Mit der Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten sollen Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten, wie sie von jedem Mitgliedstaat in seinem nationalen Recht bestimmt werden, verbessert werden.
Während der Debatte sagte der Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Alexander Nuno ALVARO (ALDE/ADLE, DE), dass er u.a. hinsichtlich der Speicherfristen eine andere Auffassung habe. "Jetzt haben wir in dieser Frage einen Artikel X, der die beliebige Erweiterung der Speicherfristen für Mitgliedstaaten vorsieht, sofern sie die Kommission benachrichtigen und ihr Gelegenheit geben, innerhalb von sechs Monaten zu prüfen, ob Handelsbarrieren bzw. eine Störung des Binnenmarkts vorliegen könnten – interessanterweise nicht, ob es grundrechtliche oder juristische Bedenken geben könnte. Das treibt solche Blüten, dass das sehr geschätzte Nachbarland der Bundesrepublik Deutschland, Polen, vorhat, 15 Jahre lang Daten vorzuhalten. Eine interessante Vorstellung!" Auch sei es ein "Präzedenzfall, dass die ausführenden Unternehmen und die Bürger bezahlen müssen, wenn die Staaten etwas bestellen".
Der Bericht wurde mit 378:197:30 Stimmen angenommen. Der Berichterstatter zog aufgrund der Annahme zahlreicher Änderungen, die er nicht mittragen konnte, seinen Namen von dem Bericht zurück.
Die Abgeordneten unterstützen die Verarbeitung und Vorratsspeicherung bestimmter Daten, verweisen jedoch darauf, dass jede Person das Recht auf Achtung ihres Privatlebens und ihrer Korrespondenz habe. Eine Behörde dürfe in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, "soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist, unter anderem für die nationale oder öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer" (52).
Auch macht das Parlament deutlich, dass die Richtlinie sich nur auf Daten bezieht, die als Folge einer Kommunikation oder eines Kommunikationsdienstes erzeugt oder verarbeitet werden - "sie bezieht sich nicht auf Daten, die Inhalt der übermittelten Information sind". Zudem müsse die Speicherung auf eine Weise erfolgen, bei der vermieden wird, dass Daten mehr als einmal auf Vorrat gespeichert werden (57).
Dauer der Speicherung
Die Daten dürfen für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten und höchstens zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Kommunikation auf Vorrat gespeichert werden (81).
Zugang zu Daten, Datenschutz und Datensicherheit
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die gespeicherten Daten "nur in ganz bestimmten Fällen und in Übereinstimmung mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften an die zuständigen nationalen Behörden weitergegeben werden". Beim Zugang zu den Daten sind die "Auflagen über die Notwendigkeit und die Verhältnismäßigkeit einzuhalten" (76).
Mit Blick auf Datenschutz und Datensicherheit müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, die für den "Schutz gegen zufällige oder unrechtmäßige Zerstörung, zufälligen Verlust oder zufällige Änderung, unberechtigte oder unrechtmäßige Speicherung, Verarbeitung, Zugänglichmachung oder Verbreitung erforderlich sind".
Zudem ist sicherzustellen, dass der Zugang zu den Daten ausschließlich besonders ermächtigten Personen vorbehalten ist.
Alle Daten müssen am Ende der Vorratsspeicherungsfrist vernichtet werden, mit Ausnahme jener Daten, die abgerufen und gesichert worden sind (82).
Datentypen
Für die Vorratsspeicherung in Frage kommen Daten zur Rückverfolgung und Identifizierung der Quelle und des Adressaten einer Nachricht, zur Bestimmung von Datum, Uhrzeit und Dauer einer Nachrichtenübermittlung, zur Bestimmung der Art einer Nachrichtenübermittlung, zur Bestimmung der zur Endeinrichtung sowie zur Bestimmung des Standorts mobiler Geräte.
Gespeichert werden können also u.a. Daten, die Aufschluss geben über: Rufnummer des anrufenden Anschlusses, Name und Anschrift des Teilnehmers bzw. registrierten Benutzers, angewählte(n) Nummer(n) (die Rufnummer(n) des angerufenen Anschlusses sowie Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende eines Kommunikationsvorgangs.
Hinsichtlich Internetzugang, E-Mail und Sprachübermittlung per Internet können u.a. Daten gespeichert werden hinsichtlich zugewiesener Benutzerkennung, Name und Anschrift des Teilnehmers bzw. registrierten Benutzers, Datum und Uhrzeit der An- und Abmeldung beim Internetzugangsdienst auf der Grundlage einer bestimmten Zeitzone sowie Namen und Anschriften der Teilnehmer oder registrierten Nutzer und Benutzerkennung des geplanten Empfängers einer Nachricht oder der digitale Teilnehmeranschluss (DSL) (77).
Daten, die Auskunft über den Inhalt eines Kommunikationsvorgangs geben, dürfen allerdings nicht auf Vorrat gespeichert werden (78).
Speicherung von Daten erfolgloser Anrufe
Die Vorratsspeicherung umfasst auch Daten erfolgloser Anrufe, wenn diese Daten von Kommunikationsdienstleistern im Zuge der Bereitstellung der betreffenden Kommunikationsdienste erzeugt, verarbeitet und gespeichert (Telefoniedaten) oder protokolliert werden (Internetdaten). Nicht erforderlich ist die Vorratsspeicherung von Daten, wenn bei einem Anruf keine Verbindung zustande kommt (75).
Vor allem spanische Abgeordnete hatten hier die Position des Rates unterstützt, da die Täter der Anschläge in Madrid dank der Rückverfolgung erfolgloser Anrufe ausfindig gemacht werden konnten.
Kontrollstellen
Die Mitgliedstaaten benennen eine oder mehrere öffentliche Stellen, die für die Kontrolle der Vorschriften bezüglich der Sicherheit der gespeicherten Daten zuständig ist/sind (84).
Zukünftige Maßnahmen
Die Mitgliedstaaten können im Fall "besonderer Umstände" die maximalen Speicherungspflicht von zwei Jahren verlängern. Die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten sind unverzüglich darüber zu unterrichten. Ebenso über die die Gründe für die Maßnahme. Die Kommission prüft, ob die Maßnahmen ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung oder eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen, und ob sie das Funktionieren des Binnenmarktes behindern. Gegebenfalls lehnt sie die Maßnahmen ab (87).
Kosten
Gestrichen wurde vom Parlament der Artikel, der die die Mitgliedstaaten zur Erstattung jener Kosten verpflichtet hätte, die Kommunikationsdienstleistern aufgrund dieser Richtlinie entstehen (85).
Berichterstatter: Alexander Nuno ALVARO (ALDE/ADLE, DE)
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste verarbeitet werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG
[KOM(2005)0438 - C6-0293/2005 - 2005/0182(COD)]
(***I) Mitentscheidungsverfahren, 1. Lesung
Den angenommenen Text finden Sie in Kürze hier.
Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens
Das Europäische Parlament hat heute die Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens beschlossen, mit dem bei grenzüberschreitenden Rechtssachen die Rechtsverfolgung erleichtert und der Geschäftsverkehr somit auf eine sichere Grundlage gestellt werden soll. Die Verordnung sieht einen einheitlichen, beschleunigten und kostengünstigen Mechanismus zur Beitreibung unbestrittener Forderungen vor, durch den ein Gläubiger seine Geldforderungen im EU-Ausland schneller und leichter eintreiben kann.
Parlament und Ministerrat konnten sich im Vorfeld auf einen Kompromiss verständigen, so dass die Verordnung bald in Kraft treten kann. Der Bericht von Arlene McCARTHY (SPE, UK) und die entsprechenden Änderungsanträge, die diese Einigung festschreiben, wurden heute angenommen.
Ziel der Verordnung ist es zum einen, die Prozesskosten in grenzüberschreitenden Rechtssachen im Zusammenhang mit unbestrittenen Geldforderungen durch die Schaffung eines Europäischen Mahnverfahrens zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu verringern. Zum anderen soll durch die Festlegung von Mindeststandards der freie Verkehr von Europäischen Zahlungsbefehlen in allen Mitgliedstaaten ermöglicht werden - dadurch ist es nicht notwendig, im Vollstreckungsmitgliedstaat ein Zwischenverfahren vor der Anerkennung und Vollstreckung anzustrengen (37).
Die Verordnung gilt für grenzüberschreitende Zivil- und Handelssachen unabhängig von der Art des sachlich zuständigen Gerichts. Nicht unter die Verordnung fallen jedoch beispielsweise Steuer- und Zollsachen, verwaltungsrechtliche Angelegenheiten sowie die Haftung des Staates für Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen der Ausübung hoheitlicher Rechte (38).
Die Gerichte müssen "möglichst rasch" und anhand des Antragsformulars prüfen, ob die Voraussetzungen für den Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls erfüllt sind und ob die Forderung begründet und zulässig erscheint (44). Werden die Bedingungen, stellt das Gericht sobald wie möglich und normalerweise innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung des Antrags einen Europäischen Zahlungsbefehl aus (51). Die Vollstreckungsverfahren unterliegen den Rechtsvorschriften des Vollstreckungsmitgliedstaats. Ein Europäischer Zahlungsbefehl, der vollstreckbar wurde, wird unter den gleichen Bedingungen vollstreckt wie eine in dem Vollstreckungsmitgliedstaat ergangene vollstreckbare Entscheidung (61).
Weitere in der Verordnung geregelte Details betreffen u. a. die Änderung eines Antrags (46), die Zustellung (52-54), die Vollstreckbarkeit (58), die Ablehnung der Vollstreckung (62) oder der Gerichtskosten (65).
Hintergrund:
Die Verordnung schafft ein vereinfachtes Verfahren für den Erlass eines Zahlungsbefehls. Dieses beruht auf der Nutzung standarisierter Formblätter durch Gerichte und die beteiligten Parteien, was die Verwaltungsverfahren vereinfachen und die elektronische Datenverarbeitung ermöglichen wird. Dieser einheitliche Mechanismus zur Beitreibung unbestrittener Forderungen würde nicht nur zu einem leichteren Zugang zur Gerichtsbarkeit beitragen, sondern auch zu einem besseren Funktionieren des Binnenmarktes. Für Unternehmen, insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen, ist dies äußerst wichtig, sehen sie sich doch in der Praxis mit zahlreichen Schwierigkeiten bei der Beitreibung unbestrittener Forderungen konfrontiert.
Berichterstatterin: Arlene McCARTHY (SPE, UK)
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens
[KOM(2004)0173 - C6-0006/2004 - 2004/0055(COD)]
(***I) Mitentscheidungsverfahren, 1. Lesung
Den endgültigen Text des EP finden Sie in Kürze hier.
Einigung zur Energieeffizienz-Richtlinie: Energie sparen und effizienter nutzen
Energieeffizienz und Energiesparen sind zu den wichtigsten Energiequellen geworden. Nachdem ein Übereinkommen mit dem Rat heute in Zweiter Lesung vom Europäischen Parlament bestätigt wurde, wird eine neue Richtlinie mit dem Ziel, Energieeinsparungen beim Verkauf von Energie an Endverbraucher (Privathaushalte und öffentlicher Sektor) zu fördern, demnächst in Kraft treten.
Die Berichterstatterin Mechtild ROTHE (SPE, DE) erklärte: "Die Mitgliedstaaten haben in neun Jahren mindestens 9% an Energie einzusparen. Diese Richtlinie muss und kann eine wirkliche Energieeffizienzoffensive bringen".
Das Parlament hat mit großer Mehrheit (582:13:18 Stimmen) Änderungsanträge zum Gemeinsamen Standpunkt des Rates angenommen. Da diese auf einem von der Berichterstatterin und den Schattenberichterstattern in informellen Gesprächen mit dem Rat ausgehandelten Kompromiss beruhen, kann das Gesetzgebungsverfahren nun in Zweiter Lesung abgeschlossen werden.
Der Kompromiss sieht vor, dass die Mitgliedstaaten neun Jahre nach In-Kraft-Treten der Richtlinie 9 % der Energie einsparen, die an den Endverbraucher verteilt oder verkauft wird (72). Sie können jedoch auch höhere Ziele setzen (57). Der Rat hatte im Gemeinsamen Standpunkt 6% Einsparungen über sechs Jahre vorgesehen. Die Ziele sind nicht verbindlich, sondern indikativ, wie von den Mitgliedstaaten gefordert. Allerdings werden die Mitgliedstaaten laut dem Kompromiss verpflichtet, drei klar definierte Energieeffizienz-Aktionspläne auszuarbeiten. Im ersten, der der Kommission bis zum 30.06.2007 vorgelegt werde muss, muss ein Zwischenziel für das dritte Jahr gesetzt werden (73). In allen drei Plänen (der zweite muss bis zum 30.6.2011, der dritte bis zum 30.06.2014 vorgelegt werden) müssen die Mitgliedstaaten die Energieeffizienzmaßnahmen beschreiben, die sie geplant haben, um die Ziele zu erreichen (84).
Die Mitgliedstaaten werden zwei Jahre Zeit haben, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen (91), müssen der Kommission jedoch ihre ersten Energieeffizienz-Aktionspläne schon zum 30.06.2007 vorlegen (32).
Der öffentliche Sektor soll eine Vorbildfunktion übernehmen. Aus diesem Grund sollen Mitgliedstaaten Leitlinien zur Aufnahme von Energieeffizienz als Bewertungskriterium bei der Ausschreibung öffentlicher Aufträge entwickeln (75).
Die Verbraucher werden mehr Informationen über Energieeffizienz (78, 79) und insbesondere detaillierte und regelmäßige Energieabrechnungen auf der Basis ihres jeweiligen Verbrauchs erhalten (82, 83).
Kommissar PIEBALGS erklärte in der Debatte: "Energieeffizienz ist eine der Prioritäten der Kommission. Die neue Richtlinie ist ein wertvolles Mittel, um dieses Ziel zu erreichen".
Hintergrund:
Aufgrund des steigenden weltweiten Energiebedarfs und einem Rückgang der Ressourcen wird es immer wichtiger Energie zu sparen und effizienter zu nutzen. Laut Studien kann der Gesamtverbrauch an Endenergie in der EU ohne Einschränkung des Komforts oder des Lebensstandards durch mögliche Energieeinsparungen bis 2010 um 20 % bis 30 % gesenkt werden. Bei Erreichen eines jährlichen Einsparziels von 1 % können nach Schätzungen der Kommission bis zu 50 % der CO2-Emissionsminderung erreicht werden, die zur Einhaltung der EU-Zusagen nach dem Kyoto-Protokoll erforderlich ist.
Berichterstatterin: Mechtild ROTHE (SPE, DE)
Gemeinsamer Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen und zur Aufhebung der Richtlinie 93/76/EWG des Rates
[10721/3/2005 - C6-0298/2005 - 2003/0300(COD)]
(***II) Mitentscheidungsverfahren, 2. Lesung
Den endgültigen Text des EP finden Sie in Kürze hier.
Parlament für Einsetzung eines Nichtständigen Ausschusses zu CIA-Aktivitäten in Europa
In einer heute angenommenen Entschließung hat sich das Europäische Parlament für die Einsetzung eines Nichtständigen Ausschusses zur vermuteten Heranziehung europäischer Staaten für die Beförderung und die unrechtmäßige Inhaftierung von Gefangenen durch die CIA ausgesprochen. Schon gestern hat die Konferenz der Präsidenten dies prinzipiell akzeptiert. Sie wird im Januar über das genaue Mandat und die Zusammensetzung des Ausschusses entscheiden. Das Plenum wird im Anschluss darüber abstimmen.
In der Entschließung (angenommen mit 359:127:32 Stimmen) fordern die Abgeordneten, dass der Ausschuss, der gemäß Artikel 176 der Geschäftsordnung von der Konferenz der Präsidenten eingesetzt werden muss, unter anderem prüfen soll,
a) "ob die CIA, auch durch Flüge und Inhaftierungen an geheimen Standorten, in
„außerordentliche Überstellungen“ von „Phantomhäftlingen“ verwickelt war, die isoliert von der Außenwelt ohne irgendwelche Rechtsmittel oder Zugang zu anwaltlicher Vertretung inhaftiert sind, grausamer Behandlung oder Folter ausgesetzt sind und im Hoheitsgebiet der Europäischen Union transportiert wurden,
b) ob ein solches Vorgehen im Hoheitsgebiet der Europäischen Union gemäß
Artikel 6 der EU-Verträge, Artikel 2, 3, 5 und 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und den USA über Auslieferung und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen als legal betrachtet werden kann,
c) ob EU-Bürger oder Personen mit rechtmäßigem Wohnsitz in der EU zu
denjenigen gehörten, die in „außerordentliche Überstellungen“, illegale Festnahmen oder Folterungen im Rahmen der mutmaßlichen geheimen CIA-Operationen im Hoheitsgebiet der Europäischen Union verwickelt waren, und
d) ob Mitgliedstaaten, Amtsträger oder in offizieller Eigenschaft tätige Personen
aktiv oder passiv in die eingestandene oder unbestätigte Freiheitsberaubung in Bezug auf Personen, einschließlich deren Überstellung, Verbringung, Inhaftierung oder Folterung, verwickelt oder diesbezüglich Komplizen waren."
Die Abgeordneten bekräftigen erneut ihre Entschlossenheit, den Terrorismus zu bekämpfen, betonen aber, dass der Kampf gegen den Terrorismus nicht durch den Verzicht auf eben die Grundsätze gewonnen werden kann, die der Terrorismus zu zerstören versucht. Insbesondere der Schutz der Grundrechte dürfe nie gefährdet werden. Auch verurteilen sie jede Anwendung von Folter, einschließlich grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung, aufs Schärfste.
Sie sind entschlossen, das Verfahren nach Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union einzuleiten, wenn die Untersuchungen die Anschuldigungen bestätigen, dass irgendein Mitgliedstaat aktiv oder passiv Unterstützung für Personen geleistet hat, die im Namen anderer Regierungen derartige Maßnahmen durchgeführt haben. Artikel 7 des EU-Vertrags sieht die Möglichkeit vor, im Fall einer gravierenden und anhaltenden Verletzung der Grundrechte durch einen Mitgliedstaat oder falls eine entsprechende Gefahr besteht, bestimmte Rechte auszusetzen, einschließlich des Stimmrechts im Rat.
Abschließend fordern die Abgeordneten, dass der Europäische Rat diese Fragen im Rahmen seiner Tagung am 16./17. Dezember 2005 erörtert.
Hintergrund:
In der Vergangenheit gab es neun Nichtständige Ausschüsse und vier Untersuchungsausschüsse im Europäischen Parlament.
Nichtständige Ausschüsse:
- zur deutschen Wiedervereinigung - Schlussbericht Juli 1990
- zur Einheitlichen Akte bis Maastricht - Schlussbericht Juni 1992
- zur Beschäftigung - Beschluss zur Einsetzung des Ausschusses 1992
- zum Follow-up zu den Empfehlungen zu BSE - Schlussbericht November 1997
- zum Echelonsystem - Beschluss zur Einsetzung des Ausschusses Juli 2000
- zur Humangenetik und anderen neuen Technologien in der modernen Medizin -
Beschluss zur Einsetzung des Ausschusses Dezember 2000
- zur Maul- und Klauenseuche - Beschluss zur Einsetzung des Ausschusses Januar 2002
- zur Stärkung der maritimen Sicherheit - Beschluss zur Einsetzung des
Ausschusses November 2003
- über die politischen Herausforderungen und Haushaltsmittel der erweiterten EU
2007-2013 - Beschluss zur Einsetzung des Ausschusses September 2004
Untersuchungsausschüsse:
- über Rassismus und Fremdenfeindlichkeit - Schlussbericht Oktober 1990
- über organisierte Drogenkriminalität in den Mitgliedstaaten - Schlussbericht
Mai 1992
- über BSE - Beschluss zur Einsetzung des Ausschusses 1996
- über das Gemeinschaftstransitsystem - Beschluss zur Einsetzung des
Ausschusses Dezember 1995
Klare Zielvorgaben für Sammlung und Recycling von Batterien
Das Europäische Parlament hat heute zahlreiche Änderungen am Gemeinsamen Standpunkt des Rates zur "Richtlinie über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren" vorgenommen. Das Parlament verlangt u.a. die Verbesserung der Umweltverträglichkeit von Batterien, die Entwicklung neuer Recycling- und Behandlungstechnologien, Kampagnen zur Aufklärung der Öffentlichkeit sowie die Sammlung, das Recycling und die umweltverträgliche Entsorgung von historischen Abfällen.
Sammelziele
Die Mitgliedstaaten müssen unter Berücksichtigung der Umweltbelastung durch den Transport die "erforderlichen Maßnahmen" ergreifen, um Altbatterien und ‑akkumulatoren "möglichst weitgehend getrennt zu sammeln" und die endgültige Beseitigung von Batterien und Akkumulatoren zu vermeiden, "damit in möglichst großem Umfang das Recycling aller Altbatterien und -akkumulatoren sichergestellt wird", deren Verwendung nicht gemäß dieser Richtlinie untersagt ist (19).
Das Parlament unterstützt die vom Rat angenommenen Sammelzielvorgaben: 25 % sechs Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie, 45 % zehn Jahre nach Inkrafttreten. Derzeit unterscheiden sich die Sammelraten in den Mitgliedstaaten beträchtlich. Statistiken aus dem Jahr 2002 weisen für Belgien 59%, Schweden 55%, Österreich 44%, Deutschland 39%, die Niederlande 32% und für Frankreich eine Sammelquote von 16% aus.
Recycling
Vorrangiges Ziel der Richtlinie soll laut den Abgeordneten die Vermeidung der Verwendung von Schwermetallen in Batterien und Akkumulatoren und zusätzlich die Sammlung, die Behandlung, das Recycling und die Beseitigung aller Altbatterien und Altakkumulatoren sein. Auf diese Weise würde die Beseitigung von Batterien, die gefährliche Stoffe enthalten, vermieden und das Recycling von Wertstoffen ermöglicht (11).
Mit Blick auf die das Recyclingverfahren sind Mindestwerte für die Recyclingeffizienz zu erreichen: 65 % bei Blei-Säure-Batterien und -akkumulatoren, 75 % bei Nickel-Cadmium-Batterien und -akkumulatoren sowie 55 % bei sonstigen Altbatterien und ‑akkumulatoren. Diese Mindestwerte sind regelmäßig zu überprüfen und an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt anzupassen (41).
Die Abgeordneten fordern zudem neue Recyclingtechnologien. Die Mitgliedstaaten werden angehalten, die Entwicklung neuer Recycling- und Behandlungstechnologien und die Forschung in Bezug auf umweltfreundliche und kostengünstige Recyclingverfahren für alle Arten von Batterien und Akkumulatoren zu fördern (31).
Umweltfreundlichkeit
Ebenso soll das Ziel größerer Umweltfreundlichkeit von Batterien festgeschrieben werden. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die Forschung zu fördern und die Hersteller dazu anzuhalten, die allgemeine Umweltverträglichkeit von Batterien und Akkumulatoren während ihres gesamten Lebenszyklus zu verbessern. Auch sollen die Mitgliedstaaten die Entwicklung und das Inverkehrbringen von Batterien und Akkumulatoren fördern, die geringere Mengen gefährlicher Stoffe oder weniger umweltbelastende Stoffe, insbesondere als Ersatzstoffe für Quecksilber, Cadmium und Blei, enthalten (17).
Um zu verhindern, dass Batterien aus kleinen Geräten im Siedlungsabfall landen, soll sichergestellt werden, dass Batterien und Akkumulatoren nicht in Geräte eingelegt oder eingebaut werden können, wenn die Verbraucher sie am Ende ihrer Lebensdauer nicht problemlos entnehmen können (18).
Rücknahme
Handelsketten sollen am Verfahren der Rücknahme von Altbatterien beteiligt werden. Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die Verteiler, wenn sie Gerätebatterien liefern, verpflichtet sind, Geräte-Altbatterien kostenlos von den Endnutzern zurückzunehmen. Damit können bei Geräte-Altbatterien höhere Rückgabequoten erreicht werden (23).
Was sogenannte "historische Abfälle" (Altbatterien und Altakkumulatoren, die vor Inkrafttreten dieser Richtlinie in Verkehr gebracht wurden) betrifft, tragen die Hersteller die Kosten für die Sammlung, die Behandlung, das Recycling und die umweltverträgliche Entsorgung (34).
Pfandsystem
Das Parlament hat sich gegen ein Pfandsystem ausgesprochen. Dies sei im Fall von Batterien nicht praktikabel. Verbraucher würden Batterien jahrelang behalten, bevor sie schließlich an einer Sammelstelle abgegeben werden. Das System würde einen erheblichen Verwaltungsaufwand mit sich bringen, der im Missverhältnis zum Nutzen für die Umwelt steht. Zugleich wollen die Abgeordneten einseitige Schritte der Mitgliedstaaten zur Beschaffung von Einnahmen über die Batterieverbraucher sowie steuerliche Maßnahmen, die den Batteriepreis verzerren, verhindern - derartige Maßnahmen dürften im Interesse des Binnenmarkts und eines ungehinderten, gerechten Wettbewerbs am Markt nicht zugelassen werden (24).
Information und Transparenz
Des Weiteren sind nach Auffassung des Parlaments Kampagnen zur Aufklärung der Öffentlichkeit über die Sammlung, die Behandlung und das Recycling sämtlicher Geräte-Altbatterien und -akkumulatoren notwendig. So könnte für den Erfolg der Sammel- und Recyclingsysteme gesorgt und verhindert werden, dass die Benutzer Batterien im Siedlungsabfall beseitigen (33). Zugleich müssen die Mitgliedstaaten im Sinne transparenter Informationen dafür sorgen, dass die Kapazität aller Batterien, Akkumulatoren und Batteriesätze in sichtbarer, lesbarer und unauslöschlicher Form angegeben wird (38). Zudem hat das Parlament festgeschrieben, dass die Verteiler von Gerätebatterien oder ‑akkumulatoren die Endnutzer auf die Möglichkeit der Entsorgung von Geräte-Altbatterien oder ‑akkumulatoren am Verkaufsort hinweisen müssen (37).
Berichterstatter: Johannes BLOKLAND (IND/DEM, NL)
Gemeinsamer Standpunkt des Rates im Hinblick auf die Annahme der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG
[5694/5/2005 - C6-0268/2005 - 2003/0282(COD)]
(***II) Mitentscheidungsverfahren, 2. Lesung
Den endgültigen Text des EP finden Sie in Kürze hier.
Parlament lehnt Richtlinie zur "Einführung humaner Fangnormen für bestimmte Tierarten" ab
Das Parlament hat mit der Annahme des Berichts von Karin SCHEELE (SPE, AT) den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie "zur Einführung humaner Fangnormen für bestimmte Tierarten" abgelehnt.
Die Berichterstatterin argumentierte, dass das Bemühen, auf europäischer Ebene einheitliche Fangnormen bei der Fallenjagd einzuführen, sehr begrüßenswert sei. Allerdings sei der Kommissionsvorschlag "insgesamt sehr mangelhaft, wodurch es schwierig ist, mit Änderungen eine Verbesserung zu erreichen."
Ein wesentlicher Mangel des Vorschlags ist nach Ansicht der Berichterstatterin die Einstufung bestimmter Fangmethoden als "human". Sie argumentierte, dass unter "bestimmten Voraussetzungen Fangmethoden und Fallen nötig und durch bestimmte Umstände gerechtfertigt sein können". Es bestehe aber kein Grund, sie deswegen als human zu bezeichnen.
Des Weiteren argumentiert die Berichterstatterin, dass die Vorschriften zur Vermeidung von Tierversuchen unzureichend seien und es keine Bestimmung gebe, die sicherstellt, dass eine eventuell verfügbare Alternativmethode zur Anwendung kommen muss.
Auch fehlten einheitliche Kriterien und Standards für die Ausbildung der Fallensteller.
Berichterstatterin: Karin SCHEELE (SPE, AT)
Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung humaner Fangnormen für bestimmte Tierarten
(KOM(2004)0532 – C6‑0100/2004 – 2004/0183(COD))
(***I) Mitentscheidungsverfahren, 1. Lesung
Den endgültigen Text des EP finden Sie in Kürze hier.
Vorbereitung des Europäischen Rates in Brüssel
Das Europäische Parlament hat heute über die Vorbereitung des Europäischen Rates von Brüssel debattiert, der am 15./16. Dezember 2005 stattfindet. Zentrales Thema des Gipfels wird die Finanzielle Vorausschau 2007-2013 sein. Die Vorsitzenden der im EP vertretenen Fraktionen haben letzte Woche die Vorschläge der britischen Ratspräsidentschaft einstimmig abgelehnt. Nachstehend finden Sie ein Zusammenfassung der Debatte.
Der Präsident der Europäischen Kommission, Jose Manuel BARROSO, erklärte, es gehe nun darum, in der Finanziellen Vorausschau der EU die Mittel zur Verfügung zu stellen, die diese benötige, um ihre Aufgaben zu bewältigen.
Bei dem anstehenden Gipfel werde es neben der Finanziellen Vorausschau auch um folgende Themen gehen: Europäische Entwicklungsstrategie, Wachstum und Beschäftigung sowie Einwanderung. Weiterhin werde der Rat wohl die globale Strategie gegen den Terror verabschieden. Er freue sich auch über die Einigung über die Europäische Initiative für Entwicklung, die in die Schlussfolgerungen des Rates aufgenommen werde.
Bezüglich der Finanziellen Vorausschau biete sich die Gelegenheit für Europa, den Bürgern zu zeigen, dass Europa in der Lage ist, auch heikle Probleme zu lösen. Durch jegliche weitere Verzögerung würde es zu Problemen bei der Umsetzung der laufenden Programme kommen. Die EU brauche mehr Sicherheit und Ehrgeiz für ihre Prioritäten. Sieben Jahre seien eine lange Zeit und man müsse eventuelle zukünftige Veränderungen ermöglichen. Das Prinzip der Flexibilität müsse gelten und man brauche eine offene Revisionsklausel. Der Haushalt müsse fair sein, auf der britischen Seite müsse es Bewegung bezüglich des Rabatts und es dürfe kein Europa mit zwei Geschwindigkeiten geben. Man dürfe nicht zwischen den alten und den neuen Mitgliedstaaten unterscheiden.
Abschließend begrüßte Barroso die Position des Europäischen Parlamentes.
Der Vertreter der britischen Ratspräsidentschaft, Europaminister Douglas ALEXANDER, sagte, Hauptaufgabe des Europäischen Rates sei die Einigung zur Finanziellen Vorausschau. Die britische Ratspräsidentschaft habe daran gearbeitet und werde heute im Laufe des Tages revidierte Vorschläge vorlegen. Der Verhandlungsspielraum sei eng und die neuen Vorschläge seien die einzige Möglichkeit für eine Einigung im Rat. Es gehe beim Haushalt um die Verschiebung der Ausgaben in Richtung der neuen Mitgliedstaaten.
Beim Europäischen Rat gehe es auch um das follow-up zum informellen Gipfel in Hampton Court. Debattiert würden auch Wirtschaftsreformen und die Europäische Terrorismusbekämpfungsstrategie solle verabschiedet werden. Er hoffe auf eine Einigung zur Vorratsdatenspeicherung. Auch wolle der Rat eine weit reichende Erklärung zum Nahen Osten verabschieden. Der Konsens zur Entwicklungsstrategie sei eine wichtige politische Erklärung.
Der Präsident des Europäischen Parlamentes, Josep BORRELL, bedauerte, dass die Ratspräsidentschaft das EP trotz dessen Bitte nicht über die neuen Vorschläge zur Finanziellen Vorausschau informiert habe.
Vertreter der Fraktionen:
Hans Gert PÖTTERING (EVP-ED, DE) sagte zu Beginn seiner Rede, das verspätete Erscheinen der Ratspräsidentschaft zu der Debatte sei symbolhaft, da es zeige, "dass der Rat in der Regel sachpolitisch, was den Fortschritt für Europa angeht, zu spät kommt, und wir wünschen, dass der Rat morgens etwas früher aufsteht, damit wir für Europa zu guten Ergebnissen kommen".
Die britische Präsidentschaft habe zwar einen guten Stil gepflegt und auch die Kommunikation sei sehr gut gewesen. Die Präsidentschaft habe aber bisher noch nichts aufzuweisen. "Wenn die politische Substanz am Ende nicht dem Stil entspricht, dann bleibt die Substanz schlecht, dann müssen wir dies kritisieren, und deswegen hoffen wir, dass Sie jetzt morgen und übermorgen in Brüssel zu Ergebnissen kommen".
Entscheidend sei für die EVP-ED, ob das, was vorschlagen wurde, die Geschlossenheit und die Solidarität der Europäer untereinander zum Ausdruck bringe. Wenn diese Solidarität nicht gewahrt sei, dann würden wir gezwungen, einen Vorschlag des Rates zurückzuweisen. "Für uns hat die Solidarität und die Gemeinschaft der Europäer Vorrang und es darf keine Europäer der ersten und der zweiten Klasse geben", so Pöttering.
Der Britenrabatt sei nicht mehr zeitgemäß und müsse abgebaut werden mit dem Ziel, dass er eines Tages ganz verschwindet. Dies stehe natürlich im Zusammenhang mit der Agrarpolitik. Er sei deswegen für eine Revisionsklausel, so dass der gesamte Haushalt der Europäischen Union 2008-2009 einer Überprüfung unterzogen wird. Was aber nicht geschehen dürfe ist, "dass am Ende die Mitteleuropäer, die am meisten unserer Solidarität bedürfen, dann noch die Zeche zahlen müssen, wenn es um den Britenrabatt geht. Das ist nicht in Ihrem Interesse und das ist nicht in unserem Interesse und das wird unsere Zustimmung nicht finden".
Mit Blick auf den Iran forderte Pöttering ein klares Signal gegen Ahmadinedschad und für Israel, für das Existenzrecht Israels. Wer Israel in Frage stelle, wende sich im Grunde genommen auch gegen die Palästinenser, gegen ihr Recht, in Würde zu leben.
Martin SCHULZ (SPE, DE) rief Kommissionspräsident Barroso zu, er habe eine überwältigende Mehrheit des Europäischen Parlaments hinter sich für seine Linie und gegen die Linie, die zuletzt vom Rat zu hören gewesen sei. "Die Linie, die aus dem Rat kommt, bringt Europa nicht nach vorne, sondern sie bringt Europa in eine Situation der Desolidarisierung und nicht der Kohäsion. Das nimmt das Europäische Parlament nicht hin!"
Tony Blair habe vor fünf Monaten gesagt, wenn es eine Krise der europäischen Institutionen gebe, dann gebe es sie weil Leadership fehle. "Ich habe fünfeinhalb Monate später den Eindruck, dass es immer noch so ist", so Schulz. Bei jeder Ratspräsidentschaft, nicht nur bei der britischen, hörten wir immer dasselbe: Redet nicht zu laut von Europa, werbt nicht zu sehr für Europa, das ist in unseren Völkern nicht attraktiv. Wenn die Staats- und Regierungschefs ständig schlecht über Europa redeten, dann dürften sie sich nicht wundern, wenn die Völker in Europa den Eindruck haben, die Staats- und Regierungschefs hätten Recht. "Sie beklagen einen Zustand im Rat, den sie selbst herbeiführen. Davon haben wir jetzt die Nase voll, um das hier im Klartext einmal zu sagen".
Es gebe keine Krise der europäischen Institutionen in Gänze. Das Europäische Parlament handele, ebenso die Europäische Kommission. Die einzigen, die sich in Europa permanent nicht einigen könnten, seien die Staats- und Regierungschefs. Wenn es eine Krise in Europa gebe, dann sei das vor allem auch eine Krise des Europäischen Rates.
Vor 50-60 Jahren hätte es auch nicht in allen Völkern Europas Enthusiasmus für das europäische Projekt gegeben. Aber die damaligen Frauen und Männer, die die Regierungen führten, hätten gesagt, wer Frieden in Europa will, der braucht die Integration, der muss diesen Weg gehen. Deshalb würden wir diese Frauen und Männer heute Staatsmänner nennen und unsere Gebäude nach ihnen nennen. "Europa ist beizeiten geführt worden von Staatsmännern. Ich habe aber den Eindruck, heute wird es geführt von Kaufmännern, deren einziges Ziel es ist, herauszufinden, wie viel sie aus diesem Projekt herauskriegen können".
Mit Blick auf den Britenrabatt sagte Schulz, er habe gelernt, es gebe jetzt eine neue Mathematik: Der reduzierte Anstieg sei bereits die Reduzierung. Das sei aber falsch. Ein leicht erhöhter britischer Rabatt sei noch keine Reduzierung desselben. So werde man mit Sicherheit keine Einigung herbeiführen.
Graham WATSON (ALDE/ADLE, UK) erklärte, genau vor zwei Jahren hätten sechs Staats- und Regierungschefs einen Brief an den damaligen Kommissionspräsidenten Romano PRODI unterzeichnet, in dem sie die Begrenzung der Ausgaben der EU auf 1% forderten. Diese Unterschriften seien die Wurzeln unserer heutigen Probleme.
Die Staats- und Regierungschefs sprächen große Worte, die jedoch nicht ihren Taten entsprächen. Kein Kompromiss sei besser als ein schlechter Kompromiss. Es dürfe kein Europa mit zwei Geschwindigkeiten geben. Ein Budget von 1,03% des BNP werde unsere Politik und die Erweiterung nicht zahlen können. Selbst 1,08% sei eine konservative Prognose gewesen. Die soziale Solidarität müsse finanziert werden. Die Bekämpfung des Terrorismus bedürfe einer neuen Grundlage.
Daniel COHN-BENDIT (GRÜNE/EFA, DE) sah den Geist der Revolte, der im Parlament gegen den Rat und die Regierungen aufbreche. Die Eloquenz Blairs sei eine Eloquenz des Vakuums. Er sehe die Gefahr des Scheiterns Europas. Er kritisierte die Kürzung der Mittel für den ländlichen Raum, da dieser das modernste sei, was es in der Europäischen Landwirtschaftspolitik gebe. Auch die Förderung der Atompolitik sei etwas anderes als Modernität.
Die Ratspräsidentschaft habe nichts verstanden. Die Verantwortung für das, was passiert, hat nicht nur die Präsidentschaft - "sie hat sie auch, weil sie genauso mies und schlecht ist wie die gesamten Regierungen im Rat. Sie ist keinen Deut besser. Aber die Regierungen, die sie vertreten, sind auch Teil des Problems".
Bezüzüglich der Äußerungen des iranischen Präsidenten Mahmud Ahmadinedschad erklärte er, man solle sich überlegen, ob man den Iran nicht von der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 ausschließen solle.
Kampf gegen den Terrorismus könne nicht Kampf gegen die Demokratie bedeuten. Man müsse zur Rechtstaatlichkeit zurückkommen.
Francis WURTZ (KVEL/NGL, FR) erklärte, im Juni habe die große Mehrheit des Parlaments Tony Blair freundlich empfangen. Sechs Monate später hätten die Vorsitzenden der Fraktionen die britischen Budgetvorschläge aus Mangel an Solidarität einstimmig zurückgewiesen. Dies sei äußerst bemerkenswert. Das Verhalten gegenüber den neuen Mitgliedstaaten sei inakzeptabel. Wie könne man interne politische Streitigkeiten auf ihrem Rücken austragen?
Der britische Vorschlag sehe im Vergleich zum Vorschlag Luxemburgs 14 Mrd. Euro weniger für die neuen Mitgliedstaaten vor, gleichzeitig aber 12 Mrd. Euro Einsparungen für Großbritannien. Auch das zeige, dass die großen europäischen Prinzipien der aktuellen Präsidentschaft dort enden wo nationale Interessen betroffen sind. Die vorliegenden Vorschläge seien nichts anderes als ein Marshall-Plan für Großbritannien, der fünftgrößten Wirtschaftsmacht der Welt.
Nigel FARAGE (IND/DEM, UK) sagte, dass Großbritannien nie isolierter und unbeliebter in Europa gewesen sei als heute. Tony Blair wolle seine Präsidentschaft nicht ohne eine Einigung beenden. Deshalb werde es eine Einigung geben, die eine Kapitulation von Großbritannien sein wird. Abschließend sagte er, dass Großbritannien nicht in den europäischen Klub passen würde. "Werden Sie uns los, schmeißen Sie uns raus! Wir wollen nicht nur unser Geld zurück - wir wollen auch unser Land zurück".
Cristiana MUSCARDINI (UEN, IT) bedauerte, dass der neue britische Vorschlag dem Parlament heute nicht vorgelegt worden sei. Der britische Vorschlag bremse die Entwicklungspolitik und die notwendigen Sozialpolitiken. Außerdem berücksichtige er nicht die geografische Diversität der Mitgliedstaaten. Auch um den Terrorismus zu bekämpfen, brauche man politischen Willen und die entsprechende Finanzierung. Einige Länder müssten auf gewisse Privilegien verzichten, um einen Kompromiss zu finden. Die Union brauche ein finanzielles Gleichgewicht und dürfe niemanden bestrafen.
Weitere deutschsprachige Redner
Johannes VOGGENHUBER (GRÜNE/EFA, AT) erklärte, der heutige Tag sei ein Scherbengericht über die britische Ratspräsidentschaft. Diese habe mit Trompeten begonnen und ende mit dem Sterbeglöckchen am Armengrab.
"Sie haben Leadership versprochen und uns den nationalen Egoismus vorgeführt. Sie haben uns Europa als nationalistischen Interessensbasar, als Regierungseuropa vorgeführt. Das Vertrauen wollten Sie zurückgewinnen. In diesen sechs Monaten ist aufgrund Ihrer Politik nach allen Umfragen das Vertrauen der Menschen in allen Ländern dramatisch zurückgegangen".
Voggenhuber warf der britischen Präsidentschaft vor, die finanzielle Spaltung der EU zu betreiben und ein Zwei-Klassen-Europa zu schaffen. "Sie wollten Wege finden für das soziale Europa, und das Ergebnis von Hampton-Court war, dass es eigentlich gar kein Sozialmodell in Europa gibt. Das sind die kläglichen Ergebnisse", so Voggenhuber.
Das Thema Innere Sicherheit sei ein Tiefpunkt der britischen Ratspräsidentschaft. Innenminister Charles Clarke habe als erster einer demokratischen Regierung die europäische Menschenrechtskonvention als überholt bezeichnet.
Abschließend sagte er: "Ich habe eine einzige Frage an die britische Ratspräsidentschaft: Wann hören Sie auf, nach Europa zu reisen, und wann fangen Sie an, in Europa zu leben?"
Die britische Ratspräsidentschaft gefährde den guten Ruf der Zusammenarbeit, wenn sie kein vernünftiges, realistisches Budget zustande bringe, so Hannes SWOBODA (SPE, AT). Zwei Punkte wolle er ansprechen: Der Herr Minister komme selbst aus einer Region, die es geschafft hat, nicht zuletzt auch durch europäische Fördermittel, sich von der Landwirtschaft bis hin zu Forschung und Entwicklung zu einer Spitzenregion zu entwickeln. Warum solle dies jetzt anderen Regionen vorenthalten werden, indem gerade die modernen Mittel der ländlichen Entwicklung und der Forschung gekürzt werden?
Mit Blick auf die Erweiterung fragte Swoboda, ob es realistisch sei, mit solchen Budgets und einer solchen Budgetvorschau die EU wirklich erweiterungsfähig machen zu wollen? "Glauben Sie, dass es realistisch ist, diese Erweiterung auch mit den Ländern des Balkans vorzunehmen? Das ist doch nicht glaubwürdig"!
Er forderte die Präsidentschaft auf ihre Meinung zu ändern. "Kommen Sie mit einem Budgetvorschlag, der im wahrsten Sinne des Wortes realistisch ist, der aber die Hoffnungen und Wünsche der Europäer auch einigermaßen erfüllen kann. Das was bisher vorliegt, ist nicht akzeptabel für dieses Europäische Parlament und ist nicht akzeptabel für die Bürgerinnen und Bürger Europas"!
Othmar KARAS (EVP-ED, AT) sagte, das Vereinigte Königreich sei der Hauptverursacher des Scheiterns des Gipfels in Luxemburg.
Der Ratspräsidentschaft warf er Erpressung vor. Sie habe vor wenigen Tagen mitgeteilt, dass Großbritannien, wenn man jetzt nicht zustimme, nächstes Jahr alles ablehnen werde.
Zwei rhetorische Feuerwerke von Tony Blair im Europäischen Parlament machten noch keine erfolgreiche Ratspräsidentschaft. Es zeige sich der Widerspruch zwischen Reden und Realität, zwischen Zielen und Taten, zwischen Aufgaben und Kompetenzen, zwischen Ankündigungen und Erfolgen, zwischen dem niedergeschriebenen Fehdehandschuh und den vertraglichen, moralischen und politischen Verpflichtungen.
Er könne die Mentalität der britischen Präsidentschaft nicht nachvollziehen, so Karas. "Wie sagen Sie den Bürgern, dass Sie die Wettbewerbsfähigkeit reduzieren wollen, dass Sie weniger Geld für innere und äußere Sicherheit geben wollen, dass Sie 2007 weniger Geld auf den Tisch legen, als wir für das Budget 2006 vereinbart haben, dass Sie die Rolle Europas in der Welt schwächen wollen"?
Wir seien nicht die Erfüllungsgehilfen der nationalstaatlichen Einzelinteressen der Regierungen, sondern wir stehen auf der Seite des gemeinschaftlichen Europas, einer handlungs- und entscheidungsfähigen, solidarischen und vereinten Europäischen Union, erklärte Karas abschließend. "Wir Parlamente müssen die Führungsverantwortung übernehmen, weil Sie ein Vakuum hinterlassen".
Gesetzgebungs- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für das Jahr 2006
In einer Entschließung zum Gesetzgebungs- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für das Jahr 2006 stellen die Abgeordneten ihre Prioritäten für das anstehende Jahr auf. Dies sind u. a. Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit, die Notwendigkeit, Europa den Bürgern näher zu bringen sowie die Aufstellung eines angemessenen Finanzrahmens der EU für die kommenden Jahre, damit die Prioritäten der EU verwirklicht werden können.
Der gemeinsame Entschließungsantrag wurde von der EVP-ED-, der ALDE/ADLE-, und der UEN-Fraktion eingereicht und mit 255:251:32 Stimmen angenommen. Die Abgeordneten stellen darin konkrete Forderungen für das nächste Jahr in den verschiedensten Politikbereichen auf, die sich sowohl an die Kommission als auch an die Mitgliedstaaten richten.
Wichtig sind ihnen unter anderem Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und des sozialen Zusammenhalts Europas wie z.B. ausreichende Mittel für das 7. Forschungsrahmenprogramm, die Förderung des Erwerbs von Fremdsprachen, die Vollendung des Binnenmarktes, der Abbau der Bürokratie zu Gunsten von KMU, ein Vorschlag für ein einheitliches Gemeinschaftspatent, eine Diskussion über die EU-Strategie zur Bekämpfung von Steuerbetrug, die Koordinierung zwischen der Strategie von Lissabon und der Kohäsionspolitik sowie der Beginn mit der Vorbereitung für die Einführung des Euro.
Weiterhin fordern Sie Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität wie die Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel, die Festlegung einer globalen Energiestrategie, die Fortsetzung der Reform der GAP, Initiativen im Bereich Fischerei und Fremdenverkehr, eine Politik zur Stützung der Familie sowie die Festlegung eines Fahrplans zur Gleichstellung der Geschlechter.
Auch ein sichereres und freieres Europa liegt den Abgeordneten am Herzen. In diesem Zusammenhang fordern sie unter anderem, dass verstärkte Sicherheit für Bürger niemals den Schutz ihrer Grundrechte beeinträchtigen darf. Ebenso verlangen sie Priorität für Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität, gemeinsame Definitionen verschiedener schwerer Straftaten mit grenzüberschreitender Dimension, eine unionseigene Rechtsgrundlage für Europol, Maßnahmen zur Bewältigung von Einwanderungsströmen sowie einen Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels und der Drogen.
Damit Europa ein Partner auf der Weltbühne wird, soll die Kommission unter anderem Überlegungen bezüglich der Außengrenzen der EU anstellen unter Berücksichtigung der Aufnahmekapazität der EU. Zudem müsse es angemessene Mittel für die Nachbarschaftspolitik geben, die transatlantischen Beziehungen seien zu verstärken und die Handelsbeziehungen mit China zu überwachen. Die Abgeordneten begrüßen auch die neue Strategie für Afrika.
Wichtig ist den Abgeordneten des Weiteren, dass Europa besser funktioniert und bürgernäher wird. Hierzu soll unter anderem die Vereinfachung und Konsolidierung der Rechtsvorschriften der EU beschleunigt werden.
Den angenommenen Text des EP finden Sie in Kürze hier.
Vergabe des Sacharow-Preises 2005
Im Rahmen einer feierlichen Sitzung hat das Europäische Parlament heute den Sacharow-Preis für geistige Freiheit 2005 verliehen. Der diesjährige Sacharow-Preis ging an drei Kandidaten. "Damen in Weiß" aus Kuba, Hauwa Ibrahim aus Nigeria und die Organisation "Reporter ohne Grenzen".
Die "Damen in Weiß" konnten allerdings nicht an der Zeremonie teilnehmen, da die kubanischen Behörden immer neue administrative Hürden aufbauten, die eine Ausreise unmöglich machten. Der Präsident des Europäischen Parlaments, Josep BORRELL, übte scharfe Kritik am Verhalten der kubanischen Regierung. Er habe bis zur letzten Minute versucht, die Ausreise zu erwirken.
Die "Damen in Weiß" wurden von Blanca Reyes, einer Exilkubanerin, vertreten. Sie nahm den Preis jedoch nicht entgegen, da die "Damen" wünschen, dass ihnen der Preis von einer Delegation des Europäischen Parlaments in ihrer Heimat in Kuba übergeben wird.
Präsident Borrell würdigte die Preisträger mit den Worten: "Sie haben den Preis verdient, denn Sie verkörpern den Kampf für die Menschenrechte, gegen Regimes, die willkürlich Menschen inhaftieren und gegen unmenschliche Gesetze. Sie verkörpern den Kampf für das Recht auf Information und gegen Terroristen, die unsere Demokratie zerstören wollen".
Er erklärte weiter, dass für viel von uns die Menschenrechte etwas Selbstverständliches seien. Dies sei jedoch nicht so. Für viele Menschen blieben die Menschenrechte unerreichbar und ein Traum. Wir Europäer hätten deshalb eine besondere Verantwortung.
Reden der Preisträger
Blanca Reyes verlas im Namen der "Damen in Weiß" deren Rede. Sie sagte, die Auszeichnung sei eine Verpflichtung, weiterhin für die 75 Inhaftierten zu kämpfen und deren Freilassung zu verlangen.
Die kubanische Regierung verletze systematisch die Menschrechte. Die "Damen" würden sich auch in Zukunft für Demokratie, Aussöhnung und soziale Gerechtigkeit einsetzen.
Sie dankte für den Preis, den sie allerdings nicht entgegen nehmen werde, da die "Damen" wünschten, dass das Europäische Parlament den Preis bald in Kuba direkt an sie vergibt. Sie werde auch nicht an dem offiziellen Essen teilnehmen, die der Präsident zu Ehren der Preisträgerveranstaltet. Der leere Stuhl sei ein Zeichen des Protests gegen die kubanische Regierung und ihr Verhalten.
Hauwa Ibrahim erläuterte den Abgeordneten, welche Strategien sie bei der Verteidigung von Frauen einsetzen würde, die nach Sharia-Recht verurteilt wurden. Wichtig sei es, die Dynamik des islamischen Sharia-Rechts und der Mullahs zu verstehen. Ebenso wie die Werte des Volkes und der Gesellschaft.
Sie wolle die Gesetze dafür einsetzen, um Frauen vor der Steinigung zu retten. Sie hätte immer auf lokaler Ebene gehandelt, aber immer global gedacht. Den Medien habe sie nicht gesagt, was diese hören wollten, sondern dass, was sie wissen sollten. Sie sei auch Bedrohungen ausgesetzt gewesen, unter anderem von den Mullahs, die ihr vorgeworfen hätten, sie habe die Sharia verletzt und müsse gesteinigt werden.
Nach einem Gespräch mit den Mullahs hätten diese jedoch gesagt, dass sie sie zwar nicht öffentlich unterstützten, sich jedoch auch nicht öffentlich gegen sie äußern würden. Es sei wichtig gewesen, die Mullahs auf dem Weg mitzunehmen und auch sie zu verpflichten.
Sie selbst habe mit 90 Fällen zu tun gehabt. Sie selber habe das Privileg der Bildung genossen und wolle dass ihr Preisgeld in die Bildung fließe. Sie habe eine entsprechende Stiftung eingerichtet. "Mit dem Preis geben wir denen eine Stimme, die keine haben und denen Macht, die keine haben", erklärte sie.
Ihr gehe es um die Achtung des Rechtsstaates und die Trennung von Staat und Religion. Das neue Sharia-Rechtssystem müsse reformiert werden.
Ihre Stimme sei heute durch den Preis gestärkt worden. Sie sei heute die Stimme für die Menschlichkeit. Ihre Hoffnung sei es, durch die Herrschaft des Rechts eine bessere Gesellschaft zu schaffen.
Robert Ménard, Generalsekretär von "Reporter ohne Grenzen", beglückwünschte die Abgeordneten dafür, dass sie die Qualität von Journalisten anerkennen, wo diese ihnen doch manchmal auch unangenehm werden. Trotz alldem wüssten sie, dass Journalisten wie auch Politiker für die Demokratie unabdingbar seien. Durch den Preis würden unter anderem auch die 74 Kollegen, die im Irak getötet wurden und die fünf irakischen Journalisten, die von den Amerikanern inhaftiert wurden, geehrt.
Er könne nicht verstehen, dass es als ein Skandal angesehen werde, wenn 24 Journalisten in Kuba inhaftiert seien, es jedoch nicht interessiere, wenn die amerikanische Armee ohne Rechtfertigung Journalisten im Irak festhalte. Man müsse in beiden Fällen gleich entschlossen sein.
Im Fall von Florence Aubenas hätte es eine große Mobilisierung gegeben, jedoch sei es bedauernswert, dass es in vielen anderen ähnlichen Fällen sehr schwierig sei, die Menschen zu mobilisieren. Es würde zweierlei Maß angelegt. Die Glaubwürdigkeit werde untergraben, wenn wir uns mehr für unsere Fälle einsetzten als für andere.
Auch dürften wir nicht intolerant sein. Demokratie bedeute nicht, sich nur für die eigene Meinungsfreiheit einzusetzen, sondern man müsse sich auch für die Meinungsfreiheit der anderen einsetzen, auch wenn dies unangenehme Folgen haben könne.
Wir lebten in einer Demokratie, die es in der Hälfte der Welt nicht gebe. Man könne beispielsweise das Problem der Medienkonzentration in der EU nicht mit der Inhaftierung von Journalisten in Burma und China gleichsetzen. Wir müssten aufhören, alles zu vermengen.
Er forderte die Abgeordneten auf, ihr eigenes Wort zu respektieren, wenn sie Verpflichtungen eingehen. "Gehen Sie bis zum Ende, sprechen Sie die Wahrheit", ersuchte er die Abgeordneten.
Die diesjährigen Preisträger
"Damen in Weiß" („Damas de blanco“) aus Kuba: eine Gruppe von Frauen, die seit 2004 jeden Sonntag friedlich gegen die andauernde Inhaftierung ihrer in Kuba als politische Regimekritiker geltenden Ehemänner und Söhne protestiert. Als Symbol für den Frieden und die Unschuld der Inhaftierten tragen die Frauen ausschließlich Weiß.
Hauwa Ibrahim: Die aus einfachen Verhältnissen stammende Juristin gilt inzwischen als führende nigerianische Rechtsanwältin für Menschenrechte. Sie vertritt Frauen bzw. Jugendliche, die gemäß des Scharia-Rechts wegen Ehebruchs gesteinigt werden sollen bzw. denen wegen Diebstahls Amputationen drohen.
"Reporter ohne Grenzen": Diese internationale Organisation kämpft weltweit für die Pressefreiheit. Sie setzt sich auch für den Schutz von Journalisten und anderer Medienfachleute vor Zensur und Unterdrückung jeder Art ein.
Bisherige Preisträger:
1988 Nelson Mandela und Anatoli Marchenko (posthum)
1989 Alexander Dubcek
1990 Aung San Suu Kyi
1991 Adem Demaçi
1992 Las Madres de la Plaza de Mayo
1993 Oslobodjenje
1994 Taslima Nasreen
1995 Leyla Zana
1996 Wei Jinsheng
1997 Salima Ghezali
1998 Ibrahim Rugova
1999 Xanana Gusmão
2000 ¡Basta Ya!
2001 Izzat Ghazzawi, Nurit Peled-Elhanan und Dom Zacarias Kamwenho
2002 Oswaldo José Payá Sardiñas
2003 UN-Generalsekretär Kofi Annan und alle Mitarbeiter der UN
2004 Weißrussischer Journalistenverband
Staatliche Beihilfen als Instrument regionaler Entwicklung - Keine EU-Förderdung von Betriebsverlagerungen
Mit staatlichen Beihilfen als Instrument der regionalen Entwicklung befasst sich der Bericht von Miloš KOTEREC (SPE, SL), der heute angenommen wurde. Die Abgeordneten verlangen darin u. a., dass die vom sog. "statistischen Effekt" betroffenen Regionen genauso behandelt werden wie jene Regionen, die im Rahmen des Konvergenz-Ziel (ehem. Ziel 1) Höchstforderstatus erhalten.
Das Parlament betont, dass die staatlichen Direktbeihilfen in "ihrer Schlüsselfunktion als ein Instrument der regionalen Entwicklung ein wichtiges Mittel zur Erreichung des vorrangigen Kohäsionsziels sind" (B). Sie stellten einen positiven Anreiz für die wirtschaftliche Entwicklung in Gebieten mit Entwicklungsrückstand dar (H). Aus diesem Grund müsse für sie ein "differenzierter Ansatz" im Vergleich zu der allgemeinen Behandlung von staatlichen Beihilfen in einer Marktwirtschaft gewählt werden (B).
Die Abgeordneten begrüßen die Tatsache, dass die Regionen, die dem statistischen Effekt unterliegen, weiterhin unter Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a EGV fallen und genauso behandelt werden wie die Regionen, die aufgrund ihres Entwicklungsrückstands unter das Konvergenzziel fallen. Sie fordern deshalb, dass die entsprechende Regelung für die Regionen, die dem statistischen Effekt unterliegen, bis zum Ende des Programmplanungszeitraums, d. h. bis 2013, beibehalten wird, ohne ihre Situation im Jahr 2009 zu prüfen (7).
Das Parlament begrüßt, dass die Kommission die Arbeitslosenquote als zusätzlichen Indikator für förderfähige Gebiete heranziehen will. Es betont jedoch, dass es nötig ist, Indikatoren einzuführen, die die Abweichungen der regionalen Entwicklung in ihren verschiedenen Erscheinungsformen dynamisch darstellen, damit die Mitgliedstaaten besser das relative Wohlstandsniveau der Regionen und somit ihre Förderfähigkeit messen können (8).
Des Weiteren betonen die Abgeordneten die Wichtigkeit des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der EU. "Ländlichen Gebieten, vom Strukturwandel betroffenen Gebieten, städtischen Gebieten mit rückläufiger Entwicklung sowie Regionen, die unter schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Benachteiligungen leiden, wie den nördlichsten Regionen mit sehr geringer Bevölkerungsdichte sowie den Insel-, Grenz- und Bergregionen" soll besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Die Kommission wird aufgefordert, detaillierte Kriterien auszuarbeiten, mit deren Hilfe festgestellt werden kann, welche Regionen dies sind, und die es ermöglichen, ihnen den Umfang an Hilfe zukommen zu lassen, der ihren Problem entspricht (6).
Mit Blick auf eine EU-Förderung von Betriebsverlagerungen macht das Parlament klar, dass "eine EU-Förderung von Betriebsverlagerungen keinen Nutzen auf europäischer Ebene bringt und deshalb vermieden werden muss" (49). Die Kommission soll auf der Grundlage des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gemeinschaftliche Leitlinien für die Rückforderung der Beihilfe festzulegen, wenn diesen Verpflichtungen nicht Rechnung getragen wird (39).
Schließlich unterstützen die Abgeordneten die Einführung eines zusätzlichen Sicherheitsnetzes, um zu gewährleisten, dass je Mitgliedstaat nicht mehr als 50% der zwischen 2000 und 2006 in einem Fördergebiet ansässigen Bevölkerung aus der Förderung herausfallen. Sie empfehlen jedoch, dass die Kommission prüft, ob dieses Sicherheitsnetz gestärkt werden kann, indem die Schwelle von 50% gesenkt wird, damit die Reduzierung des Anteils der im Zeitraum 2007 - 2013 betroffenen Bevölkerung nicht zu stark ausfällt (14).
Berichterstatter: Miloš KOTEREC (SPE, SL)
Bericht über direkte staatliche Beihilfen als Instrument der regionalen Entwicklung
(2004/2255(INI))
Initiativbericht
Den angenommenen Text des EP finden Sie in Kürze hier
Hilfe für die von der Reform der EU-Zuckermarktordnung betroffenen Länder
Das Europäische Parlament hat heute den Bericht von Bernard LEHIDEUX (ALDE/ADLE, FR) zum Vorschlag der Kommission zur "Einführung von Begleitmaßnahmen für Vertragsstaaten des AKP-Zuckerprotokolls, die von der Reform der EU-Zuckermarktordnung betroffen sind" angenommen.
Ziel der Verordnung ist es, ein System finanzieller und technischer Hilfe festzulegen, um den Anpassungsprozess in den Vertragsstaaten des Zuckerprotokolls (AKP-Staaten des afrikanischen, karibischen und pazifischen Raums) zu begleiten, die von der Reform der gemeinsamen Marktordnung für Zucker betroffen sind. Es sollen zusätzliche Mittel für diese Länder bereitgestellt werden, die weitgehend von der Reform berührt werden, um sie in die Lage zu versetzen, ihre Zuckerindustrie umzustrukturieren bzw. ihre Wirtschaft zu diversifizieren und die schwerwiegenden sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen zu bewältigen, die diese Änderungen mit sich bringen.
Die Abgeordneten betonen, dass es von äußerster Wichtigkeit ist, den Staaten des AKP-Zuckerprotokolls eine möglichst rasche Unterstützung zu gewähren, die die bereits bestehende Hilfe ergänzt, um optimale Aussichten auf erfolgreiche Anpassung an die neuen Gegebenheiten zu haben (3).
Abgelehnt wurde vom Plenum die vom Entwicklungsausschuss geforderte Erhöhung der Mittel für 2006 auf 80 Mio. Euro. Der von der Kommission vorgeschlagene Betrag von 40 Mio. Euro für 2006 bleibt damit bestehen. Mit dem Geld soll u. a. die wirtschaftliche Diversifizierung in vom Zucker abhängigen Gebieten gefördert werden, z.B. durch Umstellung der derzeitigen Zuckerproduktion auf die Erzeugung von Bioethanol und anderen, nicht zur Ernährung bestimmten Verwendungen von Zucker (6).
Berichterstatter: Bernard LEHIDEUX (ALDE/ADLE, FR)
Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung von Begleitmaßnahmen für Vertragsstaaten des AKP-Zuckerprotokolls, die von der Reform der EU-Zuckermarktordnung betroffen sind
(KOM(2005)0266 – C6‑0210/2005 – 2005/0117(COD))
Den angenommenen Text des EP finden Sie in Kürze hier.
Europäisches Jahr der Chancengleichheit für alle: 2007
Das Parlament hat mit der Annahme des Berichts von Martine ROURE (SPE, FR) 50 Änderungen am Vorschlag der Kommission zum "Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle - (2007) Beitrag zu einer gerechten Gesellschaft" vorgenommen.
Die Mittel für den Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2007 sollen von 13,6 Mio. Euro auf 15 Mio. Euro aufgestockt werden, davon sind 6 Mio. EUR für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2006 bestimmt. Bis eine Einigung über die Finanzielle Vorausschau getroffen ist, wird der für 2007 vorgesehene Betrag jedoch nur als Richtbetrag angegeben (38).
Nach Ansicht des Parlaments soll eine nationale Durchführungsstelle für die Festlegung der nationalen Strategie und Prioritäten für das Europäische Jahr sowie für die Auswahl der einzelnen für eine Gemeinschaftsfinanzierung vorzuschlagenden Tätigkeiten zuständig sein (29). Diese Stelle soll zudem eng mit der Zivilgesellschaft zusammen arbeiten, dazu gehören auch Organisationen, die die Interessen von Personen verteidigen oder vertreten, die möglicherweise Opfer von Diskriminierung und Ungleichbehandlung sind, und andere Betroffene (39).
Einige Mitgliedstaaten sind mit der Umsetzung der Europäischen Rechtsvorschriften zur Nichtdiskriminierung in Verzug. Das Europäische Jahr sollte nach Auffassung der Abgeordneten eine Dynamik entwickeln, die die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen zur Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften im Bereich Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung unterstützt (10).
Entscheidend für den Erfolg des Rechtsrahmens der Gemeinschaft zur Bekämpfung von Diskriminierungen ist, dass er in der Bevölkerung breite Unterstützung findet. Das setzt voraus, dass "ein echter politischer Wille vorhanden ist" (14). Den Sozialpartnern, lokalen und regionalen Körperschaften sowie Nichtregierungs-Organisationen kommt, so die Abgeordneten, daher eine entscheidende Rolle zu.
Zu den Zielen des Europäischen Jahres muss die Aufklärung über Mehrfachdiskriminierung und die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten gehören. Das Europäische Jahr soll deshalb dazu beitragen, dass jene Bevölkerungsgruppen, die Opfer von Diskriminierung sind, besser über ihre Rechte und die bestehenden europäischen Rechtsvorschriften zur Nichtdiskriminierung informiert sind (19).
Hintergrund:
Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass 2007 ein "Europäisches Jahr der Chancengleichheit für alle“ veranstaltet wird, das sich im Wesentlichen auf folgende vier Hauptthemen konzentriert:
- Sensibilisierung der Gesellschaft für ihr Recht auf Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
- Förderung der Debatte über Möglichkeiten, die gesellschaftliche Teilhabe unterrepräsentierter Gruppen zu stärken
- Anerkennung und Würdigung der Vielfalt
- Förderung von Respekt und Toleranz
Berichterstatterin: Martine ROURE (SPE, FR)
über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle (2007) –
Beitrag zu einer gerechten Gesellschaft
(KOM(2005)0225 – C6‑0178/2005 – 2005/0107(COD))
(***I) Mitentscheidungsverfahren, 1. Lesung
Den endgültigen Text des EP finden Sie in Kürze hier.
Änderung der Maschinen-Richtlinie
Das Europäische Parlament nimmt in dem Bericht von Andreas SCHWAB (EVP-ED, DE) wenige Änderungen am Gemeinsamen Standpunkt des Rates zur Richtlinie über Maschinen vor. Zuvor fanden zwischen Parlament, Kommission und Rat informelle Gespräche statt, um das Gesetzgebungsverfahren zügig zu beenden.
Zu den Änderungen des Parlaments gehören u. a.:
Die Mitgliedstaten sind, so Änderung 20, dafür verantwortlich, dass in ihrem Gebiet die wirksame Anwendung dieser Richtlinie und im Rahmen der Möglichkeiten eine Verbesserung des Sicherheitsniveaus der betroffenen Maschinen im Einklang mit ihren Vorschriften gewährleistet wird. Die Mitgliedstaaten sollten ihre Kapazität sicherstellen, eine effektive Marktaufsicht gemäß den Leitlinien der Kommission durchzuführen, damit die richtige und einheitliche Anwendung dieser Richtlinie gewährleistet wird.
Elektromotoren werden von der Richtlinie ausnehmen (5). Auch wird festgeschrieben, dass an Maschinen keine Kennzeichnungen, Zeichen oder Aufschriften angebracht werden dürfen, die hinsichtlich ihrer Bedeutung oder Gestalt oder in beiderlei Hinsicht von Dritten mit der CE-Kennzeichnung verwechselt werden können. Jede andere Kennzeichnung darf auf Maschinen angebracht werden, wenn sie die Sichtbarkeit, Lesbarkeit und Bedeutung der CE-Kennzeichnung nicht beeinträchtigt (8).
Die Hersteller sollen nicht für die Entsorgung verantwortlich sein. Das Parlament streicht deshalb den entsprechenden Passus aus dem Gemeinsamen Standpunkt (13).
Geschäfts-, Berufs- und Handelsgeheimnisse müssen nach Auffassung der Abgeordneten als vertraulich behandelt werden, es sei denn, ihre Weitergabe ist im Interesse der Sicherheit und Gesundheit von Personen geboten (9).
Hinsichtlich der Bewertung der Technologie der Maschinen umfasst das Bewertungsverfahren auch eine Inspektion des Herstellerwerks. Während der Prüfung überprüft das Prüfteam die technischen Unterlagen, um zu gewährleisten, dass sie die einschlägigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllen (23).
Hintergrund:
Ziel des ursprünglichen Vorschlags war die Sicherstellung des freien Verkehrs der unter diese Richtlinie fallenden Güter durch die Gewährleistung eines hohen Maßes an Schutz in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit und Verbraucherschutz. Diese Richtlinie gilt für Maschinen und im Zusammenhang mit Maschinen verwendete Güter.
Die wichtigsten Ziele des ursprünglichen Vorschlags waren folgende:
- Eine genauere Festlegung des Anwendungsbereichs der Richtlinie, die Abgrenzung gegenüber anderen Richtlinien, insbesondere gegenüber den Niederspannungs- und Aufzugsrichtlinien und eine genauere Beschreibung des Konzepts „unvollständige Maschinen“.
- Stärkung der Bestimmungen zur Marktaufsicht und zur Benachrichtigung der Konformitätsbewertungsstellen.
- Einführung eines Verfahrens zur umfassenden Qualitätssicherung für bestimmte Maschinengattungen.
Berichterstatter: Andreas SCHWAB (EVP-ED, DE)
betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG
(5786/2/2005 – C6‑0267/2005 – 2001/0004(COD))
(***II) Mitentscheidungsverfahren, 2. Lesung
Den angenommenen Text des EP finden Sie in Kürze hier.
Anwendung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) wird verschoben
Das Europäische Parlament hat beschlossen, die Anwendung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) um 18 Monate auf den 1. November 2007 zu verschieben. Mit der Annahme des Berichts von Piia-Noora KAUPPI (EVP-ED, FI) unterstützen die Abgeordneten die im Rat erzielte Einigung, um eine schnelle Verabschiedung der Richtlinie zu ermöglichen.
Ursprünglich hätten die Mitgliedstaaten MiFID bis zum 1. April 2006 in nationales Recht umsetzen müssen. Die Kommission erweiterte diese Frist in dem vorliegenden Vorschlag nach Intervention von Mitgliedstaaten und Finanzdienstleistern um sechs Monate auf den 30. Oktober 2006 und setzte die Frist für die Anwendung der Vorschriften auf den 1. Mai 2007 fest. Das Parlament verlängert diese Fristen nun nochmals: Gemäß Änderungsantrag 7 müssen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften spätestens am 31. Januar 2007 in Kraft setzen und diese Vorschriften ab 1. November 2007 anwenden.
Mit Blick auf das sog. Komitologie-Verfahren (Exekutiv- und Durchführungsbefugnisse der Kommission) fügt das Parlament eine Formulierung ein, auf die sich Rat und EP schon bei den Richtlinien zur Umsetzung des Basel-II-Abkommens einigen konnten. Das Parlament enthält demnach ein Rückrufrecht, das demjenigen des Rates entspricht: "Das Europäische Parlament und der Rat sollten aus der Sicht des Europäischen Parlaments die Gelegenheit haben, die Übertragung von Durchführungsbefugnissen auf die Kommission innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu bewerten. Es ist deshalb angemessen, den Zeitraum zu begrenzen, während dem die Kommission Durchführungsmaßnahmen annehmen kann" (1). Bis spätestens zum 1. April 2008 wird die Anwendung der Bestimmungen der Richtlinie, die die Annahme technischer Bestimmungen erfordern, ausgesetzt. Das Europäische Parlament und der Rat können auf Vorschlag der Kommission die betreffenden Bestimmungen gemäß dem Mitentscheidungsverfahren erneuern und überprüfen sie dazu vor dem oben genannten Datum (11).
Zugleich wird festgeschrieben, dass das Europäische Parlament über einen Zeitraum von drei Monaten verfügen sollte, um Entwürfen für Änderungen und Durchführungsmaßnahmen zu prüfen und seinen Standpunkt dazu darlegen zu können. Sollte das Parlament innerhalb dieser Frist eine entsprechende Entschließung annehmen, muss die Kommission die Entwürfe von Änderungen oder Maßnahmen überprüfen (ÄA 2, 10).
Berichterstatterin: Piia-Noora KAUPPI (EVP-ED, FI)
über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente in Bezug auf bestimmte Fristen
(KOM(2005)0253 – C6‑0191/2005 – 2005/0111(COD))
(***I) Mitentscheidungsverfahren, 1. Lesung
