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Straßburg, Brüssel und Luxemburg - die drei Arbeitsorte des Europäischen Parlaments

Institutionen - 10-01-2006 - 13:28
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Luxembourg, Bruxelles et Strasbourg

Das EP verteilt seine Arbeit auf drei Orte: Straßburg, Brüssel und Luxemburg

Sitz des Europäischen Parlaments ist Straßburg, allerdings tagen die meisten Ausschüsse in Brüssel, während sich das Generalsekretariat in Luxemburg befindet. Diese Struktur wurde 1992 auf dem Gipfel von Edinburgh vereinbart und 1999 im Vertrag von Amsterdam festgeschrieben. Sie hat historische Gründe, ist jedoch in der Praxis nicht immer leicht zu handhaben.

 
Wenn Sie einen Abgeordneten im Europäischen Parlament treffen möchten, sollten Sie immer daran denken, vorher den genauen Ort zu vereinbaren. Denn sonst kann es passieren, dass Sie am offiziellen Sitz des Parlaments in Straßburg warten, während der Abgeordnete in Brüssel erscheint (oder umgekehrt). Warum teilt das Europäische Parlament seine Tätigkeiten zwischen drei Städten auf?
 
1951 war vorgesehen, dass alle Institutionen der neu gegründeten Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) ihren Sitz in Brüssel haben sollten. Brüssel war der Favorit aller Gründungsmitglieder außer dem belgischen Ministerpräsidenten, der angeblich Lüttich bevorzugte. Da jedoch für Entscheidungen dieser Art das Prinzip der Einstimmigkeit galt, fiel die Wahl am Ende auf Luxemburg statt auf Brüssel. Dies stellte ein Problem für die parlamentarische Versammlung dar, da in Luxemburg keine ausreichend großen Räumlichkeiten vorhanden waren. Der nächstgelegene Ort, an dem alle Abgeordneten Platz gehabt hätten, war der Sitzungssaal des Europarats in Straßburg. Daher fanden ab 1952 alle Plenarsitzungen des Europäischen Parlaments in der elsässischen Hauptstadt statt, die zudem als Symbol der deutsch-französischen Aussöhnung galt.
 
Mit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) im Jahr 1957 und der damit verbundenen Ausweitung der parlamentarischen Tätigkeiten wurde jedoch ein wachsender Teil der Tätigkeiten nach Brüssel verlagert. Finanzielle und rechtliche Institutionen sowie der Europäische Rechnungshof blieben in Luxemburg. Die belgische Hauptstadt wurde zum Zentrum für die meisten Tätigkeiten der Europäischen Kommission und des Rates. Die Versammlung, aus der im März 1962 das Europäische Parlament hervorging, verlegte ihre Tätigkeiten schrittweise nach Brüssel. Im Anschluss an den Bericht des konservativen britischen Abgeordneten Derek Prag vom Januar 1989 wurde diese Verlegung nach Brüssel offiziell genehmigt. Das Ziel bestand darin, die Verfahren des Parlaments zu rationalisieren und es der Kommission und dem Ministerrat näher zu bringen. Zwar wurden die Plenarsitzungen weiterhin in Straßburg abgehalten; Sondersitzungen konnten nun jedoch in Brüssel stattfinden. Die parlamentarischen Tätigkeiten wurden somit über drei Arbeitsorte verteilt.
 
Jahrelang konnten sich Belgien und Frankreich nicht einigen, wo sich der offizielle Sitz befinden sollte. Erst 1992 auf dem Gipfel von Edinburgh wurde eine Einigung erzielt. Belgien akzeptierte, dass Straßburg offiziell Sitz des Europäischen Parlaments würde und dass dort zwölf Plenarsitzungen pro Jahr stattfänden, sofern andere Aktivitäten (Sitzungen der Ausschüsse und der politischen Fraktionen sowie Sondersitzungen) nach Brüssel verlegt würden. Diese Einigung wurde dann im Vertrag von Amsterdam festgeschrieben, der 1999 in Kraft trat. Heute mietet das Parlament mit seinen 732 Abgeordneten längst nicht mehr den Saal des Europarats, eine Organisation, deren  Mitgliederzahl ebenfalls gestiegen ist. Das EP hat heute zwei eigene Plenarsäle, einen in Straßburg und einen in Brüssel, während sich sein Generalsekretariat weiterhin in Luxemburg befindet. Haushaltstechnische und praktische Konsequenzen dieser geographischen Trennung führen regelmäßig dazu, dass alte Diskussionen über die Wahl dieser Orte aufleben. Jede Änderung erfordert jedoch Einstimmigkeit im Ministerrat.
 
REF: 20060110STO04172