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Europäische Krankenversicherungskarte

Gesundheitswesen - 04-08-2009 - 14:11
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Deborah Carella zeigt ihre neue Krankenversicherungskarte fürs europäische Ausland 
Photo: © European Parliament / P. Naj-Oleari

Medizinische Versorgung im Ausland: einfacher mit der EKVK

Die Urlaubszeit hat begonnen: Die Koffer sind gepackt, die Nachbarn werden die Pflanzen gießen und die Katze füttern, auch die Tickets sind gekauft. Mit im Gepäck haben sollte man für den Fall der Fälle auch die Krankenversicherungskarte. Da sich auf der Rückseite normalerweise die Europäische Krankenversicherungskarte befindet, kann sie auch im europäischen Ausland zur Abrechnung von gesetzlichen Arztleistungen benutzt werden.

Die Überwindung der Grenzen zwischen den EU-Staaten ist eine der Errungenschaften der Europäischen Union. EU-Bürger haben das Recht, ohne Einschränkungen zu reisen. Damit die Bürger von diesem Recht auch wirklich profitieren können, ist es aber zum Beispiel notwendig, dass die Kosten für medizinische Behandlung im Ausland möglichst einfach rückerstattet werden.
 
Der EU-Ministerrat und das Europäische Parlament haben 2003 den gesetzlichen Rahmen für eine einheitliche Krankenversicherungskarte geschaffen: die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) hat seitdem den Auslandskrankenschein E 111 abgelöst.
 
Das Parlament legte im Gesetzgebungsverfahren Wert darauf, dass die Karte möglichst schnell eingeführt werden konnte und beschränkte sich auf einige wenige Abänderung an den Vorschlägen der EU-Kommission.
 
Seit Mitte 2004 wird die Karte ausgestellt und in allen EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz anerkannt.
 
 
Die Europäische Krankenversicherungskarte: praktische Informationen 
 
Die EKVK macht es einfacher, während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts kassenärztlich behandelt zu werden. Die Behandlung erfolgt nach den Regeln des Landes, in dem sich der Patient befindet und die Rückerstattung erfolgt gemäß den in diesem Land geltenden Sätzen.
 
Die EKVK ist bestimmt für Behandlungen in einem anderem europäischen Land, die während des Auslandsaufenthaltes notwendig werden. Sie ist also nicht vorgesehen, um planbare Behandlungen in einem andern EU-Staat zu bekommen oder wenn der Auslandsaufenthalt in erster Linie der medizinischen Behandlung dient. 
 
Die EKVK kann nur für Behandlungen benutzt werden, die von der gesetzlichen Krankenversicherung im Land der Behandlung auch übernommen werden.
 
Alle im Rahmen einer gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten haben Anspruch auf eine EKVK. Der jeweilige Mitgliedsstaat ist für die Ausgabe der Karte verantwortlich; wer eine Karte erhalten möchte, sollte sich an seine Krankenversicherung wenden.
 
In Deutschland und Österreich sollte die EKVK in der Regel auf der Rückseite der normalen Versichertenkarte (e-Card in Österreich) angebracht sein. Man sollte vor der Reise überprüfen, ob die Datenfelder ausgefüllt sind und sich im Zweifel an die Krankenkasse wenden.
 
Die EKVK ist kein Ersatz für eine zusätzliche Reiseversicherung, da letztere in der Regeln beispielsweise auch den Rücktransport im Krankheitsfall oder nach Unfällen übernimmt.
 
Gute Reise und gute Gesundheit!
 
Für die Ausgabe der Europäischen Krankenversicherungskarte sind die jeweiligen Stellen der EU-Mitgliedsstaaten zuständig. Dieser Artikel dient der Information und dem Auffinden von Informationen; die Darstellung hat keine offiziellen Charakter.
 
REF: 20060720STO09924