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Dem letzten Willen europaweit Gültigkeit verschaffen
Bürgerrechte - 29-11-2006 - 10:50
Erbschaften können eine komplizierte Angelegenheit sein. Und wenn der verstorbene Freund oder Verwandte zum Beispiel ein Feriendomizil oder seinen Altersruhesitz im Süden Europas hinterlässt, kann es zu Problemen kommen, weil es große Unterschiede im Erbrecht der europäischen Staaten gibt. Nach einer Studie des Deutschen Notarinstituts gibt es jedes Jahr zwischen 50.000 und 100.000 solcher grenzüberschreitender Erbschaften. Das Parlament drängt die Kommission daher zum Handeln.
Immer mehr Europäer machen von der Freizügigkeit in Europa Gebrauch und verbringend einen Teil ihres Lebens, meist das Rentenalter, in einem anderen Land.
Wenn nun ein deutscher Rentner seinen Kindern eine Immobilie an der Algarve hinterlässt, stellen sich für die Hinterbliebenen gleich mehrere Fragen: welche Behörden und Gerichte sind zuständig? Welches Erbrecht kommt zur Anwendung? Welcher Notar vollstreckt das Testament, wenn es eines gibt, und wo lässt es sich gegebenenfalls anfechten?
Europa-Abgeordnete sehen Handlungsbedarf
Das Europaparlament hat in seiner Plenartagung Mitte November mit großer Mehrheit einen Bericht verabschiedet, in dem es die EU-Kommission auffordert einen gesetzgeberischen Vorschlag zu unterbreiten.
Das EU-Parlament regiert mit dem Bericht auf ein Diskussionsdokument der EU-Kommission (ein sogenanntes Grünbuch) zum Erb- und Testamentsrecht, zu dem die Kommission am 30. November auch eine Konsultations-Veranstaltung durchführt.
Parlament empfiehlt Europäischen Erbschein
Das Parlament empfiehlt insbesondere die Einführung eines Europäischen Erbscheins. In diesem amtlichen Dokument würde für den Erbfall festgeschrieben werden, welches Recht Anwendung finden soll, wer die Erben sind, wer den Nachlass verwaltet und was vererbt wird. Der Europäische Erbschein hätte in der gesamten EU Gültigkeit.
Außerdem dringt das Europaparlament darauf, dass in einem Rechtsakt alle Verfahrenschritte in einer Nachlass-Sache (von der Testamentseröffnung bis zur Übergabe der Erbgegenstände) geregelt werden sollten. Darüber hinaus enthält der Parlamentsbericht eine Vielzahl von konkreten Vorschlägen zur Gestaltung des geforderten Rechtsaktes.
Giuseppe Gargani, italienischer Europa-Abgeordneter von der Europäischen Volkspartei, der den Parlamentsbericht vorbereitet hatte, sagte während der Plenartagung: „Testamentsrecht ist ein sensibler und emotionsgeladener Rechtsbereich. Heute wird das Recht in diesem Bereich oft als hinderlich betrachtet und nicht als sinnvolles Instrument, um den letzten Willen der Verstorbenen zu erfüllen. Ein Rechtsakt der EU ist notwendig und ich bin zufrieden, dass EU-Kommissar Frattini erklärt hat, dass er mit der Initiative des Parlaments übereinstimmt.“
REF: 20061122STO00180

