Pressemitteilung
Schrittweise Reform des Weinsektors
Landwirtschaft - 15-02-2007 - 13:29
Plenartagung
Plenartagung
Eine Reform des Weinsektors dürfe nicht dessen "Erzeugungspotenzial" zunichte machen, so das EP in einem heute angenommenen Bericht. Es spricht sich dafür aus, die Destillation vorerst beizubehalten, lehnt aber eine Förderung von alternativen Verwendungen von Weinalkohol, z.B. für Bioenergie, ab. Über Rodungen und Neuanpflanzungsrechte sollten Mitgliedstaaten und Regionen selbst entscheiden können. Die Kommission soll sich für den globalen Schutz geografischer Herkunftsbezeichnungen einsetzen.
Nach Ansicht des Plenums hat eine Umstrukturierung des europäischen Weinbaus, wie sie die Kommission anstrebt, eine Konzentration der Erzeugung bei wenigen Weinbauunternehmen und eine "Uniformisierung der Weine" zur Folge, "was zur Bedrohung der Vielfalt der europäischen Weine und des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Reichtums zahlreicher europäischer Regionen führt".
Destillation sollte beibehalten werden
Die öffentliche Lagerhaltung für Alkohol sollte man abschaffen und den Verkauf von Alkohol aus einer Krisendestillation durch unmittelbare Direktverkäufe über Ausschreibungen ersetzen, meinen die Abgeordneten. Eine "sofortige Abschaffung der Destillationsregelung sowie anderer Maßnahmen zur Stützung des Marktes" lehnen sie aber ab. Sie schlagen vor, die vier existierenden Destillationsarten zu nur noch zweien zusammenzufassen:
- eine "obligatorische Destillation, die als Sicherheitsmechanismus dient und die schrittweise Sanierung des Markts ermöglicht", und
- eine "freiwillige Destillation von Weinalkohol", welche die Anpassung des Sektors für Weinalkohol ermöglicht, der für die Verarbeitung in bestimmten Weinprodukten (Likörweine, Branntweine) verwendet wird.
Das Parlament sprach sich jedoch gegen den Vorschlag des Landwirtschaftsausschusses aus, "alternative Verwendungen von Alkohol und Nebenprodukten der Weinerzeugung" durch Maßnahmen im Bereich der Bioenergie zu fördern. Der Ausschuss hatte darin die Möglichkeit gesehen, "einen sinnvollen Beitrag" zur Bekämpfung der Produktionsüberschüsse zu leisten.
Rodung sollte bestimmte Kriterien berücksichtigen
Das von der Kommission vorgeschlagene Programm für "massenhafte, unterschiedlose Rodungen" sei "ein ungerechtfertigter Angriff auf die europäische Weinbautradition" und der falsche Weg, um eine europäische Überproduktion zu verhindern und die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors auf dem expandierenden Weltmarkt zu stärken. Jeder Mitgliedstaat bzw. jede Region sollte, so die Abgeordneten, eine flexible Höchstgrenze für Rodungen je Region festlegen und die jeweiligen Weinkategorien auswählen können, die gerodet werden. Folgende objektive gemeinschaftliche Kriterien sollten herangezogen werden, um die Möglichkeit der endgültigen Aufgabe einzuschränken:
- Rebflächen in Berg-, Küsten- und Inselregionen, auf denen vor allem Weine mit geografischen Angaben erzeugt werden;
- Rebflächen in Hanglagen, in denen die Erosion des Bodens und der Rückgang der Artenvielfalt verhindert werden muss, oder Rebflächen in traditionellen Erzeugungsregionen mit historischer Bedeutung;
- Rebflächen, auf denen Weine erzeugt werden, die über Absatzmärkte verfügen;
- Rebflächen, deren übermäßige Verringerung die Existenz eines gesamten Anbaugebiets oder einer kontrollierten Ursprungsbezeichnung gefährden würde;
- Rebflächen, die im Rahmen der Gemeinschaftsprogramme Strukturbeihilfen erhalten haben;
- Fälle, in denen die Einstellung der Weinerzeugung zu Umweltrisiken führt.
Schrittweise Neuanpflanzung
Die Berichterstatterin Katerina BATZELI (SPE, GR) kritisiert, dass die Kommission die Weinerzeugung durch ein Verbot von Neuenpflanzungen bis 2013 einschränken will. Der europäische Weinsektor werde dann in eine schlechtere Position im Vergleich zu importierten Weinen gedrängt, "zumal wenn man berücksichtigt, dass Neuanpflanzungen mindestens vier Jahre benötigen, bis sie den vollen Ertrag bringen, d. h. dass die ersten Neuanpflanzungen erst 2014–2017 Ertrag abwerfen".
Das EP spricht sich deshalb für "ein behutsames und transparentes Verfahren der schrittweisen Erteilung von Neuanpflanzungsrechten" aus. Anrechte auf Neuanpflanzungen sollten besonders Junglandwirten und Betrieben, die Qualitätsweine herstellen, erteilt werden. Die Entscheidung über die Freigabe sollte dabei von den zuständigen regionalen Behörden getroffen werden. Nur so könnte der Wert der Investitionen, die die Weinerzeuger tätigen, geschützt und eine Schädigung des Rufs der betreffenden geografischen Angaben vermieden werden.
Kein Verbot der Anreicherung
Die Abgeordneten halten den Vorschlag der Kommission zur Verringerung der höchstzulässigen Anreicherung für "nicht gerechtfertigt". Die geltenden Vorschriften müssten daher weiterhin in Kraft bleiben. Die Anreicherung sollte in allen Weinbaugebieten zugelassen werden, "in denen sie traditionell angewandt wurde" und wo keine strukturbedingten Überschüsse bestehen. Die Verwendung von Zucker zur Anreicherung von Wein dürfe zudem nicht verboten werden, "weil dies eine Diskriminierung der Staaten darstellen würde, in denen der Weinanbau auf Grund ungünstigerer klimatischer Bedingungen erschwert ist".
Mostkonzentrat, das zur Anreicherung verwendet wird, sollte aus dem gleichen Produktionsgebiet wie der Wein stammen, meinen die Abgeordneten. Die Anreicherung mit Most oder rektifizierten Mostkonzentraten sollte durch eine Beihilfe unterstützt werden, "denn es gilt, eine historische Weinbereitungsmethode zu erhalten", so das Plenum.
Weltweiter Schutz geografischer Herkunftsbezeichnungen
Weinbereitungsverfahren, die in der EU nicht zugelassen sind, müssten auf dem Etikett importierter Weine angegeben werden, so die Parlamentarier. Ziel der EU sollte außerdem "die weltweite Stärkung, die Anerkennung und der Schutz von Weinen mit einer bestimmten geografischen Herkunft" sein. Die Kommission sollte "alles in ihrer Macht Stehende" tun, um einen stärkeren Schutz der geografischen Herkunftsbezeichnungen durchzusetzen. Im Rahmen der WTO und der TRIPS-Abkommen sollte sie sich für ein multilaterales Register für Weine und Spirituosen einsetzen. So könnten Fälschungen und "jedwede Form von missbräuchlicher Anwendung europäischer geografischer Herkunftsbezeichnungen und traditioneller Bezeichnungen in Drittländern" bekämpft werden. Eine weitere Lösung seien bilaterale Abkommen mit Drittländern, die eine gegenseitige Anerkennung und den Schutz der geografischen Herkunftsbezeichnungen beinhalten.
Hintergrund
In der EU gibt es mehr als 1,6 Millionen Betriebe, die auf insgesamt mehr als 3,4 Millionen Hektar Weinanbau betreiben. Der Weinanbau macht 5,4 % des Wertes der Agrarproduktion in der Union aus, beansprucht jedoch nur 2,5 % der Ausgaben des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL). 60 % der Weltproduktion an Wein werden in Europa produziert, der Weinbau ist damit ein wichtiger Exportsektor. Der Verbrauch, besonders von Tafelweinen, sinkt jedoch weltweit um ca. 0,65 % pro Jahr. Seit 1996 sind zudem die Weinimporte in die EU um jährlich 10 % gestiegen und betrugen 2005 11,8 Millionen Hektoliter. Die Produktionsüberschüsse betragen knapp 15 Millionen Hektoliter, d.h. etwa 8,4 % des Angebots. Jährlich werden etwa 10 % der Weinproduktion destilliert, bei Tafelweinen liegt dieser Anteil sogar bei bis zu 30 % je Erzeuger. Destillationen kosten ca. 500 Millionen Euro pro Jahr, die Lagerhaltung von Alkohol etwa 237 Millionen Euro.
REF: 20070208IPR02894
