Pressemitteilung
 

Parlament für mehr Preistransparenz bei Flugtickets

Verkehr - 11-07-2007 - 14:53
Plenartagung
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Das Europäische Parlament hat heute beschlossen, dass Passagiere künftig bereits von Beginn an während der Buchung über den tatsächlichen Flugpreis sowie über alle anfallenden Kosten wie Steuern, Flughafengebühren oder andere Abgaben informiert werden müssen. Auf diese Weise will das EP für mehr Preistransparenz bei Flugtickets sorgen und missverständlichen Preisauskünften entgegentreten. Bislang werden Flugpreise vielfach ohne Angaben diverser Kostenfaktoren veröffentlicht.

Das EP nahm heute Stellung zum Vorschlag der Kommission, mit dem das "dritte Liberalisierungspaket" zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftverkehrs-Binnenmarktes aus dem Jahr 1992 zusammengefasst, vereinfacht und teilweise überarbeitet werden soll. Die neue Verordnung regelt u.a. die finanziellen Bedingungen für die Erteilung einer Betriebsgenehmigung, Leasing, Aussetzung und Widerruf von Betriebsgenehmigungen, Preistransparenz und Nichtdiskriminierung sowie auch die Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen.
 
Mehr Preistransparenz bei Flugtickets- Keine missverständlichen Preisauskünfte mehr
 
Die Abgeordneten wollen der Praxis falscher Lockangebote und missverständlicher Preisauskünfte entgegentreten. Verhindert werden sollen scheinbar billige Angebote, die sich im Nachhinein doch als deutlich teurer als angekündigt herausstellen. "Die in jedweder Form – einschließlich im Internet – veröffentlichten Flugpreise, die direkt oder indirekt an die Reisenden gerichtet sind, müssen alle zur Zeit der Veröffentlichung bekannten anwendbaren Steuern, obligatorischen Gebühren, Aufschläge und Entgelte beinhalten", so das EP.
 
Passagiere erhalten künftig eine vollständige Aufschlüsselung aller Steuern, Gebühren und Abgaben, die zum Preis des Flugscheins hinzugerechnet werden. Hierbei handelt es sich um staatliche Steuern sowie Gebühren, Abgaben, Entgelte und sonstige Kosten zugunsten der Fluggesellschaften oder der Flughafenbetreiber.
 
Über Höhe von Sicherheitsabgaben informieren

Sicherheitsabgaben nehmen immer mehr zu, und der Verbraucher hat das Recht zu wissen, wie hoch sie sind und wozu sie verwendet werden. Sind die Flughafengebühren oder die Kosten für die Sicherheit während des Flugs im Preis eines Flugtickets inbegriffen, werden diese Kosten daher gesondert auf dem Ticket ausgewiesen oder dem Fluggast auf andere Weise mitgeteilt.

Sicherheitssteuern und -abgaben, ob diese nun von den Mitgliedstaaten, den Luftfahrtunternehmen oder von Behörden erhoben werden, müssen transparent sein und dürfen ausschließlich zur Deckung der auf den Flughäfen und an Bord während des Fluges anfallenden Kosten verwendet werden. 
 
Einhaltung der Sozialvorschriften

Operationelle Basen, die außerhalb des Herkunftslandes liegen, haben in Bezug auf die Frage, welche arbeitsrechtlichen Vorschriften für die Besatzung anzuwenden sind, in der Vergangenheit Probleme hervorgerufen. Die Mitgliedstaaten müssen daher sicher stellen, dass die Sozialvorschriften der Gemeinschaft und die nationalen Sozialvorschriften im Bezug auf die Beschäftigten eines Luftfahrtunternehmens der Gemeinschaft, das seine operationelle Basis außerhalb des Hoheitsgebiets des Mitgliedstaats hat, in dem das Luftfahrtunternehmen seinen Hauptgeschäftssitz hat, ordnungsgemäß angewendet werden.
 
EP verlangt Gesetzesvorschlag über soziale und arbeitsrechtliche Bedingungen
 
Schließlich fordert das Plenum die Kommission auf, einen Gesetzesvorschlag über die sozialen und arbeitsrechtlichen Bedingungen im europäischen Flugverkehrssektor vorzulegen. Die Luftfahrtunternehmen werden ersucht, zwischenzeitlich – bis eine solche Rechtsvorschrift in Kraft tritt – für ihre Beschäftigten die Regelungen über die Entsendung zu beachten.
 

Hintergrund:
 
Am 23. Juli 1992 wurde mit der Annahme dreier Verordnungen, dem so genannten „dritten Paket“, die letzte Stufe der Liberalisierung des Luftverkehrs in der Gemeinschaft erreicht. Vorausgegangen waren das „erste Paket“, das im Dezember 1987 verabschiedet wurde, und das „zweite Paket“ vom Juni 1990.

Mehr als zehn Jahre nach Inkrafttreten hat das dritte Paket seine Aufgabe weitgehend erfüllt und zu einer zuvor unerreichten Expansion des Luftverkehrs in Europa geführt. Alte Monopole wurden beseitigt, die innergemeinschaftliche Kabotage wurde eingeführt und der Wettbewerb hat sich in allen Märkten zugunsten der Verbraucher verstärkt.
 
REF: 20070706IPR08903