Pressemitteilung
 

Einigung über Finanzierung politischer Parteien auf EU-Ebene

Institutionen - 29-11-2007 - 13:56
Plenartagung
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Nach einer Einigung zwischen Parlament und Rat in Erster Lesung werden die Regelungen für die politischen Parteien auf EU-Ebene und ihre Finanzierung ab dem 1.1.2008 angepasst und aktualisiert. Ziel ist es, die demokratischen Strukturen der EU zu stärken und zu verbessern. Unter anderem geht es um mehr Flexibilität hinsichtlich der Übertragbarkeit von Haushaltsmitteln auf das Folgejahr, die Möglichkeit Rücklagen zu bilden sowie die Förderung von politischen Stiftungen auf europäischer Ebene.

Durch die Einigung mit dem Rat in Erster Lesung wird gewährleistet, dass die neuen Regelungen rechtzeitig vor den kommenden Europawahlen 2009 in Kraft treten können.

Veröffentlichung der gezahlten Beträge auf der EP-Website
 
Auf der Internetseite des Europäischen Parlaments wird jährlich eine Übersicht über die an jede politische Partei und jede politische Stiftung auf europäischer Ebene gezahlten Beträge veröffentlicht. Im Jahr 2006 erhielten die europäischen politischen Parteien 8,594 Mio. Euro aus dem EU-Haushalt, 2005 waren es 8,4 Mio. Euro.
 
Verzeichnis über Spender und ihre Spenden
 
Parteien und Stiftungen müssen Auskunft über ihre Finanzierungsquellen geben. Sie müssen ein  Verzeichnis vorlegen, in dem die Spender und ihre jeweiligen Spenden - bis auf diejenigen, die 500 EUR nicht überschreiten - "pro Jahr und pro Spender" aufgeführt sind.
 
Nicht angenommen werden dürfen anonyme Spenden, Spenden aus dem Budget einer Fraktion des Europäischen Parlaments sowie Spenden von Unternehmen, auf die die öffentliche Hand unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann.
 
Keine Finanzierung von nationalen politischen Parteien oder Kandidaten
 
Grundsätzlich wird in der neuen Verordnung festgeschrieben, dass politische Parteien auf europäischer Ebene die Mittel, die sie aus dem EU-Haushalt erhalten, auch zur Finanzierung von Kampagnen im Zusammenhang mit den Wahlen zum Europaparlament verwenden dürfen. So soll der europäische Charakter der Wahlen zum EP stärker hervorgehoben und gefördert werden. Allerdings darf mit diesen Geldern keine unmittelbare oder mittelbare Finanzierung von nationalen politischen Parteien oder deren Kandidaten erfolgen. Die Finanzierung und die Beschränkung der Ausgaben für die Wahlen zum Europäischen Parlament werden in jedem Mitgliedstaat durch nationale Bestimmungen geregelt, so der konstitutionelle Ausschuss.
 
Verwendung der Mittel aus dem EU-Haushalt durch politische Stiftungen
 
Klargestellt wird auch, dass die einer politischen Stiftung auf europäischer Ebene zugewiesenen Mittel ausschließlich zur Finanzierung der Arbeit der Stiftung "und keinesfalls zur Finanzierung von Wahlkämpfen" verwendet werden dürfen.
 
Die Mittel, die politische Stiftungen auf europäischer Ebene aus dem EU-Haushalt erhalten, dürfen auch nicht der unmittelbaren oder mittelbaren Finanzierung von politischen Parteien auf europäischer oder nationaler Ebene oder von Stiftungen auf nationaler Ebene dienen.
 
25% der Jahreseinkünfte können übertragen werden
 
In Bezug auf die Vorschriften zur Parteienfinanzierung gibt es folgende Änderungen:
 
Erstens sollen die europäischen politischen Parteien die Möglichkeit erhalten, 25% ihrer gesamten Jahreseinkünfte auf das erste Quartal des Folgejahres zu übertragen. Die Parteien sollen so auf veränderte politische Gegebenheiten und Prioritäten, die bei der Aufstellung des jährlichen Etats und der Arbeitsprogramme der Parteien kaum absehbar waren, besser reagieren können.
 
Bildung von Rücklagen möglich
 
Zweitens soll es gestattet sein, aus dem, was sie über ihren jetzt verringerten Eigenanteil von 15% hinaus an Mitteln generieren, Rücklagen zu bilden. Im Interesse einer ausgewogenen Finanzierung sollen die Parteien Rücklagen von bis zu 100% ihrer durchschnittlichen jährlichen Einkünfte bilden dürfen. Bei darüber hinausgehenden Einkünften wird der Anteil der künftigen Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln entsprechend gekürzt.
  
Neue Bestimmungen gelten ab dem Geschäftsjahr 2008
 
Die neuen Bestimmungen gelten für Finanzhilfen, die den europäischen politischen Parteien ab dem Geschäftsjahr 2008 gewährt werden.
 
Der abgeänderte Vorschlag wurde mit 538 Ja-, gegenüber 74 Nein-Stimmen und 10 Enthaltungen angenommen.
 
REF: 20071128IPR14040