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Vertrag von Lissabon stärkt Demokratie und Rechte der Bürger
Institutionen - 14-12-2007 - 09:13
Am Donnerstag haben die Staats- und Regierungschefs in Lissabon den EU-Reformvertrag unterzeichnet, auf den sich die Regierungskonferenz im Oktober geeinigt hatte. Der Vertrag von Lissabon ist aus Sicht von Parlamentspräsident Hans-Gert Pöttering ein „großer Erfolg für das Europäische Parlament, ein Sieg für die Europäische Union und all ihre Bürger“. Lesen Sie was sich konkret für Bürger und Parlament ändern wird.
Wahl des Kommissionspräsidenten: Hier wird das Abstimmungsverhalten der Bürger bei den kommenden und zukünftigen Europawahlen eine größere Rolle spielen. Denn der Vorschlag für den Kommissionspräsidenten wird sich nach dem Wahlergebnis und den parlamentarischen Mehrheiten richten müssen. Das Parlament wird den Kommissionspräsidenten wählen. Die Vizepräsidenten und sonstigen Kommissare benötigen (wie bisher) die Zustimmung der gewählten Volksvertreter.
Bürgerbegehren: Erstmals können die Bürger die EU dazu auffordern, ein Gesetzgebungsverfahren einzuleiten. Dazu sind die Unterschriften von mindestens 1 Millionen EU-Bürgern aus mehreren Mitgliedsstaaten notwendig.
Gesetzgebung und EU-Haushalt: Das bisherige Mitentscheidungsverfahren, bei dem Ministerrat und Europaparlament gleichberechtigte Gesetzgeber sind, wird zum regulären Gesetzgebungsverfahren und wird für rund 95 Prozent der EU-Rechtsvorschriften angewandt werden. Dies gilt zum Beispiel zukünftig auch, quasi ausnahmslos, für die Innen- und Justizpolitik.
Auch beim EU-Haushalt teilen sich Rat und Europaparlament zukünftig die Kompetenzen. Während bisher bei einigen Bereichen der Rat das letzte Wort hatte und bei anderen das Parlament, werden zukünftig beide EU-Organe gleich gewichtet über die Verwendung der EU-Mittel entscheiden.
Mehr Transparenz bei der Gesetzgebung: Für den Bürger wird es leichter nachvollziehbar, welche Position ihre Regierung bei Entscheidungen über Richtlinien und EU-Verordnungen einnehmen. Denn im Rahmen der regulären Gesetzgebungsverfahren finden nach dem Vertrag von Lissabon die Sitzungen des Ministerrates stets öffentlich statt, d.h. sie können beispielsweise im Internet verfolgt werden.
Grundrechtscharta: Die Charta, die den Grundrechtsschutz der Bürger verbessert und ausweitet, ist zwar nicht in den EU-Vertrag integriert, aber der neue Vertrag nimmt direkt auf sie Bezug und macht sie somit rechtsverbindlich.
Wenn sich Bürger durch EU-Rechtsvorschriften oder EU-Organe in ihren Grundrechten verletzt sehen, können sie sich vor dem Europäischen Gerichtshof und nationalen Gerichten (mit der Ausnahme der polnischen und britischen) auf die Charta berufen.
Die sechs Kapitel der Charta enthalten neben klassischen Bürgerrechten wie Rede-, Meinungs- oder Versammlungsfreiheit auch moderne Rechte – etwa den Datenschutz, Rechte von Kindern und das Recht auf eine gesunde Umwelt sowie das Recht auf sichere und würdige Arbeitsbedingungen.
Unterzeichnung und Ratifizierung: Der EU-Reformvertrag wurde am Donnerstag, 13. Dezember 2007, in Lissabon von den Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedsstaaten unterzeichnet. Durch diesen Vertrag von Lissabon werden die bestehenden Verträge geändert.
Es ist vorgesehen, dass der Reformvertrag bis Anfang 2009 von allen Mitgliedsstaaten ratifiziert wird, damit er rechtzeitig vor den Europawahlen im Juni 2009 in Kraft tritt.
REF: 20071213STO15246

