Pressemitteilung
Neue Regeln zur Erhöhung der Flugverkehrssicherheit
Verkehr - 11-03-2008 - 11:58
Plenartagung
Plenartagung
Das EP hat heute endgültig die neue Luftsicherheits-Verordnung verabschiedet, die auf die Erhöhung der Flugverkehrssicherheit abzielt. Die Verordnung legt gemeinsame Sicherheitsnormen fest, etwa bezüglich der Durchsuchung von Fluggästen und Handgepäck, Zugangskontrollen oder Luftfahrzeug-Sicherheitskontrollen. Erstmals werden auch "Sicherheitsmaßnahmen während des Fluges" geregelt, etwa der Einsatz von begleitenden Sicherheitsbeamten ("Sky Marshals") oder das Mitführen von Waffen an Bord.
Delegationen von EP und EU-Ministerrat hatten nach langen und intensiven Verhandlungen Anfang Januar eine Einigung zum Thema Luftverkehrssicherheit erzielen können. 583 Abgeordnete stimmten heute für diese Einigung, 21 dagegen, 35 enthielten sich der Stimme. Der Berichterstatter des Parlaments und Vorsitzende des EP-Verkehrsausschusses, Paolo COSTA (ALDE/ADLE, IT) begrüßte diese Einigung. In der gestrigen Debatte sagte er: "Sicherheit in der Zivilluftfahrt ist eine klare Priorität für uns. Die neue Verordnung erlaubt uns, flexibler zu reagieren und Sicherheitsmaßnahmen schnell und effektiv durchzusetzen. Kontrollen müssen strikt und effektiv sein, dürfen aber nicht zu exzessiven Unannehmlichkeiten für die Passagiere führen."
Sicherheitsprogramme auf nationaler-, Flughafen- und Fluglinien-Ebene
Die gemeinsamen Vorschriften "für den Schutz der Zivilluftfahrt vor unrechtmäßigen Eingriffen" betreffen u.a. die Durchsuchung von Fluggästen und Handgepäck, Zugangskontrollen, Luftfahrzeug-Sicherheitskontrollen sowie Kontrollen von Fracht und Post. Ferner werden Überwachung, Streifen und andere physische Kontrollen, der Schutz von Fluggästen und Handgepäck oder auch die Einstellung und Schulung von Personal geregelt.
Sicherheitsprogramme auf nationaler-, Flughafen- und Fluglinien-Ebene sollen sicherstellen, dass die gemeinsamen Vorschriften angewandt und eingehalten werden.
Es steht den Mitgliedstaaten frei, strengere Maßnahmen als in der Verordnung formuliert, anzuwenden. Diese Maßnahmen müssen relevant, objektiv, nichtdiskriminierend und "dem jeweiligen Risiko angemessen" sein.
Einsatz von Sky Marshals
Erstmals werden auf europäischer Ebene "Sicherheitsmaßnahmen während des Fluges" geregelt, etwa der Zugang zum Cockpit, das Mitführen von Waffen oder der Einsatz von begleitenden Sicherheitsbeamten ("Sky Marshals").
Die neue Sicherheitsverordnung schreibt den Einsatz von Sky Marshals jedoch nicht vor. Hier entscheidet jeder Mitgliedstaat selbst, ob begleitende Sicherheitsbeamte eingesetzt werden oder nicht.
Werden Sky Marshals eingesetzt, muss es sich dabei um staatliche Bedienstete handeln, die "speziell ausgewählt und ausgebildet" sind. Strenge Regeln für den Einsatz von Sky Marshals waren ein wichtiges Anliegen des Europäischen Parlaments in seinen ersten beiden Lesungen.
Das Mitführen von Waffen - mit Ausnahme derjenigen, die im Frachtraum befördert werden -, ist an Bord eines Flugzeugs nicht gestattet, es sei denn, die nach den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehenen Sicherheitsauflagen wurden erfüllt. Außerdem müssen die betreffenden Staaten hierfür eine Genehmigung erteilt haben.
Finanzierung der Sicherheitsmaßnahmen
Die Mitgliedstaaten bestimmen selbst, in welchem Umfang die Kosten der Sicherheitsmaßnahmen vom Staat, den Flughafeneinrichtungen, den Luftfahrtunternehmen oder den Nutzern zu tragen sind. Abgaben für Sicherheitskosten müssen sich so weit wie möglich "unmittelbar auf die Kosten für die Erbringung der fraglichen Sicherheitsleistungen" beziehen. Auch müssen sie so berechnet werden, dass sie nur die entstandenen Kosten decken.
Das Europäische Parlament setzte durch, dass die EU-Kommission bis zum 31. Dezember 2008 einen Bericht über die Finanzierung der Kosten für Sicherheitsmaßnahmen vorlegt. Darin wird es u.a. um einen unverzerrten Wettbewerb zwischen Flughäfen und Luftfahrtunternehmen sowie die Aufteilung der Kosten für die Sicherheitsmaßnahmen zwischen Steuerzahlern und Nutzern gehen. Zusätzlich zu dem Bericht legt die Kommission gegebenenfalls einen Gesetzesvorschlag vor.
Einmalige Sicherheitskontrollen
Fluggäste oder Gepäck aus Drittländern, deren Luftsicherheitsnormen dem EU-Recht gleichwertig sind, sollten nicht erneut kontrolliert werden. Daher sollten Beschlüsse der Kommission und erforderlichenfalls Abkommen mit Drittländern gefördert werden, in denen bestätigt wird, dass die dort angewendeten Sicherheitsvorschriften denen der EU gleichwertig sind.
Inkrafttreten
Die neuen Regeln gelten spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Verordnung. Die Vorschriften bezüglich der Spezifikationen für das nationale Qualitätssicherungsprogramm oder der Durchführung von Inspektionen gelten allerdings bereits vom Tage des Inkrafttretens, d.h. 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.
REF: 20080307IPR23282

