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EU-Abgeordnete stimmen über EU-weite Rückführungsregeln ab
Einwanderung - 17-06-2008 - 10:11
Nach einer Debatte am Dienstagmorgen steht am Mittwochmittag die mit Spannung erwartete Abstimmung über die sogenannte Rückführungsrichtlinie auf der Tagesordnung des Parlamentsplenums. Mit der EU-Richtlinie soll der Umgang mit Ausländern, die illegal eingereist sind oder der deren Aufenthaltsgenehmigung abgelaufen ist, einheitlicher geregelt werden. EU-Parlamentsberichterstatter Manfred Weber (CSU) hatte in den vergangenen Wochen mit dem Ministerrat einen Kompromisstext ausgehandelt.
Die von Weber mit der Ratspräsidentschaft erzielte Einigung wird von seiner eigenen Fraktion (Europäische Volkspartei - Europäische Demokraten, EVP-ED) und voraussichtlich auch von der Union für ein Europa der Nationen sowie den Liberalen mehrheitlich mitgetragen. Zusammen stellen diese Fraktionen 430 von derzeit 783 Abgeordneten im Europaparlament.
Die Sozialdemokratische Fraktion und die Grünen haben hingegen Änderungsanträge eingebracht, die eine zweite Lesung erforderlich machen würden, da sie voraussichtlich nicht ohne Weiteres vom Ministerrat akzeptiert würden. Die Fraktion der Vereinigten Linken plädiert für eine Ablehnung des Richtlinienvorschlags.
Streitpunkt Haftdauer
Strittig ist zwischen den Fraktionen insbesondere die erlaubte maximale Dauer der Abschiebehaft, die durch die Richtlinie EU-weit festgeschrieben werden soll. Der von Berichterstatter Weber ausgehandelte Text sieht vor, dass die Haft normalerweise 6 Monate nicht überschreiten sollte. Diese Dauer soll unter bestimmten Umständen auf 18 Monate verlängert werden können (dies enstpricht der in Deutschland geltenden Höchstdauer). Sozialdemokraten und Grüne wollen hingegen, dass die Haftdauer auf maximal 6 Monate begrenzt wird.
Bisher variieren die Bestimmungen hierzu in den Mitgliedsstaaten erheblich: in Frankreich darf die Haftdauer 32 Tage nicht überschreiten, in sieben Mitgliedsstaaten sind keine zeitlichen Begrenzungen vorgesehen. Berichterstatter Weber verwies am Dienstag darauf, dass die vorgesehene Regelung die Lage in diesen Staaten verbessere.
Außerdem wollen SPE und Grüne, dass die Haft – vor der Vollziehung der Abschiebung – innerhalb von 72 Stunden richterlich bestätigt werden muss.
Wiedereinreise-Verbot und Minderjährige
Der mit dem Ministerrat ausgehandelte Text sieht außerdem vor, dass gegen Ausländer, die abgeschoben wurden, grundsätzlich ein Einreiseverbot für die EU von bis zu fünf Jahren verhängt wird. Sozialdemokraten und Grüne lehnen diesen Automatismus ab.
Weitere Änderungsanträge gegenüber dem Kompromisstext betreffen die Behandlung von Minderjährigen. Der Berichterstatter verwies darauf, dass der vorgeschlagenen Text neue Mindeststandards schafft und den Zugang zum Gesundheitswesen und zum Bildungswesen für Kinder garantiere.
Nachtrag (18.6.): Das Plenum verabschiedete die Richtlinie am 18.6. ohne weitere Änderungen in der vom Berichterstatter mit dem Ministerrat ausgehandelten Text. 369 Abgeordnete stimmten für die Richtlinie, 197 dagegen, 106 enthielten sich.
REF: 20080616STO31733
Weitere Informationen :
- verabschiedeter Text
- Aufzeichnung der Debatte (2. Tagesordnungspunkt wählen)
- Pressemitteilung: EP verabschiedet Rückführungsrichtlinie
- Debattenzusammenfassung
- Richtlinienentwurf und Verfahrensdokumente
- Weber-Bericht
- Innenausschuss unterstützt EU-Standards in Sachen Abschiebung (Sept. 2007)
- Pressedienst Hintergrund-Dossier

