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EU-Klimaschutzpaket 2020: Entscheidung über Lastenverteilung
Umwelt - 16-07-2008 - 15:59
Heizungen und Klima-Anlagen, Verkehr, kleine Industrieanlagen, die Dienstleistungsbranche sowie die Landwirtschaft sind zusammen für die Hälfte der europäischen Treibhausgas-Emissionen verantwortlich. Im Januar hatte die Kommission Vorschläge unterbreitet, wonach diese Emissionen bis 2020 im Durchschnitt um 10% reduziert werden sollen und dargelegt, wie die notwendigen Anstrengungen auf die EU-Staaten umgelegt werden könnten. Nun sind Parlament und Ministerrat als gemeinsame Gesetzgeber am Zug.
Die EU will möglichst noch bis Ende 2008 verbindlich regeln, wie der Treibhausgas-Ausstoß in Europa bis zum Jahr 2020 reduziert werden kann – nicht zuletzt, um in den internationalen Verhandlungen über ein neues Klimaschutz-Abkommen etwas Konkretes vorweisen zu können.
Einer der wichtigsten Elemente der EU-Klimaschutz-Strategie ist ein reformiertes Europäisches Emissionshandelsystems (ETS) ab 2013. Momentan erfasst es rund 40% der Emissionsquellen. Es soll in der Zukunft auf weitere ausgedehnt werden. In den vom Emissionshandel erfassten Sektoren (u.a. Strom- und Wärmeversorger, Öl-Raffinerien, Metall- und Papierfabriken) soll der Großteil der Treibhausgasreduktionen erreicht werden (s.u. Artikel zum ETS im Rahmen unserer Serie).
Wer soll welche Last tragen?
Jene Emissionsverursacher, die nicht im Emissionshandelssystem erfasst werden, sollen laut dem Vorschlag der EU-Kommission den Treibhausgasausstoß im EU-Durchschnitt bis 2020 um 10% reduzieren. Zusammen mit den Reduktionen im Emissionshandelssystem sollen die europäischen Treibhausgas-Emissionen unterm Strich so um 20% vermindert werden.
Mit einem Gesetz über die Lastenverteilung für Treibhausgasreduktionen außerhalb des ETS soll insbesondere festgelegt werden, wie sich die Emissionsverminderungen auf die einzelnen Mitgliedsstaaten umlegen lassen. Wie die Länder dann die – in absoluten Treibhausgas-Volumina und als prozentuale Verminderungen ausgedrückten – Ziele einhalten, soll den Regierungen weitgehend überlassen bleiben.
Die Kommission schlägt vor, dass die reicheren Länder (gemessen am Bruttoinlandsprodukt pro Kopf) ihre Emissionen am stärksten reduzieren müssen. Mitgliedstaaten mit einem unterdurchschnittlichen Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt müssen ihre Emissionen weniger stark senken als der EU-Durchschnitt (-10%). Die relativ ärmsten dürfen ihre Emissionen im Vergleich zu 2005 sogar deutlich steigern. Dieser Vorschlag soll ermöglichen, dass ärmere Länder durch ein stärkeres Wachstum – und dadurch zunehmende Emissionen etwa im Verkehr – ihren Rückstand gegenüber den reicheren verringern können.
Streitpunkt Bezugsjahr
Der Kommissionsvorschlag beinhaltet für jedes Land prozentuale Veränderungen, die von -20% (etwa für Irland, Dänemark und Luxemburg) bis +20% (für Bulgarien) variieren.
Knackpunkt ist dabei das Bezugsjahr: die Kommission hat 2005 gewählt, weil ab diesem Jahr verlässliche Zahlen vorliegen. Doch das passt einer Reihe von mittelosteuropäischen Regierungen nicht. Sie fordern, wie im Kyoto-Protokoll, 1990 als Bezugsjahr zu wählen, denn damals – kurz vor dem Zusammenbruch der planwirtschaftlichen Schwerindustrien – waren ihre Emissionen deutlich höher als 2005.
Ungarn fordert statt unterschiedlicher prozentualer Reduktionen bezogen auf 2005 daher eine Minderung um 18% für alle Staaten bezogen auf 1990. Das Gesamtergebnis sei dem Kommissionsziel vergleichbar, so die Befürworter des ungarischen Vorschlags. Allerdings müssten Länder wie Italien und Spanien, aber auch Deutschland, ihren Ausstoß deutlich stärker reduzieren als im Kommissionsvorschlag vorgesehen.
Satu Hassi von den finnischen Grünen, die den Bericht zum Thema für den Umweltausschuss vorbereitet hat, lehnt die ungarischen Vorschlag entschieden ab, denn er würde „den meisten neuen Mitgliedsstaaten erlauben, ihre Emissionen im Vergleich zu 2005 deutlich zu erhöhen. Das ist aus meiner Sicht nicht sinnvoll.“
Schnellere Sanktionen für Klima-Sünder?
Hassi setzt sich in ihrem Berichtsentwurf dafür ein, dass gegen Mitgliedsstaaten, die die vorgesehenen Emissionsbeschränkungen nicht einhalten relativ einfach und schnell – in Anlehnung an die Strafzahlungen im ETS – Geldstrafen verhängt werden können (100 Euro pro Tonne CO2).
Der Kommissionsvorschlag sieht für Sanktionen das oft langwierige Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof vor – dies sei „viel zu langsam und umständlich für diesen Zweck“, so Hassi.
Emissionsverminderungen innerhalb der EU und darüber hinaus
Ein weiterer Kritikpunkt in Hassis Bericht betrifft die vorgesehene Möglichkeit, Emissionsverminderungen im eigenen Land durch Gutschriften für ökologische Projekte in Drittstaaten, insbesondere in Entwicklungsländern, zu ersetzen.
Die Kommission schlägt vor, dass bis zu drei Prozentpunkte der notwendigen 10%igen Emissionsverminderungen durch solche Gutschriften ersetzt werden können (also de facto nahezu ein Drittel der Verminderungen in Bereichen, die nicht vom Emissionshandel erfassten werden). Hassi hält das für viel zu viel und schlägt maximal ein Prozentpunkt vor.
Außerdem geht die Berichterstatterin noch einen Schritt weiter und fordert, die Industrieländer verbindlich dazu zu verpflichten zur Emissionsbegrenzung in Schwellen- und Entwicklungsländern finanziell beizutragen. Und zwar „zusätzlich zu ihren obligatorischen inländischen Reduzierungen und nicht als Ausgleich für eigene Emissionen“, wie es im Berichtsentwurf heißt.
Denn schließlich, so Hassi, müssten die Entwicklungsländer laut Weltklimarat (IPCC) ihre Emissionen im Vergleich zu einem herkömmlichen „Business-as-usual“-Entwicklungspfad um 15 bis 30% reduzieren. „Dies wird ohne substanzielle Hilfe von unserer Seite nicht möglich sein“, ist sie überzeugt.
Über Satu Hassi
Die 57jährige Diplom-Ingenieurin Satu Hassi war während der Regierungsbeteiligung der finnischen Grünen von 1999 bis 2002 Umweltministerin ihres Landes. 2004 wurde sie ins Europäische Parlament gewählt, wo sie Vizevorsitzende des Umweltausschusses ist. Außerdem gehört sie dem Sonderausschuss zum Klimawandel an.
Es sei nicht leicht, der Öffentlichkeit, der Politik und der Wirtschaft die Gefahr wirklich klar zu machen, die vom Klimawandel „für unsere Zivilisation und unsere Gesellschaften" ausgeht, sagt Hassi. Denn es sei „immer schwer, eine Bedrohung zu verstehen, für die es noch keinen vorherigen Erfahrungswert gibt.“
REF: 20080714STO34180
Weitere Informationen :
- Berichtsentwurf Hassi
- Kommissionsvorschlag und weitere Verfahrensdokumente
- Bericht über einen Workshop zum Thema (EN)
- Fragen & Antworten zur Lastenverteilung
- Serie EU-Klimaschutzpaket 2020: Richtlinie über Erneuerbare Energie
- Serie EU-Klimaschutzpaket 2020: CO2-Abtrennung und Speicherung
- Serie EU-Klimaschutzpaket 2020: Dritte Phase des Europäischen Emissionshandelssystems
- Artikel vom Jan. 08: Von Bali nach Kopenhagen: Klima-Ausschuss bewertet Road-Map für Klimaschutz
- Artikel vom Jan. 08: EU-Abgeordnete reagieren auf Klimapaket
- Kommission: Thematische Website Klimaschutz

