Pressemitteilung
 

Terrorismusbekämpfung unter Einhaltung eines hohen Datenschutzniveaus verstärken

Justiz und Inneres - 23-09-2008 - 13:17
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Mitarbeiter der Caja Vital Kutxa im stillen Gedenken nach der Explosion einer von der ETA in einem Geschäftsviertel im nordspanischen Vitoria gezündeten Autobombe am 22. September 2008 - ©BELGA_EPA_ADRIAN RUIZ DE HIERRO

Schweigeminute

Das Europäische Parlament hat heute einer Ausweitung der Straftatbestände zur verbesserten Terrorismusbekämpfung zugestimmt, sich gleichzeitig aber für die Einhaltung eines hohen Datenschutzniveaus ausgesprochen. Die Einigung des Rates zu diesem Datenschutz-Rahmenabkommen weise allerdings erhebliche Defizite auf.

Der von der französischen Berichterstatterin Roselyne LEFRANÇOIS (SPE) vorgelegte Bericht behandelt die Änderung des Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekämpfung aus dem Jahr 2002 und dessen Angleichung an das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus von 2005. Zentraler Aspekt ist die Aufnahme neuer Straftatbestände in den Begriff des Terrorismus, nämlich von drei vorbereitenden Handlungen wie der öffentlichen Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat sowie der Anwerbung und der Ausbildung für terroristische Zwecke.
 
Der zweite Rahmenbeschluss zum Schutz personenbezogener Daten (Berichterstatterin: Martine ROURE (SPE) aus Frankreich) zielt auf die Behandlung von Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden. In der Debatte kritisierten die Abgeordneten mehrheitlich, dass der Ministerrat den ursprünglichen Kommissionsvorschlag verwässert und eine politische Einigung lediglich auf kleinstmöglichem Nenner erreicht hat. "Das Datenschutzniveau dieses Textes ist minimal und weist auch sehr erhebliche Defizite auf", so die Berichterstatterin.
 
Neue Straftatbestände
 
Die Aufnahme neuer Straftatbestände wie die öffentliche Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat, die Anwerbung sowie die Ausbildung für terroristische Zwecke soll der wachsenden Bedrohung des Terrorismus Einhalt gebieten. Dabei drängen die Abgeordneten allerdings darauf, den Begriff „Aufforderung“ durch den Begriff „Anstiftung“ zu ersetzen, da letzterer "schärfer gefasst" und als gängiger Terminus des Strafrechts geeigneter sei.
 
Grundrechte und Datenschutz wahren
 
Beide Rahmenbeschlüsse dürfen nach Ansicht der Abgeordneten aber keinesfalls die Grundrechte oder Grundfreiheiten der Bürgerinnen und Bürger schmälern oder behindern Dies betreffe insbesondere das Recht auf Meinungs- Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, die Pressefreiheit und die Meinungsfreiheit anderer Medien sowie das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.
 
Aus exakt diesem Grund haben die Abgeordneten eine Reihe von Änderungen zum Rahmenabkommen zum Schutz personenbezogener Daten angenommen. Die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten dürfe nicht zu einer Lockerung des Datenschutzes in diesen Ländern führen, sondern müsse vielmehr zu einem "hohen Maß an Schutz in der gesamten Union in Übereinstimmung mit dem Übereinkommen des Europarates zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten" führen. Es sei von zentraler Bedeutung, dass der Rahmenbeschluss auch auf die Verarbeitung von Daten auf nationaler Ebene Anwendung finde. Dies sei in der derzeitigen Fassung des Rates nicht gegeben.
 
Schließlich sollen personenbezogene Daten nur an Drittländer oder internationale Einrichtungen weitergeleitet werden, die ein angemessenes Datenschutzniveau sicherstellen. Zu diesem Zwecke schlägt das Europäische Parlament die Einrichtung einer Expertengruppe für den Datenschutz vor, die diesbezügliche Empfehlungen abgibt sowie einen jährlichen Datenschutz-Bericht erstellt.
 
556 Abgeordnete stimmten für den Bericht LEFRANÇOIS, 90 dagegen, 19 Abgeordnete enthielten sich. Für den Bericht ROURE stimmten 600 Abgeordnete bei 21 Gegenstimmen und 39 Enthaltungen.
 
REF: 20080922IPR37805