Pressemitteilung
Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge
Umwelt - 22-10-2008 - 12:21
Plenartagung
Plenartagung
Das Europäische Parlament hat heute eine neue Richtlinie "über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge" verabschiedet, durch die der Markt für umweltfreundliche Fahrzeuge angeregt und gefördert werden soll. Im öffentlichen Beschaffungswesen sollen künftig die tatsächlichen, über die gesamte Lebensdauer anfallenden Kosten einschließlich der Umweltkosten als aktives Kriterium einbezogen werden.
Einen im Vorfeld zwischen Vertretern des Parlamentes und des Ministerrates ausgehandelter Kompromiss hat das Plenum heute mit 641 Ja-Stimmen, 37 Nein-Stimmen und 24 Enthaltungen angenommen.
Die neue Richtlinie sieht vor, dass Behörden sowie gewisse Unternehmen bei der Beschaffung von Straßenfahrzeugen nicht nur den Beschaffungspreis sondern auch ihre über die gesamte Lebensdauer anfallenden Energie- und Umweltauswirkungen (inklusive Energieverbrauch, CO2-Emissionen und weitere Schadstoffemissionen) berücksichtigen müssen. Diese Bedingung bleibt dank des Parlaments verpflichtend, allerdings wird eine gewisse Flexibilität eingeführt, durch die die Mitgliedstaaten verschiedene Optionen erhalten, die Verpflichtung zu erfüllen. Im Falle einer öffentlichen Ausschreibung müssen die über die gesamte Lebensdauer des Fahrzeugs anfallenden Energie- und Umweltauswirkungen als Vergabekriterien berücksichtigt werden. Als „über die gesamte Lebensdauer anfallende Kosten“ werden hierbei der Geldwert des Energieverbrauchs, der CO2-Emissionen und der Schadstoffemissionen der zu beschaffenden Fahrzeuge bezeichnet, der nach einer in der Richtlinie beschriebenen Methodik berechnet wird.
Anwendungsbereich
Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, gewisse Fahrzeuge vom Anwendungsbereich der Richtlinie auszunehmen. Hierbei handelt es sich um Fahrzeuge, die hauptsächlich für den Einsatz auf Baustellen, in Steinbrüchen, in Häfen oder auf Flughäfen konstruiert und gebaut sind; Fahrzeuge, die für den Einsatz durch die Streitkräfte, den Katastrophenschutz, die Feuerwehr und die Ordnungskräfte konstruiert und gebaut sind, sowie selbst fahrende Arbeitsmaschinen.
In Kraft Treten der neuen Bestimmungen
Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft und muss dann innerhalb von 18 Monaten von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
REF: 20081021IPR40226
