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Rubrik Nachlese
Europäische Leitlinien für Aus- und Weiterbildung
Beschäftigungspolitik - 19-12-2008 - 11:03
Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung stellen einen zentralen Teil des lebenslangen Lernens dar, deshalb hat das Europäische Parlament am 18.12. die Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für Qualitätssicherung sowie eines Europäischen Leistungspunktesystems beschlossen. Beide Neuerungen sollen die Zusammenarbeit verbessern, die Mobilität erleichtern und mehr Transparenz herstellen.
Parlaments- und Ratsvertreter konnten sich zuvor auf einen Kompromiss einigen, so dass das Gesetzgebungsverfahren mit dem Votum des EP beendet ist. Die berufliche Aus- und Weiterbildung (VET) stelle ein wichtiges Instrument dar, das den europäischen Bürgern Fähigkeiten, Wissen und Kompetenzen ermögliche, die sie auf dem Arbeitsmarkt und in einer wissensbasierten Gesellschaft benötigten, so das Parlament. Aufgrund ihrer multisektoralen Auswirkungen fördere sie nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und trage zur Deckung des Bedarfs an Arbeitskräften bei, sondern fördere auch den sozialen Zusammenhalt, die Beteiligung und das Engagement der Bürger.
Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Die Qualitätssicherung der Berufsbildung soll insbesondere in Bezug auf den Austausch von Modellen und Methoden sowie in Bezug auf die Festlegung von gemeinsamen Kriterien und Grundsätzen verstärkt werden. Ziel ist die Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens, der Leitlinien und Qualitätsstandards für die Anbieter umfasst und auf kontinuierliche Qualitätsverbesserung und Selbstregulierung abzielt. Dieser Prozess soll alle vier Jahre überprüft werden.
Es werden Vorschläge für gemeinsame Qualitätskriterien und als Richtgrößen dienende Deskriptoren gemacht. Jedoch sollen keine neuen Standards eingeführt werden, sondern es gehe darum, die Bemühungen der Mitgliedstaaten zu unterstützen und gleichzeitig deren Vielfalt zu bewahren.
Modernisierung des Systems
Der dann geschaffene Rahmen soll nicht nur auf nationaler, sondern auch auf lokaler und regionaler Ebene und in allen relevanten Netzwerken einen Beitrag zur Modernisierung des Bildungs- und Ausbildungssystems leisten. Auch könne er zu Effizienzsteigerung, zur Verbesserung des Austauschs, zur engeren Verknüpfung von Lernerfahrungen sowie zur Förderung der Validierung des Erfahrungswissens beitragen.
"Der Europäische Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung könnte, falls er von den Mitgliedstaaten genutzt und weiterentwickelt wird, helfen, Strategien für das lebenslange Lernen zu unterstützen", so Berichterstatter Jan ANDERSSON (PSE, Schweden). Die Integration in den europäischen Arbeitsmarkt könne vorangetrieben und eine Kultur der Qualitätsverbesserung und Innovation auf allen Ebenen gefördert werden.
Einrichtung des Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET)
"Einerseits besteht in Europa ein großes Interesse an grenzüberschreitender Mobilität, andererseits existieren hohe Hürden", so Thomas MANN (CDU), Berichterstatter für die Einrichtung des Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung. Die im Ausland erreichten Lernergebnisse könnten nicht ausreichend dokumentiert, ermittelt und bewertet werden; Qualifikationen würden in den Mitgliedstaaten unterschiedlich erworben und definiert und Bildungsinstitutionen sowie nationale und regionale Behörden würden oft nicht ausreichend zusammenarbeiten.
Konzept für Transparenz und Vereinfachung
Konzept für Transparenz und Vereinfachung
Auch ECTS (Förderung der Mobilität von Studierenden und von Auszubildenden), EUROPASS (Förderung der Transparenz bei Qualifikationen und Kompetenzen), die Europäische Qualitätscharta für Mobilität (EQCM) sowie der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) sind Teil des Rahmenkonzepts zur Förderung der Transparenz im Bildungsbereich.
ECVET sei nun ein technischer Rahmen, für die Anrechnung, Anerkennung und gegebenenfalls Akkumulierung der Lernergebnisse. Zu den Instrumenten und der Methodik des ECVET gehören die Darstellung der Qualifikationen in Lerneinheiten mit entsprechenden Punkten, ein Anrechnungs- und Akkumulierungsprozess und ergänzende Unterlagen wie Lernverträge, Leistungsprotokolle und ECVET- Benutzerleitfäden. Diese sollen in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und nationalen und europäischen Experten und Nutzern entwickelt werden.
Das ECVET soll auf alle Lernergebnisse anwendbar sein und über eine Vielzahl von Ausbildungs- und Lernlaufbahnen auf allen Ebenen des europäischen Qualifikationsrahmens angerechnet und anerkannt werden können.
Schrittweise Einführung
Die Einführung und Umsetzung des ECVET ist freiwillig und kann nur im Einklang mit den bestehenden nationalen Gesetzen und Regelungen erfolgen. Die Aktivitäten der Mitgliedstaaten sollen jedoch unterstützt und ergänzt werden. Ziel ist es, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, damit das ECVET ab 2012 auf allen Ebenen des EQR schrittweise eingeführt werden kann.
Um das System in den Mitgliedsstaaten zu verbreiten soll außerdem ein europäisches ECVET- Netzwerk, dem relevante Akteure aus dem Berufsbildungsbereich und die zuständigen nationalen Einrichtungen angehören, gefördert werden.
Für den Bericht von Jan Andersson stimmten 561 Abgeordnete, 16 stimmten dagegen und 10 enthielten sich der Stimme.
Für den Bericht von Thomas Mann stimmten 564 Abgeordnete, 12 stimmten dagegen und 8 enthielten sich der Stimme.
Berichterstatter: Jan ANDERSSON (SPE, Schweden)
Bericht: (A6-0438/2008) - Europäischer Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Berichterstatter: Thomas MANN (CDU)
Bericht: (A6-0424/2008) - Europäisches Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (ECVET)
Verfahren: Mitentscheidungsverfahren, 1. Lesung
Aussprache: Mittwoch, 17.12.2008
Abstimmung: Donnerstag, 18.12.2008
Bericht: (A6-0438/2008) - Europäischer Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Berichterstatter: Thomas MANN (CDU)
Bericht: (A6-0424/2008) - Europäisches Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (ECVET)
Verfahren: Mitentscheidungsverfahren, 1. Lesung
Aussprache: Mittwoch, 17.12.2008
Abstimmung: Donnerstag, 18.12.2008