Europäisches Parlament

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Pressemitteilung
 

Schaffung eines gemeinsamen Markts für Rüstungsgüter

Freier Warenverkehr - 16-12-2008 - 11:04
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Das Parlament hat heute die Richtlinie zur Vereinfachung der Verbringung von Verteidigungsgütern innerhalb des Binnenmarkts verabschiedet. Die Richtlinie ist Teil eines Pakets, das auf die Schaffung eines europäischen Markts für Verteidigungsgüter zielt. Ein europäischer Markt für Verteidigungsgüter ist eine der Grundvoraussetzungen für die Förderung der Europäischen Sicherheits‑ und Verteidigungspolitik.

"Derzeit unterliegen die Rüstungsgüter nicht den Regeln des Binnenmarktes, was bedeutet, dass jedes Rüstungsgut einer Einzelgenehmigung bedarf. Von einfachen Gütern wie Schrauben oder Uniformteilen bis zu hoch komplexen Rüstungsgütern unterliegen alle den Einzelgenehmigungen. 27 unterschiedliche nationale Systeme produzieren diese Einzelgenehmigungen, und wir versuchen jetzt durch eine Vereinfachung und durch eine Harmonisierung in dem Bereich für mehr Klarheit zu sorgen und vor allem auch die eigentliche Arbeit – nämlich die Kontrolle – auf die komplexen Systeme zu konzentrieren, also nicht alles gleichermaßen durch Einzelgenehmigungen kontrollieren zu müssen, sondern sich wirklich auf das zu konzentrieren, was wesentlich ist", erklärte Heide RÜHLE (Bündnis90/Die Grünen), Berichterstatterin für die Richtlinie zur Verbringung von Verteidigungsgütern.
 
Verbringung von Verteidigungsgütern
 
Das Ziel der Richtlinie besteht darin, die Vorschriften und Verfahren für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern zu vereinfachen, um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes sicherzustellen. Die Richtlinie beeinträchtigt nicht das Ermessen der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Politik der Ausfuhr von Verteidigungsgütern.
 
Es geht darum, durch eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der Genehmigungsbedingungen und -verfahren Hindernisse abzubauen. Die Verbringung von Verteidigungsgütern zwischen Mitgliedstaaten unterliegt der vorherigen Genehmigung. Für die Durchfuhr von Verteidigungsgütern durch andere Mitgliedstaaten oder den Zugang zum Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats, in dem der Empfänger ansässig ist, ist keine zusätzliche Genehmigung durch andere Mitgliedstaaten erforderlich.
 
Die Vereinfachung der entsprechenden nationalen Genehmigungssysteme ist eine notwendige Vorbedingung für die Entwicklung eines europäischen Marktes für Verteidigungsgüter und einer international wettbewerbsfähigen europäischen Verteidigungsindustrie.
 
Allgemein-, Global-, oder Einzelgenehmigung
 
In Anbetracht der Eigenheiten des Marktes für Verteidigungsgüter und aus Gründen der nationalen Sicherheit soll die Genehmigungspflicht nicht wegfallen; stattdessen soll sie durch ein strafferes System von Allgemein-, Global-, oder Einzelgenehmigungen ersetzt werden, die der Mitgliedstaat, in dem der Lieferant seinen Sitz hat und aus dessen Hoheitsgebiet der Lieferant Verteidigungsgüter verbringen will, erteilt oder veröffentlicht. In spezifischen Fällen können die Mitgliedstaaten Verteidigungsgüter von der Verpflichtung zur vorherigen Genehmigung ausnehmen.
 
Rühle: Waffenexport an Krisenregionen bestrafen

Während der innereuropäische Waffentransit erleichtert werden soll, warnt Rühle vor der Ausfuhr der Kriegsmittel in Krisengebiete: Dies sei eine Straftat, die von den Mitgliedstaaten auch als solche geahndet werden müsse.
Rüstungsbetriebe sollen eine allgemeine Handelszulassung erhalten, die an eine Zertifizierung geknüpft ist, die nur an gesetzestreue und einen EU-Verhaltenskodex einhaltende Unternehmen erteilt werden soll.
 
Die Mitgliedstaaten müssten wirksame Maßnahmen – einschließlich von Strafen – festlegen, die die Durchsetzung dieser Richtlinie gewährleisten können, so das Parlament. Dies gilt insbesondere für die Bestimmungen, die Unternehmen dazu verpflichten, sich an die gemeinsamen Kriterien für die Zertifizierung sowie an Beschränkungen für die Weiterverwendung von Verteidigungsgütern nach der Verbringung zu halten.

Zudem müssen die Unternehmen sich in einem öffentlich zugänglichen Verzeichnis registrieren und jede Rüstungslieferung genau dokumentieren: „Die Mitgliedstaaten sind dann gezwungen, diejenigen Betriebe zu bestrafen, die sich nicht an die Regeln halten“, erklärte Rühle.
 
Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie
 
Die Richtlinie kann nach Ansicht der EU-Kommission einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Verteidigungsindustrie leisten, indem dieser ermöglicht wird, sich zu spezialisieren; gleichzeitig könne sie zur Intensivierung der Zusammenarbeit innerhalb der EU sowie zur Verbesserung der Beschaffungssicherheit der Mitgliedstaaten bei europäischen Verteidigungsgütern (Kauf und Instandhaltung) beitragen.
 
Zu den Verteidigungsgütern, die unter die neuen Vorschriften und Verfahren für die Verbringung innerhalb des Binnenmarkts fallen, zählen u. a. Gewehre, Maschinenpistolen und -gewehre, Landfahrzeuge, chemische oder biologische toxische Agenzien, Kriegsschiffe, Marine-Spezialausrüstung und Zubehör, Spezialpanzer- oder Schutzausrüstung sowie Software.
 
 
545 Abgeordnete stimmten für die Richtlinie, 66 dagegen, 44 enthielten sich der Stimme.
 
Berichterstatterin: Heide RÜHLE (BÜNDNIS90/Die Grünen)
Bericht: (A6-0410/2008) - Innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern
Verfahren: Mitentscheidungsverfahren, 1. Lesung
Aussprache: Montag, 15.12.2008
Abstimmung: Dienstag, 16.12.2008
 
 
REF: 20081216IPR44603