Pressemitteilung
 

Gesundheitsleistungen können im Ausland in Anspruch genommen werden

Wahlen 2009 - Gesundheitswesen - 23-04-2009 - 15:27
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Zahnarztpraxis ©BELGA_SCIENCE

Gleiche Rechte für Patienten in der ganzen EU

Künftig soll es für Patienten einfacher werden, Gesundheitsleistungen im Ausland in Anspruch zu nehmen und auch die Kosten dafür vollständig zurückerstattet zu bekommen, so das Europäische Parlament, das das allgemeine Ziel der Richtlinie über die Rechte von Patienten im grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung unterstützt. Zudem sollen Patienten genau über ihre Rechte informiert werden, wenn sie außerhalb ihres Heimatlandes behandelt werden.

Die Richtlinie über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung soll sicherstellen, dass Patienten keine Hindernisse überwinden müssen, wenn sie Leistungen in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem eigenen in Anspruch nehmen. Auch soll sie das Recht auf Rückerstattung von Kosten nach einer Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat klären. Diese Rechte wurden vom Europäischen Gerichtshof bestätigt, es gibt jedoch noch keine EU-Gesetzgebung, die sie implementiert. Die Richtlinie soll weiterhin ein hochwertiges, sicheres und effizientes Gesundheitswesen garantieren und zwischen den Mitgliedstaaten Mechanismen der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen herstellen.
 
Richtlinie für Patienten - nationale Kompetenzen und vorhandene Rechte werden respektiert
 
Die Abgeordneten unterstreichen in dem Bericht von John BOWIS (EVP-ED, Großbritannien), dass es in der Richtlinie um Patienten und ihre Mobilität innerhalb der EU geht, und nicht um die Freizügigkeit von Dienstleistungsunternehmen. Sie betonen auch, dass er die nationalen Kompetenzen im Bereich der Organisation und der Erbringung von Gesundheitsleistungen vollständig respektiert. Das Parlament weist darauf hin, dass die neue Richtlinie die aktuellen Patientenrechte, die bereits unter den EU-Regelungen über die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme existieren, nicht beeinflusst.

Vorabgenehmigung von Krankenhausbehandlungen
 
Die Richtlinie sieht vor,  dass Patienten das Recht haben, Gesundheitsleistungen im Ausland in Anspruch zu nehmen. Mitgliedstaaten können jedoch beschließen, ein System einzuführen, bei dem man eine Vorabgenehmigung für die Rückerstattung der Kosten von Krankenhausleistungen einholen muss. Solch ein System kann unter bestimmten Bedingungen eingeführt werden, z.B. wenn das finanzielle Gleichgewicht des Sozialversicherungssystems des Mitgliedstaates anderenfalls ernsthaft untergraben werden könnte.

Das Parlament ist mit diesem Prinzip einverstanden, möchte aber, dass die Mitgliedstaaten selbst definieren, was Krankenhausleistungen sind, und nicht die Kommission, wie ursprünglich vorgeschlagen wurde. Des Weiteren betont es, dass die vorherige Genehmigung kein Hindernis für die Freizügigkeit der Patienten darstellen darf.

Rückerstattung der Kosten soll vereinfacht werden
 
Bezüglich der Rückerstattung der angefallenen medizinischen Kosten stimmen die Abgeordneten der allgemeinen Regel zu, die besagt, dass die Behandlungskosten den Patienten bis zu der Höhe zurückerstattet werden, die sie auch in ihrem eigenen Heimatland erstattet bekämen. Sie fügen hinzu, dass Mitgliedstaaten entscheiden können, auch andere damit in Verbindung stehende Kosten zu erstatten, wie Kosten therapeutischer Behandlungen, Unterkunfts- und Reisekosten.

In der Praxis würden diese Regelungen bedeuten, dass Patienten im Voraus die Kosten übernehmen müssten und erst später diese zurückerstattet bekämen. Aus diesem Grund fügten die Abgeordneten die Bestimmung hinzu, dass Mitgliedstaaten ihren Patienten ein System der freiwilligen vorherigen Benachrichtigung anbieten können. Im Gegenzug würden die Kosten direkt an das behandelnde Krankenhaus überwiesen werden. Die Abgeordneten betonen, dass Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass von Patienten, die Vorausgenehmigungen erhalten haben, Vorab- oder Ausgleichszahlungen nur in dem Umfang verlangt werden dürfen, der auch bei einer Behandlung zu hause angefallen wäre. Die Kommission soll überprüfen, ob eine Verrechnungsstelle (Clearing-Stelle) eingerichtet werden sollte, um die Rückerstattungen der Kosten zu erleichtern über Ländergrenzen, Gesundheitssysteme und Währungszonen hinweg zu  erleichtern.

Ausnahmen für Patienten mit seltenen Erkrankungen oder Behinderungen
 
Das Parlament fügte spezielle Regelungen für Patienten mit seltenen Erkrankungen und Behinderungen hinzu, die spezielle Behandlungen erfordern könnten. Patienten, die an seltenen Erkrankungen leiden, sollten das Recht der Kostenrückerstattung haben, selbst wenn die in Frage kommende Behandlung nicht von der Gesetzgebung ihres Mitgliedstaates vorgesehen wird. Diese Behandlung soll auch nicht der Vorabgenehmigungsregelung unterliegen. Spezielle Kosten für Personen mit Behinderungen müssen unter bestimmten Bedingungen auch zurückerstattet werden. Außerdem müssen alle Informationen so veröffentlicht werden, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.

Informationen für Patienten und ihre Rechte, sich beim Europäischen Patienten-Ombudsmann zu beschweren

Um Vertrauen des Patienten in das grenzüberschreitende Gesundheitswesen zu verbessern, müssen sie angemessene Informationen über alle wichtigen Aspekte des grenzüberschreitenden Gesundheitswesen erhalten, wie die Höhe der Rückerstattung oder das Recht von Entschädigung im Falle eines entstandenen Schadens. Die Abgeordneten sind deshalb damit einverstanden, dass nationale Ansprechstellen eingerichtet werden. Die Abgeordneten schlagen auch die Einrichtung eines Europäischen Patienten-Ombudsmannes vor, der sich mit Patientenbeschwerden hinsichtlich der Vorabgenehmigung, der Rückerstattung von Kosten oder Schäden auseinandersetzt, sobald alle Möglichkeiten von Beschwerden innerhalb des betroffenen Mitgliedstaates untersucht worden sind.

Langzeitpflege und Organtransplantationen sind von der Richtlinie ausgeschlossen

Nach Ansicht der Abgeordneten soll die Richtlinie nicht die Langzeitpflege und Organtransplantationen betreffen.
 

297 Abgeordnete stimmten für die Richtlinie, 120 dagegen, 152 enthielten sich der Stimme.
 
 
Berichterstatter: John BOWIS (EVP-ED, Großbritannien)
Bericht: (A6-0233/2009) - Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung
Verfahren: Mitentscheidung, 1. Lesung
Aussprache und Abstimmung: Donnerstag, 23.04.2009
 
 
REF: 20090422IPR54193