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Novellierung der EU-Arbeitszeit-Richtlinie gescheitert

Sozialpolitik - 01-05-2009 - 09:02
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Arbeitszeit ist Lebenszeit ©BELGA_MAXPPP_Matthieu Spohn

Mann im Büro, dessen Kopf eine Uhr ist ©BELGA_MAXPPP_Matthieu Spohn

Erstmals seit zehn Jahren ist in dieser Woche (am 28. April) ein Gesetzesvorhaben der EU im Vermittlungsausschuss zwischen Europaparlament und Ministerrat gescheitert: die Novelle der EU-Arbeitszeitrichtlinie. Das Parlamentsplenum hatte sich im Dezember mehrheitlich dafür ausgesprochen, die Wochenarbeitszeit EU-weit auf 48 Stunden zu begrenzen und Ausnahmeregeln für einzelne Länder mittelfristig abzuschaffen. Bereitschaftszeiten sollten nach dem Willen des Parlaments angerechnet werden.

Die Parlamentsdelegation im Vermittlungsausschuss befand am Dienstag dieser Woche mehrheitlich, dass die Verhandlungen mit dem Ministerrat gescheitert seien. Damit bleibt die Richtlinie in ihrer alten Form in Kraft und der Vorschlag der Kommission für eine Neufassung ist vorerst hinfällig.
 
Eine Einigung war an drei Fragen gescheitert.
 
Bereitschaftszeiten: Der Europäische Gerichtshof hatte in der Vergangenheit entschieden, dass Bereitschaftszeiten (etwa von Ärzten) grundsätzlich als Arbeitszeiten zu betrachten sind und dass die Begrenzung der Wochenarbeitszeit solche Bereitschaftszeiten mit einschließt.
 
Die Mehrheit der Europa-Abgeordneten wollten diese Regelung, anders als der Kommissionsvorschlag und verschiedenen Mitgliedsstaaten, auch für die Neufassung der Richtlinie beibehalten. Nach dem Scheitern der Neufassung bleibt es bei der alten Regelung entsprechend der Rechtssprechung des Gerichtshofs.
 
Opt-out: Der Ministerrat hat sich in den Verhandlungen nicht bereit erklärt, die von verschiedenen Mitgliedsstaaten genutzte Möglichkeit aufzuheben, wonach die maximale Arbeitszeit bei Einverständnis des betroffenen Arbeitnehmers länger als der EU-Wert von 48 Stunden sein darf.
 
Mehrfache Beschäftigungsverträge: Das Europaparlament hatte sich dafür ausgesprochen, dass die maximale Arbeitszeit pro Arbeitnehmer gelten sollte – nicht pro Arbeitsvertrag. Auch zu diesem Punkt wurde keine Einigung erzielt.
 
Parlamentsberichterstatter Alejandro Cercas (SPE, Spanien) zeigte sich enttäuscht vom Scheitern der Verhandlungen. Allerdings hätte seiner Meinung nach ein schlechter Kompromiss „die Situation der Arbeitnehmer im allgemeinen und die von Ärzten im besonderen verschlimmert“.
 
Cercas hofft, dass das nächste Parlament und die nächste EU-Kommission nach den Europawahlen im Juni eine akzeptable Lösung finden werden.
 
Die Leiterin der Verhandlungsdelegation des Europaparlaments im Entwicklungsausschuss, die deutsche Parlamentsvizepräsidentin Mechtild Rothe (SPD), wird am Montag eine Erklärung zum Scheitern der Verhandlungen im Parlamentsplenum abgeben.
 
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