Pressemitteilung
 

Eindeutiger Status für mitarbeitende Ehepartner

Anhörungen - Rechte der Frau/Chancengleichheit - 06-05-2009 - 16:01
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EP stimmt gegen den Ausbau des Mutterschutzes

Das Europäische Parlament verlangt, mitarbeitenden Ehepartnern einen eindeutig definierten beruflichen Status zuzuerkennen. Zudem soll es ihnen ermöglicht werden, den Versicherungssystemen für selbstständige Erwerbstätige beizutreten, die Krankheiten, Invalidität und Alter abdecken. Auch für einen Anspruch auf Mutterschaftsurlaub spricht sich das EP aus.

Das EP fordert in seinem Bericht zur "Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes  der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben", mitarbeitenden Ehepartnern einen eindeutig definierten beruflichen Status zuzuerkennen und ihre Rechte festzulegen. Im Gegensatz zum Vorschlag der Kommission, die dies auf freiwilliger Basis regeln möchte, sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, dass mitarbeitende Ehepartner aufgrund ihres Beitrags zum Familienunternehmen mindestens das gleiche Maß an sozialem Schutz wie selbstständige Erwerbstätige erhalten sollen können, wobei für sie die gleichen Bedingungen wie für selbstständige Erwerbstätige gelten sollten.
 
In dem von Astrid LULLING (EVP-ED, Luxemburg) vorgelegten Bericht fordern die Abgeordneten die Mitgliedstaaten außerdem auf, Maßnahmen zu ergreifen, "damit selbstständig erwerbstätige Frauen und mitarbeitende Ehepartnerinnen einen Anspruch auf Mutterschaftsurlaub erhalten können, der an ihre speziellen Bedürfnisse angepasst ist". Die Dauer des Mutterschaftsurlaubs sollte frei gewählt werden können. 
 
 
550 Abgeordnete stimmten für den Bericht, 14 dagegen und 57 enthielten sich der Stimme.
 
Berichterstatterin: Astrid LULLING (EVP-ED, Luxemburg)
Bericht: (A6-0258/2009) - Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben
Verfahren: Mitentscheidung, 1. Lesung
Aussprache: Montag, 4.5.2009
Abstimmung: Mittwoch, 6.5.2009
 
 
 
Bericht zu Mutterschaftsurlaub in Ausschuss zurückverwiesen
 
Der Bericht zur Richtlinie "zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz" wurde zurück in den Ausschuss verweisen und wird somit vom neu zu wählenden Europäischen Parlament behandelt werden. 347 Abgeordnete stimmten für die Rückverweisung, 256 dagegen, 10 enthielten sich der Stimme.  In dem Bericht von Edite ESTRELA (SPE, Portugal) hatte der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter gefordert, dass Männer obligatorischen Vaterschaftsurlaub nehmen müssen. Der Mutterschaftsurlaub sollte von mindestens 14 auf mindestens 20 Wochen ausgeweitet werden.
 
Berichterstatterin: Edite ESTRELA (SPE, Portugal)
Bericht: (A6-0267/2009) - Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz
Verfahren: Mitentscheidung
 
 
REF: 20090504IPR54918