Pressemitteilung
 

Neufassung der Richtlinie über Energieverbrauchsangaben

Wahlen 2009 - Energie - 05-05-2009 - 14:09
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In Erster Lesung hat das Europäische Parlament über die Novellierung der "Energieverbrauchsangabe-Richtlinie" abgestimmt. Der Geltungsbereich der derzeitigen Richtlinie ist auf Haushaltsgeräte beschränkt und soll nun auf "energieverbrauchsrelevante Produkte" ausgeweitet werden.

"Das Hauptziel der Richtlinie besteht darin, die Verbraucher durch verstärkte Information über die Energie- und Umwelteigenschaften von Erzeugnissen sowie durch Sensibilisierung für die Auswirkungen von Kaufentscheidungen in die Lage zu versetzen, klügere und der Nachhaltigkeit dienlichere Entscheidungen zu treffen. Dies kann dazu beitragen, die Märkte umweltfreundlicher zu machen und dadurch natürliche Ressourcen und die Umwelt zu schonen. Dabei ist ein auf den Lebenszyklus (von der Herstellung bis zur Entsorgung) bezogener, sowohl Energie als auch alle relevanten Umweltaspekte berücksichtigender Ansatz erforderlich", erklärt Berichterstatterin Anni PODIMATA (SPE, Griechenland).
 
Die Energieverbrauchsangabe-Richtlinie verpflichtet Händler, in den Verkaufsräumen ein vergleichendes Etikett sichtbar auszustellen, aus dem das Energieverbrauchsniveau von Haushaltsgeräten für die Verbraucher ersichtlich ist. Das Energielabel reicht vom "grünen A" (gute Energiebilanz) bis zum "roten G" (schlechte Energiebilanz). Aufgrund des Etiketts können die Verbraucher in effizientere Geräte investieren, deren Betriebskosten niedriger sind und zu Einsparungen führen, die den Preisunterschied mehr als ausgleichen.
 
Energieverbrauchsrelevante Produkte werden erfasst
 
Der Geltungsbereich der derzeitigen Richtlinie ist auf Haushaltsgeräte beschränkt und soll deshalb auf "energieverbrauchsrelevante Produkte, einschließlich Bauprodukte, die während des Gebrauchs erhebliche unmittelbare und mittelbare Auswirkungen auf den Verbrauch an Energie und gegebenenfalls anderen wichtigen Ressourcen haben", ausgeweitet werden. Dies ermöglicht Verbrauchsangaben zu allen energieverbrauchsrelevanten Produkten unter Einbeziehung der Sektoren Haushalt, Gewerbe und Industrie, ebenso zu einigen nicht mit Energie betriebenen Produkten, z. B. Fenster, deren Nutzung mit einem erheblichen Energieeinsparpotenzial verbunden ist.
 
Werbung muss Energieverbrauch anzeigen
 
Wenn in der Werbung für energieverbrauchsrelevante Produkte, etwa für Kühlschränke, Waschmaschinen oder Öfen, technische Merkmale angegeben werden, müssen Informationen über den Energieverbrauch oder die Energieeinsparungen  zur Verfügung gestellt oder auf die Energieklasse dieses Produkts hingewiesen werden. 
 
Zudem müssen in sämtlichen technischen Werbeschriften für energieverbrauchsrelevante Produkte, in denen die technischen Parameter eines Produkts beschrieben sind, insbesondere in technischen Handbüchern oder in Broschüren der Hersteller, die erforderlichen Informationen über den Energieverbrauch zur Verfügung gestellt werden oder ein Hinweis auf das Energieverbrauchsetikett des Produkts enthalten sein.
 
Steuerliche Anreize
 
Um an der Energieeffizienz ausgerichtete Entscheidungen zu fördern, können die Mitgliedstaaten bestimmte Anreize setzen. Diese können aus Sicht des EP unter anderem bestehen in Steuergutschriften für Endverbraucher, die Produkte mit hoher Energieeffizienz nutzen, sowie für Unternehmen, die solche Produkte vertreiben und herstellen. Auch eine ermäßigte Mehrwertsteuer auf Werkstoffe und Bauteile, die die Energieeffizienz verbessern, könne in Betracht gezogen werden.
 
Geltungsdauer mindestens drei und höchsten fünf Jahre
 
Die Geltungsdauer der auf dem Etikett angegebenen Klassifizierung soll mindestens drei Jahre betragen, darf jedoch fünf Jahre nicht überschreiten, so das EP. Dabei sollen das Tempo, in dem das Produkt Innovation erfährt, und der nächste Termin ihrer Überprüfung auf der Grundlage ihrer Geltungsdauer berücksichtigt werden. Um die Probleme des alten Kennzeichnungssystems zu beseitigen, müssten die Geltungsdauer der auf dem Etikett angegebenen Klassifizierung und der Zeitpunkt der regelmäßig zu wiederholenden Überprüfung festgelegt werden, damit für die Unternehmen vorhersehbare Bedingungen geschaffen werden und gleichzeitig für die Verbraucher Klarheit besteht, so die Begründung der entsprechenden Änderung des EP.  
 
 
566 Abgeordnete stimmten mit ja, 28 mit nein, 39 enthielten sich der Stimme.
 
Berichterstatterin: Anni PODIMATA (SPE, Griechenland)
Bericht: (A6-0146/2009) - Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen (Neufassung)
Verfahren: Mitentscheidung, 1. Lesung
Aussprache und Abstimmung: Dienstag, 5.5.2009
 
 
REF: 20090504IPR54958