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Barroso bleibt: der Mann an der Spitze

Anhörungen - Institutionen - 23-09-2009 - 17:58
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Europarltv: Barroso bleibt

Das Europäische Parlament hat José Manuel Barroso am 16. September mit absoluter Mehrheit in seinem Amt als Kommissionspräsident bestätigt. Zuvor hatte er seine Pläne und Überzeugungen in den Fraktionen vorgestellt und im Plenum mit den Abgeordneten debattiert. Am Ende stimmten 382 Europa-Abgeordnete für eine zweite Amtszeit des Portugiesen, 219 stimmten gegen ihn, 117 EU-Parlamentarier enthielten sich.

Bevor der 1956 in Lissabon geborene Jurist und Politikwissenschaftler 2004 in der Nachfolge von Romano Prodi Präsident der EU-Exekutive wurde, war er zwei Jahre lang (2002-2004) Premierminister seines Landes.
 
1999 bis 2004 war Barroso Vorsitzender der (trotz ihres Namens) bürgerlich-christdemokratischen Sozialdemokratischen Partei Portugals (PSD), die der Europäischen Volkspartei (EVP) angehört.
 
Für eine pluralistische Kommission und Konsens
 
Die EVP hatte Barroso vor der Europawahl im Juni offiziell zu ihrem Kandidaten für die Kommissionsspitze gemacht. Bei der geheimen Abstimmung im Plenum konnte Barroso jedoch deutlich mehr Stimmen auf sich vereinigen als die 265 der EVP. Insbesondere Liberale und Konservative hatten zuvor Unterstützung signalisiert.
 
Barroso selbst betonte, dass er als Kommissionspräsident auf breite Koalitionen angewiesen sei und es seine Aufgabe sei, einen Konsens widerstreitender Interessen und Ansichten zu finden.
 
„Ich sehe es als meine Pflicht an, die politische Pluralität Europas“ im Kommissionskollegium (der politische Spitze der EU-Exekutive) „zu reflektieren“, so Barroso. Als Kommissionspräsident, sagte Barroso, „heißt meine Partei ‚Europa’“.
 
Wirtschaftskrise und soziales Europa
 
In seiner Rede im Plenum hatte Barroso betont, dass ein Schwerpunkt seiner nächsten Amtszeit die Überwindung der Wirtschaftskrise im Rahmen eines europäischen Modells der sozialen Marktwirtschaft sei.
 
Er wolle sich gegen „Sozialdumping“ einsetzen, sagte Barroso, und kündigte in diesem Zusammenhang eine Überarbeitung der EU-Arbeitszeitrichtlinie und neue Gesetzgebung zur Entsendung von Arbeitnehmern an.
 
Außerdem werde die Kommission unter seiner Führung Initiativen gegen die unterschiedliche Bezahlung von Männern und Frauen ergreifen.
 
Mit Blick auf den EU-Haushalt sprach sich Barroso für ein transparenteres und effizienteres Finanzierungssystem aus.
 
Partnerschaft mit dem Parlament
 
Mit dem Europaparlament strebe er eine „besondere Partnerschaft“ an, so der Kommissionspräsident: Er werde den Abgeordneten regelmäßig Bericht erstatten und den Austausch mit ihnen suchen, sicherte er zu. Außerdem sollten ältere, noch nicht verabschiedete Gesetzgebungsvorschläge gemeinsam mit dem Parlament einer Überprüfung unterzogen werden, um gegebenenfalls zurückgezogen zu werden.
 
Nach der Abstimmung sagte Parlamentspräsident Jerzy Buzek, das Abstimmungsergebnis sei positiv für Europa: „Wir befinden uns nicht mehr in einem politischen Vakuum und Präsident Barroso kann sich auf der Grundlage seines detaillierten Programms an die Arbeit machen und sein Team zusammenstellen.“ Gleichsam habe das Europaparlament bewiesen, „das es Zähne hat“.
 
Neuer Ressort-Zuschnitt
 
Barroso kündigte auch einen Neuzuschnitt der Zuständigkeiten der einzelnen Kommissare an. Insbesondere will Barroso die Zuständigkeit für Justiz, Grundrechte und bürgerliche Freiheiten von der für Migration, Inneres, Sicherheit trennen.
 
Außerdem werde es ein eigenes Ressort für den Klimaschutz und einen hochgestellten wissenschaftlichen Berater der Kommission geben.
 
Nächste Schritte:
 
Bis Ende Oktober werden sich die Mitgliedsstaaten und Barroso voraussichtlich über Kandidaten für die Kommissionsmitglieder verständigen.
 
Die Kandidaten, die EU-Staaten und Kommissionspräsident einvernehmlich vorschlagen, werden dann einzeln von den Fachausschüssen des Europaparlaments zu öffentlichen Anhörungen geladen werden, um ihre Eignung zu evaluieren.
 
Anschließend muss ich die Kommissionsmannschaft insgesamt einem Votum des Parlamentsplenums stellen. Eine Zustimmung des Parlaments ist Voraussetzung für die Bestätigung der neuen Kommission, deren Amtszeit fünf Jahre beträgt.
 
REF: 20090921STO60932