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Schlankheitskur nach 30 Jahren: EU-Parlament verabschiedet neue Vogelschutzrichtlinie
Umwelt - 21-10-2009 - 17:45
Die EU-Vogelschutz-Richtlinie von 1979 ist der älteste gemeinschaftliche Rechtsakt im Bereich Natur- und Umweltrecht, der noch in Kraft ist. Die Richtlinie schütz Dutzende von bedrohten, wild lebenden Vogelarten. Das Europaparlament hat am Dienstag dem 30jährigen Gesetz ein Lifting verpasst.
Die Vogelschutz-Richtlinie listet Dutzende von Wildvögeln auf, die in der gesamten EU unter besonderen Schutz gestellt werden, darunter etwa der eurasische Kranich, der Eistaucher, die Waldschnepfe oder auch der Rennvogel.
Vögel können nur grenzüberschreitend geschützt werden
„Der Schutz wilder Vogelarten ist ein sehr gutes Beispiel für einen Bereich, wo internationale Zusammenarbeit notwendig ist: Vögel kennen keine Ländergrenzen, nationale Gesetzgebung ist auf jeden Fall weniger effektiv als gemeinsames Handeln innerhalb der EU“, so die Parlamentsberichterstatterin, die polnische Sozialdemokratin Lidia Joanna Geringer de Oedenberg.
Die Richtlinie verpflichtet die EU-Länder dazu, die aufgelisteten Vogelarten besonders zu schützen und u.a. ihre Jagd zu verbieten. Auch sonstige Tötungen der Tiere und das Entnehmen oder Zerstören ihrer Eier und Nester wird durch die Richtlinie genauso verboten wie Störungen, wenn die Tiere brüten.
Lebensräume schützen
Auch sieht die Richtlinie vor, dass besondere Vogelschutz-Gebiete eingerichtet werden und Lebensräume re-naturalisiert werden, denn die Wildvögel werden nicht nur durch Jagd bedroht, sondern auch durch Zersiedelung, Urbanisierung und Industrialisierung ihrer Lebensräume.
Verschlanktes Recht
Bei dem am Dienstag vom Parlament angenommenen Rechtsakt handelt es sich um eine „kodifizierte“ Version der Richtlinie. Als Kodifizierung bezeichnet man im Europarecht die Zusammenfassung eines ursprünglichen Rechtsaktes (oder mehrerer Rechtsakte) und aller nachfolgenden Änderungen des ursprünglichen Rechtsaktes in einem einzigen neuen Rechtsakt.
Durch die Kodifizierung soll das Europarecht schlanker und einfacher zugänglich gemacht werden, weil vermieden wird, dass man zum Verständnis der Rechtslage eine Vielzahl von Rechtstexten – beispielsweise die ursprüngliche Vogelschutz-Richtlinie und alle in den 30 Jahren seit ihrer Verabschiedung erfolgten einzelnen Änderungen – zu Rate ziehen muss.
REF: 20091020STO62803

