Pressemitteilung
 

Parlament fordert Überprüfungsbefugnis über Europäischen Diplomatischen Dienst

Konstitutionelle Fragen - 22-10-2009 - 14:43
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Die Abgeordneten bestehen darauf, dass der geplante Europäische Auswärtige Dienst Teil des Aufbaus der Kommission sein und durch den EU-Haushalt finanziert werden muss. Dadurch würde der EAD der demokratischen Überprüfung des EP unterliegen.

Die Errichtung eines Europäischen Auswärtige Dienst (EAD) wird durch den Vertrag von Lissabon festgelegt. Bestehend aus Beamten der Kommission, des Rates und aus den Mitgliedstaaten wird der EAD den Hohen Vertreter für Außenbeziehungen unterstützen.
 
EAD muss Teil des Aufbaus der Kommission sein
 
Nach der Anhörung des Parlaments und der Zustimmung der Kommission wird der Rat entscheiden, wie auf der Basis eines Vorschlags des Hohen Vertreters der Europäische Auswärtige Dienst zu organisieren ist. Die Abgeordneten fordern jetzt die Kommission auf, "ihr ganzes Gewicht" auf die Wahrung des Gemeinschaftsmodells in den Außenbeziehungen der EU zu legen.
 
Laut Abgeordneten muss der EAD "als eigenständige Dienststelle in organisatorischer und haushaltstechnischer Hinsicht in die Verwaltungsstruktur der Kommission eingegliedert werden". Jedoch sind sie der Ansicht, dass einige Bereiche der auswärtigen Beziehungen der gegenwärtigen Kommission nicht dem EAD zugeordnet werden müssen, wenn für sie ein "eigenes Modell" vorgesehen ist.
 
Das EP ist der Ansicht, dass die Delegationen der Kommission in Drittländern, ebenso wie die Verbindungsbüros des Rates und die Büros des EU-Sonderbeauftragten zusammengelegt werden sollten, um "Botschaften der Union" zu bilden. Diese würden von EAD-Personal geleitet werden.  Das Personal würde Rechenschaft ablegen gegenüber dem Hohen Vertreter, der zugleich Vize-Präsident der Kommission, zuständig für auswärtige Beziehungen ist.
 
"Verschwenden Sie keine Zeit für Kontroversen", sagen Abgeordnete
 
Das Europäische Parlament weist darauf hin, dass " die Errichtung des EAD auch eine Einigung zu haushaltsrechtlichen Aspekten beinhalten muss" und "bekräftigt seine Entschlossenheit, seine Haushaltsbefugnisse im Zusammenhang mit diesen institutionellen Neuerungen uneingeschränkt wahrzunehmen".
 
Des Weiteren wird der designierte Vizepräsident der Kommission aufgefordert, bei der parlamentarischen Anhörung im Laufe des Verfahrens zur Ernennung der Kommission Stellung zum EAD zu beziehen.
 
Die Abgeordneten empfehlen, "über alle Fragen frühzeitig eine politische Einigung mit dem Europäischen Parlament herbeizuführen, um zu vermeiden, dass nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon aufgrund politischer Kontroversen über die Ausgestaltung des EAD wertvolle Zeit verloren geht".
 
Das Plenum hat den Bericht von Elmar Brok (CDU) zum Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) mit 424 Stimmen bei 94 Gegenstimmen und 30 Enthaltungen angenommen.
 
REF: 20091021IPR62945