Artikel
 

Anwalt der Bürger: EU-Ombudsmann Diamandouros wiedergewählt

Bürgerbeauftragter - 25-01-2010 - 17:12
Empfehlen

Europarltv im Gespräch mit dem Bürgerbeauftragten der EU

Vom Europaparlament zum dritten Mal als Bürgerbeauftragter wiedergewählt wurde in der vergangenen Woche der Grieche Nikiforos Diamandouros (67). Im Interview mit dem Parlamentskanal Europarltv erklärt er sein Amtsverständnis. Diamandouros, der seit 2003 Ansprechperson für Probleme von Bürgern und Organisationen mit der EU ist, setzte sich in geheimer Wahl gegen zwei Gegenkandidaten durch.

Er wolle dazu beitragen, „dass die EU den Nutzen für die Bürger liefert, den der Vertrag von Lissabon verspricht". Dazu zähle für ihn nicht zuletzt das Recht der Bürger auf eine effektive Verwaltung und das Recht auf Zugang zu EU-Dokumenten, machte Nikiforos Diamandouros nach seiner Wiederwahl am  20. Januar in Straßburg deutlich. Er wolle auch dazu beitragen deutlicher zu machen, dass die Verwaltung im Dienste der Bürger steht.
 
Aufgaben des Bürgerbeauftragten
 
Der Europäische Bürgerbeauftragte hat die Aufgabe, den Bürgern bei der Lösung von Problemen mit den europäischen Behörden zur Seite zu stehen. Er kann Ihnen beispielsweise helfen, wenn Ihnen der Einblick in EU-Dokumente verwehrt wird oder Sie sich bei einem Auswahlverfahren für eine Anstellung im europäischen Parlament benachteiligt fühlen.
 
Der Bürgerbeauftragten geht Beschwerden über Verwaltungsmängel in den Institutionen und Einrichtungen der EU nach. Im Normalfall handelt er auf Initiative von Unternehmen, Organisationen und EU-Bürgern oder Ausländern mit Wohnsitz in der EU. Er ist jedoch auch befugt, selbst Untersuchungen einzuleiten.
 
Manche Probleme können unkompliziert gelöst werden, indem die entsprechende Beschwerde an die betroffene Einrichtung weitergeleitet wird. In anderen Fällen tritt der Bürgerbeauftragte als Vermittler auf, um die Verwaltungsmängel zu korrigieren und den Antragsteller der Beschwerde zufrieden zu stellen. Kann keine Einigung herbeigeführt werden, hat er die Möglichkeit Empfehlungen auszusprechen. Werden auch diese nicht akzeptiert, verfasst er einen Sonderbericht an das Europäische Parlament, das daraufhin politische Maßnahmen ergreifen kann.
 
Das Amt des Bürgerbeauftragten wurde mit dem Vertrag von Maastricht geschaffen. Der Vorgänger von Diamandouros, der Finne Jacob Söderman, trat 1995 als erster dieses Amt an, das eng mit dem Europäischen Parlament  verknüpft ist. Die Abgeordneten wählen den Bürgerbeauftragten und können gegebenenfalls seine Ablösung herbeiführen.
 
REF: 20100121STO67824